Gewerbepflicht bei Loseseite?

Falsch! Liest Dir mal "§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer" durch, welcher sich auf 1 und 2 bezieht.

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
 
Falsch!
lies dir mal UStG $1 in Verbindung mit UStG $2 durch.
Es geht dort nicht nur um Gewerbetreibende und es muss keine Gewinnerzielungsabsicht.

Dann würde kein Landwirt USt zahlen, kein Steuerberater und auch kein Vermieter.


Kann leider kein Zitat mit dem Handy einfügen.


Jein, Vermietung und Verpachtung ist umsatzsteuerbefreit. Selbstverständlich hast Du jedoch insoweit Recht, dass auch Freiberufler Umsatzsteuer zahlen müssen.

Jetzt aber Schluss mit der Klugscheisserei.

Wenn ich mit Dir nen Apfel gegen ne Tüte Chips tausche, dann müssen wir beide darauf keine Umsatzsteuer zahlen, unabhängig ob wir ein Gewerbe haben oder Freiberufler sind.Es geschieht höchstwahrscheinlich außerhalb einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Anders könnte es aussehen, wenn Du Landwirt wärst und Du Äpfel anbaust...

Darum geht es hier aber nicht...

Jemand wollte wissen, ob er ein Gewerbe für seine Loseseite anmelden muss. Die Antwort ist nach meiner Auffassung nein, solange er keine Gewinnerzielungsabsichten hat. Diese sind zumindest dann nicht gegeben, wenn die möglichen Ausgaben höher sind als die zu erwartenden Gewinne. Da allein ein Internet und Telefonaschluss schon bei 40€ liegen kann, Server, Domain, Skript, etc. auch etwas kosten, denke ich, dass die meisten kleineren Seiten, keine wirklichen Gewinne einfahren.

Dies ist selbstverständlich keine Rechtsauskunft sondern meine private Meinung...

Thomas
 
Heißt solange ich meinen Betrieb so schlecht führe dass meine Kosten regelmäßig meine Einnahmen übersteige brauche ich kein Gewerbe anmelden.

Demnach sind Schlecker und Praktiker die letzten Jahre wohl nicht gewerbepflichtig gewesen.
 
Das stimmt, damit koennte er eine Nichtanmeldung rechtfertigen. Sogar einen Anteil der Miete und Strom koennte er da als Verlust geltend machen, wenn er das Zuhause macht. Da kommt ne ganze Menge zusammen, bevor er profitabel sein kann.

Also ab in Anlage SO (sonstige Einkuenfte) Zeile 27 und fertig. (nur bei Gesamteinkommen ueber der Freigrenze von rund 8000).

Das ist nicht nur meine private Meinung, sondern auch das Gesetz! :mrgreen:
 
Es sind hier jedoch einige Hilfreiche Beiträge die denke ich helfen.
Und einige Werbenetzwerke zahlen nun mal auch in Euronen aus, dann wäre sofort eine Gewinnerzielung beabsichtigt. Ein Anwalt würde kaum auch Klammlose kennen, richtig. Einige aber es gibt welche die sich damit auch befassen gerade nach Betrugsdelikten die innerhalb dieser Community geschehen sind. Daher sollte man sich nicht gleich sicher sein, nur weil ein Findiger Anwalt eine neue Geld-Quelle erschließt das es anders sei. Spätestens wie oben schon tausend mal erwähnt. Sollten Euros umgesetzt werden interessiert es nun mal das Finanzamt egal ob man einen Cent oder 1 Euro macht. Und wer sich bei solchen Netzwerken anmeldet hat ja auch Interesse daran etwas Geld zu verdienen. Das sagt jeder Verstand. ;)
 
Heißt solange ich meinen Betrieb so schlecht führe dass meine Kosten regelmäßig meine Einnahmen übersteige brauche ich kein Gewerbe anmelden.

Demnach sind Schlecker und Praktiker die letzten Jahre wohl nicht gewerbepflichtig gewesen.

Ich glaube, Du hast meine vorherigen Beiträge nicht verstanden oder nicht gelesen.

Deswegen mal ein anderes Beispiel. Der typische Blog:

Wer einen Blog betreibt und hierauf Werbebanner einblendet um die Kosten des Blogs zu minimieren, handelt nicht gewerblich, sondern betreibt ein Hobby. Dies hat nichts damit zu tun, dass der Blog schlecht geführt wird oder uninteressant ist. Allein die Kosten für den Internetanschluss werden die Einnahmen der Banner aller Wahrscheinlichkeit nach übersteigen.

Wer eine Loseseite mit ein paar Forced Bannern und mittelmäßigen Slots, die es schon auf jeder anderen Seite gibt, betreibt mit Sicherheit kein Gewerbe sondern ein Hobby. Er wird kaum die Einnahmen erziehlen können, die notwendig sind, alle Ausgaben zu decken. Er hat somit bereits keine Gewinnerzielungsabsicht.

Schlecker und Praktiker waren aber mit Sicherheit keine Hobbys, sondern hier bestand eine Gewinnerzielungsabsicht.

Tommek

PS: Vermutlich mein letzter Beitrag zu dem Thema.

@ CraUyCash: Wie eben geschrieben: Wenn ich hobbymäßig einen Blog betreibe und durch Werbeeinblendungen die Kosten des Blogs versuche klein zu halten, dann handele ich sicherlich nicht gewerblich, auch wenn ich mir Euros auszahlen lasse.
 
Und einige Werbenetzwerke zahlen nun mal auch in Euronen aus, dann wäre sofort eine Gewinnerzielung beabsichtigt.

Wie jetzt nee,wir haben doch gerade festgestellt, dass er niemals Gewinne erzielen kann, mit all den Ausgaben, die abgesetzt werden koennen. Also wuerde er sogar rechtswidrig handeln, wenn er es anmeldet, nur um von den Verlusten seine sonstige Steuer zu mindern. Das darf man naemlich nicht.

Sollten Euros umgesetzt werden interessiert es nun mal das Finanzamt egal ob man einen Cent oder 1 Euro macht.

Nicht Finanzamt und Gewerbeaufsichtsamt verwechseln. Wie schon geschrieben: Dem Finanzamt ist das unter der Steuergrenze, also solange sie nix kassieren koennen reichlich wumpe. Und wenn er schon nen Job hat, einfach in Anlage SO.
 
Tja ich wuerde sagen, die User dort haben mal ganz klassische Gewinn mit Umsatz verwechselt. Denn wenn man ein Banner irgendwo platziert, hat man zwar Umsatz, aber noch lange keinen Gewinn.
 
Und wenn mein Hobby Autos sind, die ohne Frage kostspielig sind und ich anfange mit Autoteilen zu handeln um meine "Hobbykosten" zu "minimieren" ... Ich produziere für mein Hobby einfach so lange Kosten nach bis sie meine Einnahmen übersteigen. Ich denke die Argumentation hinkt einfach etwas.

Schöner Gedanke aber ich denke nicht von Dauer.
 
Das ist ja nicht nur ein Gedanke, sondern das Gegenteil ist sogar der Fall. Wenn Du Dein Autogewerbe anmeldest, und dann kein Totalueberschuss (also nicht nur kurzfristige Gewinne) in Sicht ist, sondern die Verluste nur dazu genutzt werden die Steuern aus Deinem restlichen Einkommen zu mindern, werden sie Dich wegen Steuerhinterziehung verknacken.
Sonst koennte ja jeder irgendwas anmelden, schoen Verluste fuer Mietanteil des Homeoffice, Stromkosten, Anteil am Rechner usw absetzen und Steuern sparen!
 
Es ist eigentlich ganz einfach:
Sobald man Werbung für Euros auf einer Webseite schaltet oder andere Möglichkeiten auf seiner Webseite hat Euros zu verdienen hat man natürlich eine Gewinnerzielungsabsicht und muss ein Gewerbe anmelden, ob die Einnahmen dabei die Ausgaben decken oder nicht, ist irrelevant.

Schaltest du allerdings keine Werbung für die du Euros erhälst und hast auch sonst keine Möglichkeiten mit deiner Webseite Euros zu verdienen hast du auch keine Gewinnerzielungsabsicht und musst natürlich kein Gewerbe anmelden.

Und wer hier mit Bratwürsten, Äpfeln, Chips, Pfandflaschen und Autos handelt ist völlig egal, hier gehts nämlich um Klammlose
 
Und wenn mein Hobby Autos sind, die ohne Frage kostspielig sind und ich anfange mit Autoteilen zu handeln um meine "Hobbykosten" zu "minimieren" ... Ich produziere für mein Hobby einfach so lange Kosten nach bis sie meine Einnahmen übersteigen. Ich denke die Argumentation hinkt einfach etwas.

Schöner Gedanke aber ich denke nicht von Dauer.

Jein... Wenn Du ne Werkstatt und ein Autohaus aufmachst hat das sicherlich nichts mehr mit einem Hobby zu tun.

Wenn Du in Deiner eigenen Garage an Deinen Autos rumbastelst und Autoteile verkaufst, die Du nicht mehr brauchst, dann ist es ein Hobby.

Wenn Du Dir für zehntausend Euro ne Webseite machen lässt und im großen Umfang Werbung verkaufst, ist das bestimmt kein Hobby mehr.

Wenn Du nen Blog mit Schminktips machst und einen Banner einblendest mit dem Du ca. 10 € im Monat einnimmst, dann ist das wohl ein Hobby und kein Gewerbe. Allein die Schminke die man zum testen kauft, ist höchstwahrscheinlich teurer. Natürlich kann aus diesem Hobby irgendwann ein Gewerbe werden. Irgendwann merkst Du, dass Dein Blog sehr beliebt ist und Du bekommst Geld von Anbietern, dass Du ihre Schminke testest, dann machst Du Dein Hobby zum Beruf.

Wenn ich ne exklusive Klammseite mit hochwertigen Slots beauftrage und hierfür erheblich Werbung buche, will ich sicherlich damit Gewinn erwirtschaften.

Wenn ich ne Klammlose - Ebesucher Wechselbörse aufmache, welche in zwei bis drei Linklisten geführt werden und womit ich vielleicht im Monat 100Mio Klammlose tausche, dann ist das nen Hobby, da allein die Kosten für den Internetzugang teurer sind...

Tommek
 
...
Wenn Du nen Blog mit Schminktips machst und einen Banner einblendest mit dem Du ca. 10 € im Monat einnimmst, dann ist das wohl ein Hobby und kein Gewerbe...
Auch wenn ich generell deine Meinung vertrete ist dieser Satz falsch. Es ist irrelevant wieviel man mit einer Webseite einnimmt. Blendet man Werbebanner ein mit denen man Geld verdient ist man verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Ob die Einnahmen die Ausgaben gerade so decken oder nicht ist egal!

Klar wird da keiner kommen und dich abmahnen aber hier gehts ja rein ums rechtlich richtige.
Und rechtlich gesehen hast du eben durch Einblendung von Bannern mit denen du Geld verdienst eine Gewinnerszielungsabsicht. Somit Gewerbepflichtig
 
Falsch! Liest Dir mal "§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer" durch, welcher sich auf 1 und 2 bezieht.

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Ja den $ gibt es auch noch.
Es gibt aber die Reihenfolge
1. Ist es ein Steuerbarer Umsatz?
2. Ist es ein steuerfreier Umsatz? Wenn erstes nicht zutrifft, dann kann 2. erst gar nicht zutreffen.
3. Ist man nach §19 Steuerbefreit.

Und in meinem Posting ging es darum, das für die USt es irrelevant ist ob Gewerbetreibend oder nicht, es heißt Unternehmer und dort wird erklärt was ein Unternehmer ist.


Jein, Vermietung und Verpachtung ist umsatzsteuerbefreit. Selbstverständlich hast Du jedoch insoweit Recht, dass auch Freiberufler Umsatzsteuer zahlen müssen.
Es gibt bei der V&V aber auch die Option das man nicht befreit ist, darauf wollte ich hin.

Jetzt aber Schluss mit der Klugscheisserei.

Wenn ich mit Dir nen Apfel gegen ne Tüte Chips tausche, dann müssen wir beide darauf keine Umsatzsteuer zahlen, unabhängig ob wir ein Gewerbe haben oder Freiberufler sind.Es geschieht höchstwahrscheinlich außerhalb einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Anders könnte es aussehen, wenn Du Landwirt wärst und Du Äpfel anbaust...
Naja und wenn du ein Kiosk hast in dem du Chipstüten anbietest?

Darum geht es hier aber nicht...

Jemand wollte wissen, ob er ein Gewerbe für seine Loseseite anmelden muss. Die Antwort ist nach meiner Auffassung nein, solange er keine Gewinnerzielungsabsichten hat. Diese sind zumindest dann nicht gegeben, wenn die möglichen Ausgaben höher sind als die zu erwartenden Gewinne. Da allein ein Internet und Telefonaschluss schon bei 40€ liegen kann, Server, Domain, Skript, etc. auch etwas kosten, denke ich, dass die meisten kleineren Seiten, keine wirklichen Gewinne einfahren.

Dies ist selbstverständlich keine Rechtsauskunft sondern meine private Meinung...

Thomas
Und wer legt fest ob es nun Gewinnerziehlungsabsicht hat oder nicht? Also in der Regel das FA.
Es gibt hier Loseseiten die einige 1000€ Monat machen.


Heißt solange ich meinen Betrieb so schlecht führe dass meine Kosten regelmäßig meine Einnahmen übersteige brauche ich kein Gewerbe anmelden.

Demnach sind Schlecker und Praktiker die letzten Jahre wohl nicht gewerbepflichtig gewesen.

Eben nicht, denn Schlecker hatte ja eine Gewinnerziehlungsabsicht, haben sie nur nicht hinbekommen.
Und
 
Auch wenn ich generell deine Meinung vertrete ist dieser Satz falsch. Es ist irrelevant wieviel man mit einer Webseite einnimmt. Blendet man Werbebanner ein mit denen man Geld verdient ist man verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Ob die Einnahmen die Ausgaben gerade so decken oder nicht ist egal!
Wieso ist das irrelevant, Du hast doch selber gesagt, dass die GEWINNerzielungsabsicht dafuer entscheidend ist. Und mit nem 5 Euro banner kann man nur einen winzigen Bruchteil der absetzbaren Kosten decken. Somit ist es keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern nur der Versuch seine Liebhaberei zu finanzieren.
Denk mal nach, wenn man bei 5 Euro UMSATZ einen Teil der Miete, Strom, des Rechners, der DSL Rechnung absetzen duerfte, koennte man sein restliches Einkommen rund 1000-2000 Euro pro Jahr mindern. Da lacht Dir das Finanzamt ins Gesicht, meldet Dein "Gewerbe" wieder ab und zieht Dich eventuell noch vors Gericht.

Und in meinem Posting ging es darum, das für die USt es irrelevant ist ob Gewerbetreibend oder nicht, es heißt Unternehmer und dort wird erklärt was ein Unternehmer ist.

Musst Du mir nochmal genauer erklaeren, hab die Paragraphen gelesen, aber verstehe nicht ganz, was fuer ein Haar Du spalten willst.
 
Um mal eine gesetzliche Grundlage zu nennen, an der die Gewerbepflicht auch für Loseseiten erkennbar ist:

Laut § 15 Abs.2 EStG ist ein Gewerbe an den folgenden Punkten zu erkennen:

Selbständig
Man muss selbständig tätig sein und für die eigenen Entscheidungen verantwortlich.

Nachhaltig
Ein Gewerbe muss nachhaltig sein und damit langfristig angelegt.

Gewinnerzielungsabsicht
Das ist wohl das wichtigste Merkmal und sorgt dafür, dass selbst einfache Websites mit ein paar Werbebannern zu der Pflicht führen, dass man ein Gewerbe anmelden muss.

Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr
Wenn man also mit anderen Unternehmen und Selbständigen Waren und Leistungen handelt.

Und dabei ist nicht entscheidend, ob man alle Vorgaben erfüllt, es reicht schon eine aus, um die Selbststädigkeit und damit die Gewerbepflicht zu begründen.

Aber schauen wir mal:
Selbständig
Man muss selbständig tätig sein und für die eigenen Entscheidungen verantwortlich.
Ja, der Webmaster ist in eigener Verantwortung seiner Seite

Nachhaltig
Ein Gewerbe muss nachhaltig sein und damit langfristig angelegt.
Ja, die Seite ist sicher nocht nur für ein paar Minuten angelegt

Gewinnerzielungsabsicht
Das ist wohl das wichtigste Merkmal und sorgt dafür, dass selbst einfache Websites mit ein paar Werbebannern zu der Pflicht führen, dass man ein Gewerbe anmelden muss.
Ja, denn der Gewinn ist nicht an Euros festgelegt, sondern an jeglichen Zugewinn (sucht gerne mal nach Zugewinn in den Gesetzesseiten!)

Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr
Wenn man also mit anderen Unternehmen und Selbständigen Waren und Leistungen handelt.
Spätestens hier muss selbst ein Blinder erkennen, dass der eingebrachte Werbebanner eine Leistung im Sinne des Gesetzes darstellt.

Alles in allem besagt also das Gesetz eines:
Auch Loseseiten sind gewerbepflichtig!
 
Nein, und was zitierst Du da, § 15 Abs.2 EStG ist es jedenfalls nicht, dort steht ziemlich deutlich, dass eine Gewerbe

2. Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb wenn....blah blahwenn man keine Forstwirschaft usw...

Selbststaendig reicht also nicht, es muessen irgendwann Gewinne ersichtlich sein, und zwar GEWINNE, nicht Umsatz. Und erst dann solltest Du das anmelden. Koennen tut man das natuerlich immer, nur wenn die merken,dass dabei nur Verluste herumkommen, werden sie sich beschweren.

Und dabei ist nicht entscheidend, ob man alle Vorgaben erfüllt, es reicht schon eine aus, um die Selbststädigkeit und damit die Gewerbepflicht zu begründen.

Wieso, wie kommst Du darauf, davon steht nix in dem Paragraphen.
 
Es ist ncht der Gewinn, sondern die Absicht des Gewinns ausschlaggegbend!

(3) Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit