Steuer- und Gewerbepflicht bei Losen - Sammelthread

So, muss ich mich auch mal einschalten :

Völlig korrekt habt ihr bisher festgestellt, dass es sich theoretisch nur lohnt, die MwSt auszuweisen, wenn er auch mit Vorsteuer einkauft. Schnell wurde hier klar, dass nur wenig Chancen bestehen, Lose unter Ausweisung von Steuer einzukaufen.

Aber ihr habt eines völlig vergessen :

Für sein Gewerbe braucht er : Webserver, Werbung etc. und bei diesen Ausgaben fällt auch Vorsteuer an, die er zu 100 % ausgewiesen bekommt. Jedes größere €-Sponsorennetzwerk arbeitet ohne Probleme auf Rechnung, Webspace ganz zu schweigen.
Heißt, du hast mit den "großen" Gewerbe auch vergünstigungen im Unterhalt deiner Seite und hast so Vorteile gegenüber dem Kleinunternehmer.

Money-sms
 
Das kannst du schon mal vergessen! Denn sobald du Lose verkaufst wird dir eine Gewinnabsicht unterstellt. Außerdem brauchst du für einen legalen Handel nun einmal ein Gewerbe. ...

Jupp, erstmal. Das aber nciht nur bei Losen so. Und wenn man zu lange Verlust macht könnte das FA sagen es ist ein Hobby und kein Gewerbe mehr...
Ist aber eher seltener der Fall außer bei Sammlern vielleicht..

@money-sms
naja außer CoRnY08 macht es ausschlißelich hier übers Forum, dann ist kein Server/Werbung nötig...
 
Und wie wird das dann gerechnet :

Wenn ich 1 MRD zu 138 Euro inkl. mwst bekomme ( vorsteuer schon drinne )
Und ich dann zu 160 Euro inkl. mwst verkaufe?

Is das so dann richtig :

138 / 1,19 = 115,XX Euro
138-115 = 23 Euro


160 / 1,19 = 134,XX Euro
160-134 = 26 Euro

Ergebniss : Das ich dann ca 3 Euro ans FA überweisen muss.

Alles korrekt?
 
Ich machs selber, habe aber auch vor 5 jahren Ausbildung zum Steuerfachangestelten abgeschlossen.

Wenn man sich ein wenig damit beschäftigt ist das zumindest simpel (also Die USt-Voranmeldungen)
 
Oka, aber ich denke wenn man sich damit nicht wirklich auskennt, was steuern angeht etc, sollte man das machen lassen oder?

Nicht das man ein fehler macht, und einem dann was unterstellt wird.

Der muss das doch Monatlich dann bearbeiten oder?
 

Kommt drauf an, in meinem Praktikum beim Finanzamt München für Körperschaften (also juristischen Personen) war es so das sehr kleine Unternehmen zumindest nach dem ersten Jahr Antrag stellen konnten auf jährliche, halbjährliche oder vierteljährliche USt-Anmeldung.

Denke das wird beim Einzelunternehmen nicht anders sein, aber hier sollte nochmal jemand wie Bububoomt vielleicht meine Aussage bestätigen oder verwerfen, ich bin sowieso immernoch der Meinung du solltest dich anständig beraten lassen, also von nem Steuerberater.
 
ja genau das wird so ablaufen.

Naja mußt dir überlegen ob du dich da etwas mit besachäftigst und es selber machst oder ob du da schon einiges an den Steuerberater zahlen willst.

Ich glaube hier machen es viele selber.
 
Wenn ich mich recht erinnere musst du deine Lose nur dann versteuern, wenn du regelmässig verkaufen möchtest.
Bei einem einmaligen verkauf nicht.
 
Oka, aber ich denke wenn man sich damit nicht wirklich auskennt, was steuern angeht etc, sollte man das machen lassen oder?

Nicht das man ein fehler macht, und einem dann was unterstellt wird.

Der muss das doch Monatlich dann bearbeiten oder?

Hi,

ich persönlich nutze für meine Finanzen Wiso Mein Geld. Habe eben mal geschaut und gesehen, dass Buhl Data Service auch Programmlösungen für Unternehmen bietet.
Ich kenne mich damit zwar nicht aus, aber wenn die Buchhaltungsprogramme ähnlich aufgebaut sind wie das Online Banking, solltest du mit diesem Programm auch mit wenig Ahnung eine Steuererklärung und Bilanzanalysen etc. hinbekommen.

Musst mal nach Software schauen, vielleicht lohnt sich ja auch die Investition von einmalig xx € und die Tatsache, dass du vorerst mal unabhänig bist.

Ich kann mir vorstellen, dass du gerade beim Lose Ankauf und Verkauf eh nur sehr wenige Positionen hast.
Sprich Konto für Loseeinkauf, Konto für Loseverkauf, Gewinn und Verlustrechnung, Vorsteur, MwSt Konto und vielleicht noch ein paar Aktiv und Passiv Konten wegen Server, Forderungen, Verbindlichkeiten.
Also ich mit meinem schulischen Wissen, könnte mir vorstellen, dass man diese Buchführung auch mit wenig Ahnung und guter Software hinbekommt.

Steuerberater kann evt. teuer werden, da du ja "extrem" viele Buchungen hast. Also die Leute, die ich kenne, rechnen auch die Buchungsmenge mit ein. Und wenn du nun im Monat deine 1000 - 2000 An- und Verkäufe machst, ist das eben auch ein entsprechender Aufwand.

Money-sms
 
Wenn du diese Tätigkeit auf längere Zeit machst mit der Absicht Gewinn zu erzielen, dann müsstest du ein Gewerbe anmelden und Umsatzsteuern zahlen, solang du nicht Kleingewerbebetreibender bist.
Aber da durch Klicken ja keine großen Beträge zusammen kommen, lohnt es sich nicht deswegen ein Gewerbe aufzumachen. Also wird es nicht das Problem sein, wenn du sie einfach so hier im Forum oder auf einer Loseseite verkaufst ;)
 
nAbend,

Und wie wird das dann gerechnet :

Wenn ich 1 MRD zu 138 Euro inkl. mwst bekomme ( vorsteuer schon drinne )
Und ich dann zu 160 Euro inkl. mwst verkaufe?

Is das so dann richtig :

138 / 1,19 = 115,XX Euro
138-115 = 23 Euro


160 / 1,19 = 134,XX Euro
160-134 = 26 Euro

Ergebniss : Das ich dann ca 3 Euro ans FA überweisen muss.

Alles korrekt?


Damit hast du für die normale USt. Berechnung zwar im Prinzip das richtige Ergebnis aber mit einer falschen Rechnung. :mrgreen:
Du musst nicht deine 26 Euro Gewinn versteuern, sondern deine kompletten Einnahmen und kannst dann erst die von dir bereits nachweislich gezahlte Vorsteuer absetzen. Du bist für die Abgabe der vollen MWSt auf deine Verkäufe verantwortlich. Die Anerkennung der Vorsteuer hängt u .a. auch von einer korrekten Eingangsrechnung ab und muss nachprüfbar sein.

Im Übrigen gibt es für gebrauchte Waren (die man ja bei Klammlosen auch spekulierend annehmen darf) nach § 25a UStG die Möglichkeit einer Differenzbesteuerung. Dabei würdest du nur deinen tatsächlichen Gewinn versteuern. Das muss aber bei FA so beantragt und eingereicht werden und gilt dann 2 Jahre für alle deine Verkäufe. Es sind dazu einige Nachweise zu führen. Da erkundigst du dich vorher beim zuständigen FA. Die sind meist freundlich und werden dir, bei gezielten Fragen, stets die richtigen Antworten geben. Das kann und darf hier gar niemand anderes tun. :mrgreen:

mfG
Andy
 
Im Übrigen gibt es für gebrauchte Waren (die man ja bei Klammlosen auch spekulierend annehmen darf) nach § 25a UStG die Möglichkeit einer Differenzbesteuerung. Dabei würdest du nur deinen tatsächlichen Gewinn versteuern. Das muss aber bei FA so beantragt und eingereicht werden und gilt dann 2 Jahre für alle deine Verkäufe. Es sind dazu einige Nachweise zu führen. Da erkundigst du dich vorher beim zuständigen FA. Die sind meist freundlich und werden dir, bei gezielten Fragen, stets die richtigen Antworten geben. Das kann und darf hier gar niemand anderes tun. :mrgreen:

mfG
Andy

erstmal danke für deine ausführliche antwort,

Aber wie meinste, also wenn ich 30Euro/MRD gewinn machen WÜRDE, müsste ich nur die 30 Euro mit 19% mwst versteuern?
 
Im Übrigen gibt es für gebrauchte Waren (die man ja bei Klammlosen auch spekulierend annehmen darf) nach § 25a UStG die Möglichkeit einer Differenzbesteuerung. Dabei würdest du nur deinen tatsächlichen Gewinn versteuern. Das muss aber bei FA so beantragt und eingereicht werden und gilt dann 2 Jahre für alle deine Verkäufe.

Kannste vergessen! Haben wir versucht durchzusetzen. Da machen die keine Ausnahme, da es sich nicht um "beweglichen körperlichen Gegenständen" handelt.
 
Die Frage war, ob es richtig ist, das 3€ zu Überweisen sind, und dementsprechend war es richtig.

Bei klammlosen kommt wohl kein §25a in Fragte, da Lose kein "beweglichen körperlichen Gegenständen" ist.

Es soll aber FAs geben, die es wohl anders sehen. Da würde ich aber beim zustädnigen FA mich erkundigen und mir das auch Schriftlich geben lassen!
*edit*
bischen langsam ;)

Dabei würdest du nur deinen tatsächlichen Gewinn versteuern
Voll falsch in dem Zusammenhang, denn Gewinn gehört eher zur Einkommensteuer und wir sind gereade bei der Umsatzsteuer...
 
Kannste vergessen! Haben wir versucht durchzusetzen. Da machen die keine Ausnahme, da es sich nicht um "beweglichen körperlichen Gegenständen" handelt.



da lernt man nie aus, es war nur mein Gedanke dabei, es mal zu versuchen, also auch die Hintertür funktioniert nicht, gut zu wissen, danke
dir :mrgreen:

@CoRnY08: mit der Erfahrung von ISTA hat sich mein Gedanke erübrigt, natürlich kannst auch du es nochmal bei deinem FA versuchen, vielleicht gehen sie ja den Weg aber wenn, lass es dir schriftlich bestätigen, dass du so verfahren darfst :)


mfG
Andy