Und genau das ist einzig und allein ausschlaggebend bei der Festlegung des Strafmaßes. van Bommel wurde für die Aktion gegen Pardo absurderweise freigesprochen. Damit war er nicht "vorbestraft" und Ersttäter. Deswegen ist diese Strafe - die er zurecht bekommen hat - absolut gerecht.das waren nur sachen für die er nicht verurteilt wurde