Lose-Pfandhaus- seriös oder nicht?

Ich habe folgendes Problem.

Ich habe heute eine Vorladung als Zeuge (3.03. in Hannover) erhalten. Ich weiss aber nicht, ob es wegen Lose-Pfandhaus ist. Der Name sagt mir nichts, der Ort auch nicht.

Hat noch jemand Vorladungen erhalten?
 
Also ich hab der St-Anwaltschaft jetzt 4 A4-Seiten Fragen beantwortet.
Die erste Frage war: "Welche Los-Nummern hatten die Lose von Herrn S."? :ugly:

klamm-Lose ...
[ ] verstanden
[x] nicht verstanden

Ich denke aber ich habe da jetzt gut aufgeklärt. Der Typ ist jedenfalls ermittelt, beruft sich auf irgendeine AGB, dass Lose nicht gehandelt werden dürfen. :ugly: Ich denke das landet definitiv noch vor Gericht - und ich darf wieder antuckern.
 
Also ich hab der St-Anwaltschaft jetzt 4 A4-Seiten Fragen beantwortet.
Die erste Frage war: "Welche Los-Nummern hatten die Lose von Herrn S."? :ugly:

klamm-Lose ...
[ ] verstanden
[x] nicht verstanden

Ich denke aber ich habe da jetzt gut aufgeklärt. Der Typ ist jedenfalls ermittelt, beruft sich auf irgendeine AGB, dass Lose nicht gehandelt werden dürfen. :ugly: Ich denke das landet definitiv noch vor Gericht - und ich darf wieder antuckern.

nicht das es dir langweilig wird :ugly:


bin echt mal gespannt wo das ganze noch Enden wird... :mrgreen:
 
Ja, ich auch ... aber mit der Begründung kann ich leben, wenn Du weißt, was ich meine. :mrgreen: Oder stand bei Dir nix dabei?
 
Alsoo....

Habe mit dem StA telefoniert - es scheint ein fähiger Man zu sein.

Was mich auch verwundert hat, und einige meiner Vorurteile nicht bestätigt: Herr Klamm hat dort aktiv mitgeholfen. Ich nehme insoweit meine Kritik zurück und bitte um Nachsicht.

Zu der Sache: Das Verfahren wurde vorläufig ´nach §154 I StPO eingestellt.

Für die Nichtjuristen: Der Beschuldigte hatte viel Dreck am stecken. Viele andere Verfahren, u.a. wegen Warenbetrug etc. Die Staatsanwaltschaft hat nun die anderen Sachen angeklagt. Alles Betrugsgeschichten (30 Fälle). Solange dieses andere Verfahren verhandelt wird, ist das unsere Verfahren eingestellt.

Sollte bei dem anderen Verfahren entweder eine zu geringe Strafe raus kommen, oder gar ein Freispruch, wird unsere Geschichte wieder aufgenommen. Wenn die andere Strafe eh hoch ist, wird unser Verfahren nicht weiter betrieben.

Grund: Egal ob Betrug in 30 Fällen, oder in 40 Fällen, die Strafen werden nicht wie bei den Amis addiert, es wird eine Gesamtstrafe gebildet. Und wenn es z.B. 10 Fälle mehr sind, die abgeurteilt werden, erhöht sich die Strafe nur minimal. Daher hat der StA von einer Anklage abgesehen.

Heisst für uns:

1) Wenn das andere Verfahren überspitzt gesagt keinen Knast bringt, wird unseres wieder aufgenommen.

2) Unsere zivilrechtlichen Ansprüche sind davon nicht betroffen.
Ich werde jetzt versuchen an die Adresse des Herrn C. (er war früher Betreiber von www.slotseiten.de, losefonds.de etc.) zu erfahren und dann schaue ich, dass ich noch in dem Monat die Klage fertig habe.
 
habe brief von der staatsanwaltschaft lübeck heute erhalten,,,,die anzeige wird vorrübergehend eingestellt,,,alias mario siemann heisst mit richtigen namen R.C.,,,die haben sein namen herausgefunden,,,,gut so,,,,der hat 30 fällen,,,und davon 24 fällengewerbsmässig,,,der wird seine strafe bekommen,,,

ich werde aber die staatswaltschaft anrufen,,,ich will ja mein geld zurück haben
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Heisst das jetzt das er für seine Losebetrügereien nicht bestraft wird ,weil er zum Beispiel noch bei Otto betrogen hat ?
Dann wäre eure ganze Arbeit hier ja Sinnlos bzw die Signalwirkung nach Aussen.
Wenn du eh schon ein Paar Verfahren am Hals hast kannst du ruhig weiter machen da eh nichts passiert.
 
Heisst das jetzt das er für seine Losebetrügereien nicht bestraft wird ,weil er zum Beispiel noch bei Otto betrogen hat ?
Dann wäre eure ganze Arbeit hier ja Sinnlos bzw die Signalwirkung nach Aussen.
Wenn du eh schon ein Paar Verfahren am Hals hast kannst du ruhig weiter machen da eh nichts passiert.

Langsam.

Die Signalwirkung ist erstens, dass sich die betroffenen Usser nicht in Selbstmitleid ertränken und aktiv etwas tun, das könnte schon etwas abschrecken.

Dem Staatsanwalt sind die Losegeschichten aber in Anbetracht des ganzen Ausmaßes zu "wenig", um es in seinen Prozess mit aufzunehmen, da die zu erwartende Strafe sich - wenn überhaupt - nur minimal erhöhen könnte.

Deine zivilrechtlichen Ansprüche, als das Einfordern deines Verlustes ist davon nicht betroffen! Das ist der wichtigste Punkt.
 
Ich habe die Adresse beim StA angefragt - sobald ich alles habe, reiche ich die Klage schnell ein. Ihr könnt die Muster dann haben, wenn die Sache durch ist.
 
Hab das hier grad wieder gefunden.....

Habe damals wegen Lose-Pfandhaus über 1 Milliarde verloren....wie ich hier lese kann man ja anscheinend tatsächlich was machen.

Wie stehen da die Chancen? Habe natürlich wenig Lust eine Zivilklage zu verlieren...

Was braucht man? Muss ich den genauen Betrag an Losen wissen, den ich verloren habe? Weil den habe ich nicht im Kopf, weiß nur das es über ne Milliarde war wie gesagt...
 
naja ich denke mal du musst auf jeden Fall nachweißen können was du verloren hast, wenn du kein Screen und nichts hast denke ich kannst du das eh vergessen...

könnte ja sonst jeder kommen und sagen er hätte was verloren.....

liebe grüße Morphi