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Falsch!
lies dir mal UStG $1 in Verbindung mit UStG $2 durch.
Es geht dort nicht nur um Gewerbetreibende und es muss keine Gewinnerzielungsabsicht.
Dann würde kein Landwirt USt zahlen, kein Steuerberater und auch kein Vermieter.
Kann leider kein Zitat mit dem Handy einfügen.
Heißt solange ich meinen Betrieb so schlecht führe dass meine Kosten regelmäßig meine Einnahmen übersteige brauche ich kein Gewerbe anmelden.
Demnach sind Schlecker und Praktiker die letzten Jahre wohl nicht gewerbepflichtig gewesen.
Und einige Werbenetzwerke zahlen nun mal auch in Euronen aus, dann wäre sofort eine Gewinnerzielung beabsichtigt.
Sollten Euros umgesetzt werden interessiert es nun mal das Finanzamt egal ob man einen Cent oder 1 Euro macht.
Tja ich wuerde sagen, die User dort haben mal ganz klassische Gewinn mit Umsatz verwechselt. Denn wenn man ein Banner irgendwo platziert, hat man zwar Umsatz, aber noch lange keinen Gewinn.
Und wenn mein Hobby Autos sind, die ohne Frage kostspielig sind und ich anfange mit Autoteilen zu handeln um meine "Hobbykosten" zu "minimieren" ... Ich produziere für mein Hobby einfach so lange Kosten nach bis sie meine Einnahmen übersteigen. Ich denke die Argumentation hinkt einfach etwas.
Schöner Gedanke aber ich denke nicht von Dauer.
Auch wenn ich generell deine Meinung vertrete ist dieser Satz falsch. Es ist irrelevant wieviel man mit einer Webseite einnimmt. Blendet man Werbebanner ein mit denen man Geld verdient ist man verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Ob die Einnahmen die Ausgaben gerade so decken oder nicht ist egal!...
Wenn Du nen Blog mit Schminktips machst und einen Banner einblendest mit dem Du ca. 10 € im Monat einnimmst, dann ist das wohl ein Hobby und kein Gewerbe...
Falsch! Liest Dir mal "§ 19 Besteuerung der Kleinunternehmer" durch, welcher sich auf 1 und 2 bezieht.
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
Es gibt bei der V&V aber auch die Option das man nicht befreit ist, darauf wollte ich hin.Jein, Vermietung und Verpachtung ist umsatzsteuerbefreit. Selbstverständlich hast Du jedoch insoweit Recht, dass auch Freiberufler Umsatzsteuer zahlen müssen.
Naja und wenn du ein Kiosk hast in dem du Chipstüten anbietest?Jetzt aber Schluss mit der Klugscheisserei.
Wenn ich mit Dir nen Apfel gegen ne Tüte Chips tausche, dann müssen wir beide darauf keine Umsatzsteuer zahlen, unabhängig ob wir ein Gewerbe haben oder Freiberufler sind.Es geschieht höchstwahrscheinlich außerhalb einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit. Anders könnte es aussehen, wenn Du Landwirt wärst und Du Äpfel anbaust...
Und wer legt fest ob es nun Gewinnerziehlungsabsicht hat oder nicht? Also in der Regel das FA.Darum geht es hier aber nicht...
Jemand wollte wissen, ob er ein Gewerbe für seine Loseseite anmelden muss. Die Antwort ist nach meiner Auffassung nein, solange er keine Gewinnerzielungsabsichten hat. Diese sind zumindest dann nicht gegeben, wenn die möglichen Ausgaben höher sind als die zu erwartenden Gewinne. Da allein ein Internet und Telefonaschluss schon bei 40€ liegen kann, Server, Domain, Skript, etc. auch etwas kosten, denke ich, dass die meisten kleineren Seiten, keine wirklichen Gewinne einfahren.
Dies ist selbstverständlich keine Rechtsauskunft sondern meine private Meinung...
Thomas
Heißt solange ich meinen Betrieb so schlecht führe dass meine Kosten regelmäßig meine Einnahmen übersteige brauche ich kein Gewerbe anmelden.
Demnach sind Schlecker und Praktiker die letzten Jahre wohl nicht gewerbepflichtig gewesen.
Wieso ist das irrelevant, Du hast doch selber gesagt, dass die GEWINNerzielungsabsicht dafuer entscheidend ist. Und mit nem 5 Euro banner kann man nur einen winzigen Bruchteil der absetzbaren Kosten decken. Somit ist es keine Gewinnerzielungsabsicht, sondern nur der Versuch seine Liebhaberei zu finanzieren.Auch wenn ich generell deine Meinung vertrete ist dieser Satz falsch. Es ist irrelevant wieviel man mit einer Webseite einnimmt. Blendet man Werbebanner ein mit denen man Geld verdient ist man verpflichtet ein Gewerbe anzumelden. Ob die Einnahmen die Ausgaben gerade so decken oder nicht ist egal!
Und in meinem Posting ging es darum, das für die USt es irrelevant ist ob Gewerbetreibend oder nicht, es heißt Unternehmer und dort wird erklärt was ein Unternehmer ist.
Ja, der Webmaster ist in eigener Verantwortung seiner SeiteSelbständig
Man muss selbständig tätig sein und für die eigenen Entscheidungen verantwortlich.
Ja, die Seite ist sicher nocht nur für ein paar Minuten angelegtNachhaltig
Ein Gewerbe muss nachhaltig sein und damit langfristig angelegt.
Ja, denn der Gewinn ist nicht an Euros festgelegt, sondern an jeglichen Zugewinn (sucht gerne mal nach Zugewinn in den Gesetzesseiten!)Gewinnerzielungsabsicht
Das ist wohl das wichtigste Merkmal und sorgt dafür, dass selbst einfache Websites mit ein paar Werbebannern zu der Pflicht führen, dass man ein Gewerbe anmelden muss.
Spätestens hier muss selbst ein Blinder erkennen, dass der eingebrachte Werbebanner eine Leistung im Sinne des Gesetzes darstellt.Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr
Wenn man also mit anderen Unternehmen und Selbständigen Waren und Leistungen handelt.
2. Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb wenn....blah blahwenn man keine Forstwirschaft usw...
Und dabei ist nicht entscheidend, ob man alle Vorgaben erfüllt, es reicht schon eine aus, um die Selbststädigkeit und damit die Gewerbepflicht zu begründen.