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Ich finde für medizinische Zwecke kann es durchaus genutzt werden, aber sonst nicht. Ich wohne mitten in der Innenstadt und ständig rieche ich das Zeug und werde fast ebenso high
Ich finde für medizinische Zwecke kann es durchaus genutzt werden, aber sonst nicht. Ich wohne mitten in der Innenstadt und ständig rieche ich das Zeug und werde fast ebenso high
Hamburg/Berlin (dpa) - Mit einer speziellen Task Force bekämpft die Hamburger Polizei den Drogenhandel. Dabei erwischt sie aber meist nur die Konsumenten, nicht die Drahtzieher. Bestraft werden nur wenige.
Im grün-regierten Berliner Bezirk Kreuzberg gilt die «Null-Toleranz-Strategie» bereits als gescheitert. Im Görlitzer Park können Einheimische und Touristen rund um die Uhr Marihuana, Kokain oder Ecstasy kaufen. Ist der Weg des Verbietens sinnlos?
Der Deutsche Hanfverband spricht sich seit*Jahren für eine Legalisierung von*Cannabis aus.*Der Aufwand von Polizei und Justiz sei unverhältnismäßig, sagt Verbandsgeschäftsführer Georg*Wurth. Die jahrzehntealte Legalize-Kampagne bekommt nun Rückendeckung von ungewohnter Seite. Auch der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) will eine komplette Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten.
«Die Prohibition von Cannabis ist historisch betrachtet willkürlich erfolgt und bis heute weder intelligent noch zielführend», sagt BDK-Chef André Schulz der «Bild»-Zeitung vom Montag. Das sei übrigens die Beschlusslage seines Verbandes seit 2014, betont der Hamburger Kriminalhauptkommissar. Schulz verweist auf die negativen Folgen der Repression wie die offene Drogenszene und Beschaffungskriminalität. Das Hauptproblem seien Alkohol und Tabak, Cannabis sei dagegen keine tödliche Droge.
Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht das ganz anders. «Cannabis zu erlauben, wäre ein fatales Signal» sagt ihr Vorsitzender Rainer Wendt. Er möchte aber auch nicht, dass seine Kollegen «für den Papierkorb» arbeiten. Anstatt ein aufwendiges Strafverfahren einzuleiten, sollten Konsumenten lieber zu einer verpflichtenden Beratung geschickt werden.
Sein Kollege von der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow, glaubt dagegen, dass es eine heilsame Wirkung auf jugendliche Konsumenten hat, wenn sie mit ihren Eltern auf die Polizeiwache kommen müssen. «Das wirkt auf jeden Fall», meint Malchow.
Die Durchsetzung des Drogenverbots (Prohibition) sei zwecklos, zu teuer und schädige Gesellschaft und Konsumenten, meint auch der sogenannten Schildower Kreis, dem sich mehr als 100 Strafrechtsprofessoren angeschlossen haben. Bei den Sondierungen für eine Jamaika-Koalition im vergangenen Herbst hatten diese Position im Grunde auch Grüne und FDP geteilt. Grünen-Politiker Cem*Özdemir, der schon mal mit einer Cannabis-Pflanze auf seinem Balkon für Schlagzeilen sorgte, twitterte am Montag: *«Wir sollten auf unsere Polizeiexperten hören: besseren Jugendschutz gibts nur bei #cannabis Entkriminalisierung.»
Sein Frankfurter Parteifreund Omid Nouripour unterstützt die Forderung des BDK ebenfalls. «Besonders in Großstädten wie Frankfurt ist die Prohibitionspolitik im Bereich von Cannabis vollständig gescheitert», erklärt der Bundestagsabgeordnete. Am Görlitzer Park versuchen es die Berliner Behörden nun mit einem neuen Ansatz: Es gibt einen Parkmanager und sogenannte Parkläufer. Sie sollen mit den Dealern reden und ihnen klarmachen, dass sie weniger aggressiv auftreten und junge Frauen und Familien mit Kindern in Ruhe lassen.
Während der Konsum von Alkohol und Tabak immer stärker reglementiert wird, scheint der Zug bei Cannabis in die entgegengesetzte Richtung zu fahren. Seit knapp einem Jahr ist die Droge als Medikament zugelassen. Einige Experten sehen diese Entwicklung mit großer Skepsis. Die enormen gesundheitlichen Gefahren durch den Cannabis-Wirkstoff THC seien durch internationale Studien bestens belegt, sagt der Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Rainer Thomasius.
Gerade bei Jugendlichen führe THC zu schweren Hirnschädigungen, verhindere eine altersgerechte Entwicklung und könne zu Psychosen oder gar Schizophrenie führen. Zudem gebe es schwerwiegende psychosoziale Folgen, wie gerade die Entwicklung im US-Bundesstaat Colorado zeige, wo der Cannabis-Konsum vor zwei Jahren legalisiert wurde. «Für diejenigen, die regelmäßig kiffen, sind die Schäden durchaus vergleichbar», sagt Thomasius zum Argument mit dem angeblich viel schädlicheren Alkohol.
Auch der österreichische Psychiater Kurosch Yazdi warnt vor einer Verharmlosung von Cannabis. «Der Joint von heute ist anders als der Joint von früher», schreibt er in seinem Buch «Die Cannabis-Lüge». In modernen Züchtungen seien die THC-Konzentrationen im Vergleich zu den 60er und 70er Jahren regelrecht explodiert, während immer weniger von dem positiven Wirkstoff Cannabidiol enthalten sei. «Dadurch wird man natürlich stärker berauscht, aber auch eher psychotisch», so Yazdi.
In den Niederlanden, das bei Befürwortern der Legalisierung lange Zeit als Vorbild galt, wurde seit Mitte der 1990er Jahre die liberale*Drogenpolitik deutlich verschärft. So wurde die Zahl der Coffeeshops, in denen man pro Person und Tag fünf Gramm Cannabis kaufen kann, von über 1000 auf jetzt rund 570 reduziert. In den meisten Kommunen darf Cannabis nur noch an Personen abgegeben werden, die nachweislich in den Niederlanden wohnen. Auf diese*Weise soll der Drogentourismus aus Frankreich und*Deutschland gebremst werden. Der Anbau der*Pflanzen und der Großhandel sind verboten.
Magst Du das erläutern?Jedoch Sorry einen bekifften Polizeibeamten bei einer Unfallaufnahme oder gar bei einer Demo!?
Magst Du das erläutern?
Magst Du das erläutern?
Das wollte ich eigentlich nur bestätigt sehen.Erscheint doch naheliegend. Wenn es legal ist dann können auch z.B. Polizisten im Dienst bekifft erscheinen.
War es, nur konnte ich dies Kurzsichtigkeit nicht wirklich glauben und habe deshalb nachgefragt.Ich dachte das sei Selbsterklärend. SORRY!
Alkohol ist auch legal, trotzdem treffe ich keine alkoholisierten Beamten auf der Strasse. In den Niederlanden ist der Konsum ebenfalls legal, ich habe dort aber noch nie einen zugedröhnten Polizisten gesehen. Du etwa?Aber wenn etwas legalisiert wird ist es leider nur immer eine Frage der Zeit bis es dann evtl. auch von Beamten ausgenutzt wird.
Was ist denn "Missbrauch" bei Cannabis und welche Strafen gibt es dafür heute schon, die man verstärken könnte? Nur zur Info: Der Konsum ist in Deutschland völlig legal.Meiner Meinung nach sollten die Strafen für den Missbrauch noch viel stärker erhöht werden.
Kurzsichtigkeit? Danke, sehe ich jetzt auch!War es, nur konnte ich dies Kurzsichtigkeit nicht wirklich glauben und habe deshalb nachgefragt.
Moment einmal! Es ist jedem Beamten verboten besoffen zum Dienst zu erscheinen! Hat also nichts mit dem Erlaubt sein zu tun!Alkohol ist auch legal, trotzdem treffe ich keine alkoholisierten Beamten auf der Strasse.
Öhm, Sorry in ein Land das Drogen erlaubt bin ich noch nicht gereist.In den Niederlanden ist der Konsum ebenfalls legal, ich habe dort aber noch nie einen zugedröhnten Polizisten gesehen. Du etwa?
Du hast es erfasst! Wer besoffen (betrunken von Alkohol ) Auto fährt wird bestraft. Bei Drogen jedoch fordern die Beamten die Legalisierung.Was ist denn "Missbrauch" bei Cannabis und welche Strafen gibt es dafür heute schon, die man verstärken könnte? Nur zur Info: Der Konsum ist in Deutschland völlig legal.
Irrtum! Es geht darum, den HANDEL zu entkriminalisieren:Wer besoffen (betrunken von Alkohol ) Auto fährt wird bestraft. Bei Drogen jedoch fordern die Beamten die Legalisierung.
Der Konsum von Drogen ist nicht strafbar, ebenso der von Alkohol. Das heißt aber weder bei dem einen noch bei dem anderen, dass du z.B. zugedröhnt Autofahren oder zur Arbeit/zum Dienst erscheinen darfst - und das wird auch so bleiben!Hamburg/Berlin (dpa) - Mit einer speziellen Task Force bekämpft die Hamburger Polizei den Drogenhandel. Dabei erwischt sie aber meist nur die Konsumenten, nicht die Drahtzieher.
Ich möchte dir wirklich ans Herz legen: Wenn dich ein Thema interessiert, ein wenig mehr zu recherchieren und vielleicht nicht jeden Gedanken direkt mit der Welt zu teilen.Du hast es erfasst! Wer besoffen (betrunken von Alkohol ) Auto fährt wird bestraft. Bei Drogen jedoch fordern die Beamten die Legalisierung.
Und die Diätenerhöhungen nicht zu vergessen!
Danke ! dito.Ich möchte dir wirklich ans Herz legen: Wenn dich ein Thema interessiert, ein wenig mehr zu recherchieren und vielleicht nicht jeden Gedanken direkt mit der Welt zu teilen.
Warum gibt es keine Antwortmöglichkeit, die dem Drogenkonsum entgegenwirkt?Antwortmöglichkeiten :
Drogen legalisieren?
Natürliche Drogen (z.B. Cannabis) legalisieren.
Alle Drogen (auch synthetische) legalisieren.
Alles so geregelt lassen, wie es ist.
Ich enthalte mich der Stimme. / Siehe Thread! / Andere Meinung.
dürfen / können sich nur enthalten oder für eine Andere Meinung abstimmen.Ich enthalte mich der Stimme. / Siehe Thread! / Andere Meinung.
Sorry, aber anscheinend hast Du den gesmten Beitrag nicht komplett gelesen, denn es geht nicht nur um den Handel.Irrtum! Es geht darum, den HANDEL zu entkriminalisieren:
Du siehst es geht noch weiter als nur gegen die Händler, die man anscheinend nicht fassen will.Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht das ganz anders. «Cannabis zu erlauben, wäre ein fatales Signal» sagt ihr Vorsitzender Rainer Wendt. Er möchte aber auch nicht, dass seine Kollegen «für den Papierkorb» arbeiten.
Sorry, hier werden die Dealer bewußt nicht verhaftet, sondern (meiner Meinung nach) unterstützt und geschützt.Am Görlitzer Park versuchen es die Berliner Behörden nun mit einem neuen Ansatz: Es gibt einen Parkmanager und sogenannte Parkläufer. Sie sollen mit den Dealern reden und ihnen klarmachen, dass sie weniger aggressiv auftreten und junge Frauen und Familien mit Kindern in Ruhe lassen.
Dir ist schon bekannt, das Alkohol auch zu den Drogen zählt! Jedoch zu denen, die in der Freizeit erlaubt sind. (So wie Weihrauch in einer Kirche.Der Konsum von Drogen ist nicht strafbar, ebenso der von Alkohol.
Und wieder ziehst Du hier irgend welche nicht belegbare Schlüsse!Das heißt aber weder bei dem einen noch bei dem anderen, dass du z.B. zugedröhnt Autofahren oder zur Arbeit/zum Dienst erscheinen darfst - und das wird auch so bleiben!
Sorry, aber anscheinend hast Du den gesmten Beitrag nicht komplett gelesen, denn es geht nicht nur um den Handel.
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Du siehst es geht noch weiter als nur gegen die Händler, die man anscheinend nicht fassen will.Sorry, hier werden die Dealer bewußt nicht verhaftet, sondern (meiner Meinung nach) unterstützt und geschützt.
Rate mal, wie viel Dope jeder Dealer, dessen IQ über dem von Toastbrot hat, bei sich trägt...Wikipedia schrieb:Da in Deutschland das Legalitätsprinzip gilt, ist die Polizei verpflichtet, jeden bekannten Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz zur Anzeige zu bringen, wobei der Staatsanwalt die Möglichkeit hat, ein Verfahren wegen Geringfügigkeit einzustellen (§ 153 StPO), wenn es sich nur um eine geringe Menge handelt (§ 29 Abs. 5 BtMG). Als Richtwert für eine geringe Menge Cannabis gilt in den meisten deutschen Bundesländern eine Obergrenze von sechs Gramm. In Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Berlin gilt eine Obergrenze von 15 Gramm Cannabis. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz liegt die Obergrenze bei 10 Gramm Cannabis.[1][2] In Baden-Württemberg entspricht eine geringe Menge drei Konsumeinheiten, wobei es keine Verordnung gibt, die den Umfang einer Konsumeinheit definiert.
Gib mir Fakten, dann gebe ich Dir recht: Welcher Gesetzesparagraf stellt den bloßen EIGENKONSUM von Drogen unter Strafe?
Die Polizei darf sogar einen Drogentest vor der Anstellung verlangen. Grundsätzlich spielst du auf jeden Fall mit deinem Job: https://www.test.de/Arbeitsrecht-Wann-Drogenkonsum-den-Job-kosten-kann-5099000-0/Gibt es jetzt schon die Vorschrift bzw. Arbeitsvertragsklausel, das man nicht "bekifft" zum Dienst erscheinen darf? (Sorry, ich war und bin kein Beamter, deswegen kenne ich die Verträge (Arbeitsvertrag) mit den Angestellten/ Bediensteten nicht.)
Ja, gibt es. Beamte (und jeder andere Arbeitnehmer) haben arbeitsfähig am Arbeitsplatz zu erscheinen. Und alkoholisiert bzw. nach Drogenkonsum ist man nicht arbeitsfähig. Nebenpflichten des Arbeitsvertrags.Gibt es jetzt schon die Vorschrift bzw. Arbeitsvertragsklausel, das man nicht "bekifft" zum Dienst erscheinen darf?