Gewerbepflicht bei Loseseite?

Bitcoins werden als Währung vom deutschen Staat anerkannt daher auch Steuerpflichtig usw hab ich vorhin irgendwo hier im Forum gelesen.
Klammlose sind aber noch nicht als Währung anerkannt und daher in einer Grauzone.
Wenn ich eine Loseseite mit Losen betreibe und und alle Kosten mit Losen bezahle Server domain usw.
Dann kann ich mir schwer vorstellen das irgend ein Finanzamt oder sonstwer einen Gewerbeschein erwarten würde.
Wenn ich 10.000 euro in die Hand nehme und mir von Profis ne Loseseite hinstellen lasse mit dem Ziel die erwirtschafteten Lose wieder zu verkaufen um so wieder an Euros zu kommen kann ich mir sehr gut vorstellen das ich irgendwann auf dem Radar des Fiskuses auftauche und von denen Post bekommen werde.
Neulich hab ich im ZDF einen Bericht gesehen über private Ebayverkäufe da erzählte auch jemand das im Prinzip auch alle privatverkäufer ein Gewerbe benötigen würden, die Finanzämter aber in der Regel eher an den grossen Fischen interessiert sind die mehr als XXX euro im Jahr umsetzen schon allein weil
man nicht bei allen und jeden Steuern eintreiben kann und das ganze in einem positvien Kosten nutzen verhältnis stehen muss.
Man sollte sich auch klar machen das die Finanzämter mit Personal oft chronisch unterbesetzt sind un d Betriebe in Bayern vlt alle 20 Jahre mal besuch von einem Buchprüfer bekommen.
Daher würde ich jetzt keine grossdiskussion vom Zaun brechen ob meine kleine Loseseite die nur Verluste in Euros produziert nun ein Gewerbe braucht oder nicht.
 
Bitcoins werden als Währung vom deutschen Staat anerkannt
Sie können vielleicht zu steuerpflichtigen Einnahmen führen, sind aber definitiv keine Währung.

Wenn ich 10.000 euro in die Hand nehme und mir von Profis ne Loseseite hinstellen lasse mit dem Ziel die erwirtschafteten Lose wieder zu verkaufen um so wieder an Euros zu kommen kann ich mir sehr gut vorstellen das ich irgendwann auf dem Radar des Fiskuses auftauche und von denen Post bekommen werde.
Gewinnabsicht ist Gewinnabsicht, auch ohne direkte Euroeinnahmen oder direkte Euroausgaben.

Man sollte sich auch klar machen das die Finanzämter mit Personal oft chronisch unterbesetzt sind un d Betriebe in Bayern vlt alle 20 Jahre mal besuch von einem Buchprüfer bekommen.
Was natürlich ein Grund ist Straftaten zu begehen. Da die Polizei nicht genug Beamte hat werde ich durchaus mal erwägen den ein oder anderen Laden um seine Waren zu erleichtern, geniale Logik

Daher würde ich jetzt keine grossdiskussion vom Zaun brechen ob meine kleine Loseseite die nur Verluste in Euros produziert nun ein Gewerbe braucht oder nicht.
Gibst du damit die Empfehlung ggf. Steuern zu hinterziehen? :roll:
 
Wie hinterzieht man dem mit einem verlustreichen nicht angemeldetem "Gewerbe" Steuern?

Gegenfrage: Wer macht ne loseseite oder ähnliches auf mit dem Ziel Verlust zu machen?

Ich hab ne Loseseite und ja ich hab ein Kleinstgewerbe. Einkommenssteuererklärung ist nicht viel mehr aufwand, 2 Blätter zusätzlich bei denen es nicht viel auszufüllen gibt. Genauso wie bei einer geringfügigen nebentätigkeit gibts hier auch Freibeträge und ich hab mein Gewerbe seit 2007 angemeldet und auch bei mehreren hundert Euro Gewinn (neben Losseite schreibe ich da auch sämtliche Gewinne aus Paidmailern etc. auf) habe ich bisher zusammen mit meiner Einkommenssteuererklärung noch nie Steuern nachzahlen müssen und es gab bisher an meiner vereinfachten Buchführung (durchnummerierte aufzählung aller Umsätze) keinerlei Beanstandungen, auch nicht in den ersten Jahren als ich noch dickes Minus gefahren bin.
 
Ich habe mir hier vor längerer Zeit einmal professionellen Rat eingeholt und das Ergebnis ist, solange es nur wertlose Lose sind ist egal was man damit macht. Sprich wenn man seinen kompletten Losegewinn wieder auf anderen Seiten verzockt, muss man nichts versteuern. Sobald man diese Lose aber in Euros umwandelt, müssen sie versteuert werden (außer man hat keinen normalen Verdienst (also Student oder Schüler) und bleibt unter den jährlichen Freibetrag von ca 8.000 Euro).
 
Und ich dachte, man müsse nur in seine FAQ schreiben, dass es sich um ein privates, nicht kommerzielles Projekt handelt, dass man nur zum Spaß und zum Lernen betreibt, und dann ist man mit allem aus dem Schneider. :mrgreen:
 
Sind es denn wertlose Lose?

Solange es nur Lose sind ja, wenn du sie gegen Euro / Waren tauscht, sieht die Sache anders aus.

Wie gesagt, ich habe diese Info schriftlich von einem Dr. Prof. Jur. der am Lehrtstuhl Jura ist und dieser hat sich damals für dieses schreiben die Sache noch von einer Staatsanwältin und einen Richter abklären lassen. Und auf diese Aussagen bzw dieses Schreiben vertraue ich mehr als ein paar Posts hier im Thread... ;)
 
Gegenfrage: Wer macht ne loseseite oder ähnliches auf mit dem Ziel Verlust zu machen?
Nur jemand der sein Hobby mit Steuerersparnissen finanzieren will. Daher der Begriff "Liebhaberei".

Du setzt wahrscheinlich zu eigenem Nachteil die Kosten nicht ab, dann kannst Du natuerlich jedes Gewerbe mit Gewinn fuehren und musst es anmelden, nur warum tust Du das?
Du hast ein Gewerbe von zu Hause, da darfst Du etwas von der Miete fuer das Zimmer in dem Du arbeitest abziehen (max.30%), dann kannst Du je nach Nutzung Teile Deiner Kosten fuer Internetrechnung, Strom und Rechner anrechnen. Das sollte ingesamt weit mehr sein als ein paar hundert Euro.
Und wieso schreibst Du die Ertraege aus Paidmailern in das Gewerbe, das sind doch keine gewerblichen Ertraege. Das sind sonstige Einnahmen wie Preisgelder oder cashback Systeme. Sowas gehoert in Anlage SO, zeile 7 und wird unter 256 Euro nicht besteuert.
Einkünfte aus sonstigen Leistungen:
www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-13509.xhtml?currentModule=home
 
Solange es nur Lose sind ja, wenn du sie gegen Euro / Waren tauscht, sieht die Sache anders aus.

Wie gesagt, ich habe diese Info schriftlich von einem Dr. Prof. Jur. der am Lehrtstuhl Jura ist und dieser hat sich damals für dieses schreiben die Sache noch von einer Staatsanwältin und einen Richter abklären lassen. Und auf diese Aussagen bzw dieses Schreiben vertraue ich mehr als ein paar Posts hier im Thread... ;)

Naja ich würde da eher auf Aussagen vom Finanzamt setzen als auf so was.
 
Standardirrtum... bitte nicht jeden immer diesen Bären aufbinden!

Eine Gewinnabsicht muss nicht notwendigerweise in Euros sein. Auch Gewinne in Dollars, Bratwürsten und Losen sind eben Gewinne. Und bei Gewinnabsicht besteht nun mal in Deutschland Gewerbepflicht!
Ich habe noch in keinem Gesetzgebuch gelesen, dass klamm-Lose von der deutschen Rechtsprechung ausgenommen sind :roll:

Muss man dann die Gewerbesteuer in Lose oder Bratwürste Zahlen? :p:p:p
 
Des Rätsels Lösung ist gar nicht mal so schwer ;) Du fragtest ob die Loseseiten Betreiber mittlerweile für ihre Seiten einen Gewerbeschein haben, einen Blick in das Impressum der Seite verrät es schon...
 
Nein für mich ist kein Gewerbe mehr für eine Loseseite erforderlich.

Der Gewinn ist hier sicher zu verharmlosen und die Gewinnabsicht, muss das Finanzamt erst einmal beweisen und das lässt sich in der Tat recht schwierig kontrollieren, denn im öffentlichen Dienst wird stark Personal gekürzt und da sind auch Finanzämter betroffen. Sprich: es wird nicht verfolgt bzw. in Kauf genommen, dass gewisse Summen an das Finanzamt vorbei gehen.

Ich würde mir da auch keine Sorgen machen als Loseseitenbetreiber, wenn das Finanzamt mal eine Stichprobe machen würde. Das kostet dem Finanzamt mehr, als es am Ende dabei heraus bekommt.
Da gibts andere kriminielle, wo sich die Steuerprüfung dann richtig lohnt ;).

Rein rechtlich gesehen, muss jeder Gewinn, welcher auf den Erwerb ausgerichtet ist, angegeben werden. Es ist aber schwer, auch zu kontrollieren, ob sich jeder daran hält.