Ich hoffe, dass Frau Merkel dann auch weiterhin stur genug bleibt und reagieren wird und ein Mittel findet. Weder Europa noch Deutschland wollen doch ein Scheitern. Oder doch?



Es gibt kein Mittel es war von vorn herein klar, dass der Euro nicht funktionieren wird, und sie nutzen dieses Chaos um die Nationalstaaten abzuschaffen. Wenn man eine neue Ordnung installieren will muss man die alte zerstören. Und um die alte Ordnung zu zerstören wurde der Euro doch eingeführt nichts anderem dient er.

Selbst wenn der ESM kommt wird die Situation nicht besser es wird schlimmer und dann kommen sie wieder und wollen, dass wir noch mehr Rechte abgeben natürlich unter dem Vorwand diese Krise zu lösen. Es geht aber nicht darum die Krise zu lösen sondern einen totalelitären Superstaat zu schaffen und das sollte langsam mal allen bewusst werden. Die Krise wird dazu benutzt diese Entwicklung voranzutreiben.

Und wenn wir weiter wegschauen wachen wir in einer Diktatur auf und unsere Kinder und Kindeskinder werden sich bei uns "bedanken".
 
Auf den Superstaat arbeitet Europa schon von Anfang an hin. Das es die beste Möglichkeit für Europa bietet, um ein Gegenpol in der Welt darzustellen, bestreiten sie ja nicht. Irgendwo muss doch auch ein Gegenpol zu den USA und China gefunden werden. Auf der einen Ebene arbeiten sie zusammen, auf der anderen ist sich jeder Staat letztlich ja doch selbst der nächste.
 
Weisst du wie die Kündigung dann aussieht, Gewalt vielleicht sogar Krieg.


Wir brauchen keinen anti-demokratischen Superstaat ! Wir können auch ohne Euro und ohne diesem nicht gewählten Bürokratenpack ein Europa haben. Ein Europa der Nationalstaaten die zusammen an einem Tisch sitzen und zusammenarbeiten. Und wenn schon ein Europa dann ein demokratisches oder willst du sagen es ist dir lieber, dass dir einer Gesetze vorschreibt, denn du nicht gewählt hast, aber der besser weiß wie du dein Leben zu leben hast ?
 
Also wenn man sich einigen will, muss man gewisse Statusse ablegen, bekommt dafür aber neue. Ich selber stehe dem eher positiv gegenüber bislang, sehe aber Nachteile wie Vorteile. Die Demokratie lasse ich mal außen vor, real fragt man sich ja ohnehin im eigenen Staat wie die Auslegung funktioniert. Krieg innerhalb Europas jedenfalls würde bestmöglichst unterbunden. Und den Gegenpol sehe ich beispielhaft wie eine Atombombe. Ihr Zweck liegt auch meist eher in der Abschreckung.

Förderalen Bundesstaat meine ich als bestmöglichste Lösung eigentlich schon. Das wird mir jedenfalls immer suggeriert, wenn ich mir so manche Bekenntnisse zur Zukunft anschaue.
 
Förderalen Bundesstaat meine ich als bestmöglichste Lösung eigentlich schon. Das wird mir jedenfalls immer suggeriert, wenn ich mir so manche Bekenntnisse zur Zukunft anschaue.
Langfristig könnte ich mir auch schlimmeres vorstellen, aber mittelfristig sieht der Prozess einfach nicht danach aus. In den Debatten geht es fast ausschließlich um die Wahrung nationaler Interessen und ich sehe nirgendwo die Bereitschaft die Souvernität des eigenen Staates aufzugeben. Höchstens von anderen zu fordern. :LOL: Aber eben keine Abweichung vom Staatenverbund.
 
Können durchaus auch Geldquellen sein, immerhin ist die Frage nach Reparationen seit 1953 schwebend und auch durch die Wiedervereinigung nicht vom Tisch, da es keinen Friedensvertrag nach dem 2. Weltkrieg gibt. Näheres mit ein paar guten links hier: https://www.bildblog.de/32079/griechische-schaendungsschande/

Die Griechen haben allerdings auch die Charta von Paris unterzeichnet in der sie mit "großer Genugtuung" den "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" zur Kenntnis nehmen. ;)

Aber ich wollte gar nicht auf die rechtlichen Aspekte hinaus, sondern darauf, dass 4(!) Leute jetzt erstmal in griechischen Archiven wühlen bis Ende des Jahres und dann mal gucken. Für die mit dem Rücken zur Wand stehende griechische Regierung ist es ein Ablenkungsknochen für die wütende Bevölkerung. Bis dahin ist das nächste Hilfspaket da.
 
Zuletzt bearbeitet:
...In den Debatten geht es fast ausschließlich um die Wahrung nationaler Interessen und ich sehe nirgendwo die Bereitschaft die Souvernität des eigenen Staates aufzugeben. Höchstens von anderen zu fordern. :LOL: Aber eben keine Abweichung vom Staatenverbund.
Ja da ist wahrscheinlich so. Aber im klaren Gegensatz hört man ja Meinungen zur Zukunft beispielhaft von Leuten wie Merkel, Schäuble, usw. Die hören sich für mich immer demonstrativ wie ein Bekenntnis an ein vereinigtes Europa nach US-Vorbild an. Und es werden ja in der Tat immer mehr Funktionen an die europäische Führung abgetreten.
 
Die hören sich für mich immer demonstrativ wie ein Bekenntnis an ein vereinigtes Europa nach US-Vorbild an. Und es werden ja in der Tat immer mehr Funktionen an die europäische Führung abgetreten.

Ich lasse mal Wikipedia sprechen, weil ich schon halb schlafe. ;)

Um den Inhalt der EU-Gründungsverträge zu verändern, müssen die Mitgliedstaaten neue völkerrechtliche Verträge, sogenannte Änderungsverträge, abschließen. Dies geschah bisher 1997 durch den Vertrag von Amsterdam, 2001 durch den Vertrag von Nizza und zuletzt 2007 durch den Vertrag von Lissabon, der zum 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Anders als ein Bundesstaat kann die Europäische Union die Zuständigkeiten in ihrem politischen System also nicht selbst verteilen: Die Kompetenz-Kompetenz liegt nicht bei den EU-Organen selbst, sondern bei den Mitgliedstaaten. Dies ist auch der Grund, warum die EU zwar staatliche Funktionen erfüllt, bisher aber nicht als souveräner Staat gilt: Sie ist kein „originäres“, sondern ein sogenanntes „derivatives Völkerrechtssubjekt“.

Andererseits besitzen auch die einzelnen Mitgliedstaaten der EU keine vollständige Kompetenz-Kompetenz mehr, da sie die Hoheitsrechte, die der EU übertragen wurden, nicht mehr allein auf die nationale Ebene zurückholen können – sondern nur durch eine Vertragsänderung in Übereinklang mit den anderen Mitgliedstaaten. Um diese besondere Bedeutung der EU-Gründungsverträge zu unterstreichen, wird deshalb bisweilen auch der Begriff eines „europäischen Verfassungsrechts“ gebraucht.[1] Allerdings hat jeder Mitgliedstaat nach Art. 50 EUV die Möglichkeit, aus der Union auszutreten, und ist insofern weiterhin souverän.
https://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Europäischen_Union
 
Gut das wars... Willkommen in der NWO !!



Wie kann man ein Vertragswerk billigen und dann sagen ich zitiere " ESM verstößt WAHRSCHEINLICH nicht gegen das Grundgesetz"

Da Frage ich mich was haben die die ganze Zeit gemacht. Sie hatten doch genug Zeit das herauszufinden zu 100% und wenn die Zeit nicht gereicht hätte, hätte man den Termin halt nochmal verschoben.


Es ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bürgers ein Urteil auf einer Wahrscheinlichkeit zu fällen.


Ich sage hier nichts mehr dazu es ist eine Sauerrei !!
 
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Gut das wars... Willkommen in der NWO !!

Wie kann man ein Vertragswerk billigen und dann sagen ich zitiere " ESM verstößt WAHRSCHEINLICH nicht gegen das Grundgesetz"

Da Frage ich mich was haben die die ganze Zeit gemacht. Sie hatten doch genug Zeit das herauszufinden zu 100% und wenn die Zeit nicht gereicht hätte, hätte man den Termin halt nochmal verschoben.

Es ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bürgers ein Urteil auf einer Wahrscheinlichkeit zu fällen.

Ich sage hier nichts mehr dazu es ist eine Sauerrei !!

Naja es ist nun mal so, dass die EU auf Angst aufbaut. Das funktioniert natürlich auch bei Richtern. Die Politiker werden von den Parteispitzen dazu genötigt so abzustimmen, wie es die Parteiführung will mit den Argumenten, dass Deutschland ohne EU zu grunde geht und der gesamte Weltfrieden daran hängt.

Den Richtern wird auch die gleiche Angst gemacht und sie selber haben den Stress dann, dass sie die Verantwortung tragen sollen.

Im Grunde haben die Gesetze doch nur zweitrangige Rolle gespielt. Primär ging es denen darum das "Richtige" zu tun. Wobei immer die Angst im Hinterkopf steckt, was passiert, wenn man wie entscheidet. Im Grunde hätte man aber nur nach dem Gesetz gehen dürfen und dann wäre die Entscheidung mit Sicherheit schneller gefallen.
 
Haben schon mal EU-Staaten gegeneinander Krieg geführt? NEIN! Also hört endlich auf, die EU so runterzumachen! Natürlich sind die EU-Beschlussfasser demokratisch gewählt. Der Ministerrat besteht aus den Ministern der einzelnen Mitliedsstaaten, die widerum von den nationalen Parlamenten legitimiert werden, welche ihrerseits von den Völkern gewählt werden. Und wenn das EU-Parlament mehr Macht kriegt, umso besser, weil die Demokratie dadurch noch direkter wird. Einzig die EU-Kommission hat da legitimatorische Defizite, aber selbst die EU-Kommissare und der Kommissionspräsident werden von den nationalen Regierungen gewählt und vom EU-Parlament bestätigt (oder auch nicht, wie man bei Barroso gesehen hat).
 
Haben schon mal EU-Staaten gegeneinander Krieg geführt? NEIN! Also hört endlich auf, die EU so runterzumachen!

Haben die westlichen Staaten außerhalb der EU denn Krieg miteinander? Hat Deutschland seit dem zweiten Weltkrieg denn schon Krieg mit den USA, Russland, China, etc. geführt? Nun zu behaupten, wir verdanken nur dem Euro und nicht der menschlichen Entwicklung den Frieden ist doch wieder nur ein Totschlagargument um den Menschen angst zu machen. Dabei gibt es dafür keine soziologische Basis.

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde versucht den zerstörten Staaten (besonders Deutschland) auf die Beine zu helfen. Durch Stabilität und gegenseitigen Respekt wurde Frieden gewart. Dabei spielt es weniger eine Rolle, dass ein paar europäische Staaten Verträge auf Papier geschlossen haben als die Tatsache, dass man gesehen hat, was die immer stärker werdenden Waffen anrichten.
 
Gut das wars... Willkommen in der NWO !!



Wie kann man ein Vertragswerk billigen und dann sagen ich zitiere " ESM verstößt WAHRSCHEINLICH nicht gegen das Grundgesetz"

Da Frage ich mich was haben die die ganze Zeit gemacht. Sie hatten doch genug Zeit das herauszufinden zu 100% und wenn die Zeit nicht gereicht hätte, hätte man den Termin halt nochmal verschoben.


Es ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Bürgers ein Urteil auf einer Wahrscheinlichkeit zu fällen.


Ich sage hier nichts mehr dazu es ist eine Sauerrei !!

Wo ist denn das Problem? Zuviel auf die (gleichgeschalteten) Medien gehört? ich empfehle den folgenden Link:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-067.html

in Kurzform:
1) "...Haftungsbeschränkung sämtliche Zahlungsverpflichtungen der
Bundesrepublik Deutschland
aus diesem Vertrag der Höhe nach auf ihren
Anteil am genehmigten Stammkapital des ESM (190.024.800.000 Euro)
begrenzt...und keine Vorschrift dieses Vertrages so ausgelegt werden
darf, dass für die Bundesrepublik Deutschland ohne Zustimmung des
deutschen Vertreters in den Gremien des ESM höhere
Zahlungsverpflichtungen begründet werden,"
2) die Regelungen des ESM-Vertrages über die Unverletzlichkeit der
Unterlagen des ESM (Art. 32 Abs. 5, Art. 35 Abs. 1 ESMV) und die
berufliche Schweigepflicht aller für den ESM tätigen Personen (Art. 34
ESMV) einer umfassenden Unterrichtung des Bundestages und des
Bundesrates nicht entgegenstehen.

Die Bundesrepublik Deutschland muss zum Ausdruck bringen, dass sie an
den ESM-Vertrag insgesamt nicht gebunden sein will, falls sich die von
ihr geltend zu machenden Vorbehalte als unwirksam erweisen sollten."

...

"Soweit die Antragsteller im Verfahren 2 BvR 1421/12 gegen Maßnahmen der
Europäischen Zentralbank zur Eurorettung, insbesondere den Ankauf von
Staatsanleihen am Sekundärmarkt
, einwenden, diese überschritten den
Ermächtigungsrahmen der deutschen Zustimmungsgesetze zu den
Unionsverträgen (sog. „ausbrechende Rechtsakte“), ist ihr entsprechender
Feststellungsantrag von dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen
Anordnung nicht mit umfasst und bleibt damit einer Prüfung im
Hauptsacheverfahren vorbehalten
."

"...Auch in einem System intergouvernementalen Regierens müssen die Abgeordneten
als gewählte Repräsentanten des Volkes die Kontrolle über fundamentale
haushaltspolitische Entscheidungen behalten
. Insofern ist es dem
Deutschen Bundestag untersagt, finanzwirksame Mechanismen zu begründen,
die zu nicht überschaubaren haushaltsbedeutsamen Belastungen ohne
erneute konstitutive Zustimmung des Bundestages führen können
. Es ist
dem Bundestag insoweit auch als Gesetzgeber verwehrt, dauerhafte
völkervertragsrechtliche Mechanismen zu etablieren
, die auf eine
Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten
hinauslaufen
, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren
Folgewirkungen verbunden sind. Jede ausgabenwirksame solidarische
Hilfsmaßnahme des Bundes größeren Umfangs im internationalen oder
unionalen Bereich muss vom Bundestag im Einzelnen bewilligt werden
. Auch
bei der Art und Weise des Umgangs mit den zur Verfügung gestellten
Mitteln muss hinreichender parlamentarischer Einfluss gesichert sein."


"...Damit wird die bisherige Wirtschafts- und
Währungsunion zwar insofern umgestaltet, als sie sich von dem die
Währungsunion bislang charakterisierenden Prinzip der Eigenständigkeit
der nationalen Haushalte löst. Die stabilitätsgerichtete Ausrichtung der
Währungsunion wird dadurch jedoch nicht aufgegeben
, weil die
wesentlichen Bestandteile der Stabilitätsarchitektur, insbesondere die
Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank, die Verpflichtung der
Mitgliedstaaten zur Haushaltsdisziplin
und die Eigenverantwortlichkeit
der nationalen Haushalte unangetastet bleiben
. Die durch Art. 136 Abs. 3
AEUV unionsrechtlich eröffnete Möglichkeit zur Einrichtung eines
ständigen Stabilitätsmechanismus führt nicht zu einem Verlust der
nationalen Haushaltsautonomie
, weil der Deutsche Bundestag mit dem hier
angegriffenen Zustimmungsgesetz noch keine haushaltspolitischen
Kompetenzen auf Organe der Europäischen Union
oder in ihrem Zusammenhang
errichtete Einrichtungen überträgt. Art. 136 Abs. 3 AEUV setzt selbst
keinen Stabilisierungsmechanismus ins Werk, sondern eröffnet den
Mitgliedstaaten lediglich die Möglichkeit, einen entsprechenden
Mechanismus auf völkervertraglicher Grundlage zu installieren. Das
Ratifikationserfordernis für die Einrichtung des Stabilitätsmechanismus
setzt eine Mitwirkung der Gesetzgebungsorgane vor dessen Inkrafttreten
voraus
."

"...Es bedarf jedoch im Rahmen des völkerrechtlichen
Ratifikationsverfahrens der Sicherstellung, dass die Regelungen des
ESM-Vertrages nur so ausgelegt werden
, dass die Haftung der
Bundesrepublik Deutschland nicht ohne Zustimmung des Bundestages über
ihren Anteil am genehmigten Stammkapital
des ESM hinaus erhöht werden
kann und die Unterrichtung von Bundestag und Bundesrat nach den
verfassungsrechtlichen Vorgaben gewährleistet bleibt
."

"... des ESM verbindlich auf 190.024.800.000 Euro begrenzen; diese Obergrenze dürfte
auch für sämtliche Kapitalabrufe
nach Art. 9 ESMV gelten, einschließlich
der „revidierten erhöhten“ Kapitalabrufe
nach Art. 25 Abs. 2 ESMV, die
bei Zahlungsausfall eines ESM-Mitglieds an die verbliebenen
leistungsfähigen Mitgliedstaaten ergehen können und diese entsprechend
höher belasten
. Nicht ausgeschlossen ist jedoch auch eine Auslegung des
ESM-Vertrages dahingehend, dass die ESM-Mitgliedstaaten sich in den
Fällen eines revidierten erhöhten Kapitalabrufs nicht auf die
Haftungsobergrenze berufen können, weil Art. 25 Abs. 2 ESMV nach seinem
Wortlaut keine höhenmäßige Begrenzung enthält und darauf gerichtet ist,
auch in unerwarteten Notsituationen die Bonität des ESM zu sichern und
seine Handlungsfähigkeit zu erhalten. Zur Wahrung der
verfassungsrechtlichen Vorgabe, die haushaltsmäßigen Belastungen klar
und abschließend festzulegen
, muss die Bundesrepublik Deutschland bei
der Ratifikation des ESM-Vertrages daher für die gebotene Klarstellung
sorgen und sicherstellen
, dass sie an den Vertrag insgesamt nur dann
gebunden ist
, wenn für sie ohne Zustimmung des Bundestages keine über
die Haftungsobergrenze hinausgehenden Zahlungspflichten begründet
werden
können."

"...Eines solchen Vorbehalts im Ratifikationsverfahren bedarf es auch
hinsichtlich der Regelungen des ESM-Vertrages über die Unverletzlichkeit
der Unterlagen des ESM
(Art. 32 Abs. 5, Art. 35 Abs. 1 ESMV) und die
berufliche Schweigepflicht der Organmitglieder des ESM und aller für den
ESM tätigen Personen
(Art. 34 ESMV). Es spricht zwar viel dafür, dass
diese Regelungen vor allem Informationsflüsse an unberechtigte Dritte,
etwa Beteiligte am Kapitalmarkt, unterbinden wollen, nicht jedoch an die
Parlamente der Mitgliedstaaten
, die die auf dem ESM-Vertrag beruhenden
Bindungen auch im weiteren Vertragsvollzug gegenüber ihren Bürgern
verantworten müssen. Da die Bestimmungen jedoch keine ausdrückliche
Regelung zur Information des ESM gegenüber den nationalen Parlamenten
enthalten, ist angesichts der unterschiedlichen Verfassungsrechtslage zu
den Beteiligungs- und Informationsrechten des Parlaments in den
Mitgliedstaaten auch eine Auslegung denkbar, die einer hinreichenden
parlamentarischen Kontrolle des ESM durch den Deutschen Bundestag
entgegenstünde. Eine Ratifikation des ESM-Vertrages ist daher nur
zulässig, wenn die Bundesrepublik Deutschland eine Vertragsauslegung
sicherstellt, die gewährleistet, dass Bundestag und Bundesrat bei ihren
Entscheidungen die für ihre Willensbildung erforderlichen umfassenden
Informationen erhalten.

(...)
c) Schließlich geht die Bundesrepublik Deutschland mit der Ratifikation
des Fiskalvertrages auch keine irreversible Bindung an eine bestimmte
Haushaltspolitik ein. Der Vertrag sieht zwar kein Austritts- oder
Kündigungsrecht für die Vertragsstaaten vor. Es ist jedoch
völkergewohnheitsrechtlich anerkannt, dass der einvernehmliche Austritt
aus einem Vertrag immer, ein einseitiger Austritt jedenfalls bei einer
grundlegenden Veränderung der bei Vertragsschluss maßgeblichen Umstände

möglich ist. "
------

usw, usw...
Kein Automatismus,
Berichtspflicht,
keine Immunität
keine Ewigkeitsklausel

Unterschreiben darf herr Gauck nur wenn die Änderungen im Vetrag Verfassungskonform ergänzt bzw geändert worden sind andernfalls gilt der Vertrag als nichtig.

Wie die Presse daraus eine Niederlage der Eurogegner bastelt ist mir ein Rätsel, vermutlich wird gar nicht gelesen & kommuniziert in die Öffentlichkeit was das heutige Urteil bewirkt. Der jetzige Vertrag deckt sich nicht mit der Verfassung und muss nachgebessert werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wofür brauch man den ESM wenn die EZB eh unbegrenzt Schulden aufkaufen wird.

Diese vorgehen im Vorfeld der Verhandlung der EZB war ein klares zeichen "egal wie ihr entscheidet die Schuldenunion gibt es trotzdem". Obergrenz gut und schön wenn es angehoben werden muss wird Bundestag schon wieder zustimmen wie immer wenn es gegen das Volk geht. Und selbst wenn es nicht angehoben wird, wird halt alles zur EZB geschoben achja für die Beträge haften wir auch mit 27% wunderbar.


2. Zu dem Redner da oben, Die EU hat keinen Krieg verhindert. Ist es nicht so, dass nach dem 2. WK die Menschen in Europa einfach nur Kriegsmüde waren. Der nächste Punkt sind Atomwaffen die als Abschreckung wirken dazu brauch man keine EU. Und 3. richtig echte demokratische Länder führen keinen Krieg gegeneinander. Und die EU steht sicher nicht für Frieden, denn wenn man den Menschen ihre Demokratie nimmt (was man seit Jahren beobachtet) und ihre Identität nimmt dann führt das zwangsläufig zu Nationalismus und Gewalt.


Und ich hoffe, dass die Finanzmärkte den Euro zerstören bevor das wirklich Realität wird.
 
Wofür brauch man den ESM wenn die EZB eh unbegrenzt Schulden aufkaufen wird.

Das interessante ist doch folgendes:
Nachdem über Monate und länger diskutiert wurde, wie was wann zu tun ist, stiegen die Zinsen einiger Länder ins unerschwingliche.

Alleine die Ankündigung der EZB, ggf. Staatsanleihen kaufen zu wollen, ließ die Zinsen kollabieren, ohne dass es einen EU Bürger auch nur einen Cent gekostet hat.

Nur dadurch, dass man den Spekulanten gesagt hat: "Ihr könnt uns mal!".

So ein Zeichen vor einem Jahr, und alles wäre deutlich entspannter.

gruss kelle!
 
Ja und wenn Italien kommt dann reicht kein ESM und dann wird die EZB einspringen gefickt eingeschädelt sage ich da nur.


Ich habe diese ganze EU - Scheiße sowas von satt. Auf jedenfall werde ich das bei der nächsten Wahl quittieren mit einer Anti - Euro Partei und mir ist da völlig schnuppe, ob ich ganz weit links oder ganz weit rechts suchen muss. Und bis dahin wird sich noch vieles verschlechtert haben, da gibts dann bestimmt viele die mir folgen.
 
Haben die westlichen Staaten außerhalb der EU denn Krieg miteinander? Hat Deutschland seit dem zweiten Weltkrieg denn schon Krieg mit den USA, Russland, China, etc. geführt? Nun zu behaupten, wir verdanken nur dem Euro und nicht der menschlichen Entwicklung den Frieden ist doch wieder nur ein Totschlagargument um den Menschen angst zu machen. Dabei gibt es dafür keine soziologische Basis.
Die 3 fett markierten Länder hatten Atombomben, noch bevor Deutschland nach dem 2. Weltkrieg wieder eine Armee hatte. Die hätten uns ausgelöscht, wenn wir es gewagt hätten, sie anzugreifen. Daß sie uns nicht angegriffen haben, lag bei den USA daran, daß sie die Kuh, die sie zu melken gedachten, natürlich nicht schlachten wollten, bei den Sowjets lag es daran, daß die USA ihre "schützende" Hand über (West-)Deutschland hielten. Wie sehr die sowjetische Kommando(wirtschafts)politik den ganzen Ostblock ruiniert und drangsaliert hat, solltest selbst du wissen. China hat nie versucht, sich über seine Grenzen auszudehnen. Einzig Nord-Korea steht offensichtlich unter chinesischem Einfluß, wird aber nicht von China beherrscht.

Westliche Staaten außerhalb der EU? Zählst du das ehemalige Jugoslawien dazu, das mittlerweile in 7 Staaten blutig auseinandergefallen ist? An mindestens 3 Kriegen dort waren EU-Staaten beteiligt, gemeinsam gegen Serbien (nicht EU). Ansonsten hätt ich da noch den Falklandkrieg (UK vs. Argentinien) anzubieten, die Besetzung Grenadas durch die USA, Israels 6-Tage- und Jom-Kippur-Krieg, den Zypern-Konflikt von 1974 (als GR noch kein EU-Land war), die US-Invasion in Panama 1989 und natürlich Afghanistan plus Golfkriege (mit und ohne US-Beteiligung). Geht jetzt nicht drum, wer den Krieg angefangen hat und warum, nur darum, wer beteiligt war.

KEINER dieser Kriege fand INNERhalb der EU statt. Also komm mir nicht mit "Totschlagargument"! Von Totschlag versteh ich nun wahrlich mehr als du.