Und was glaubst Du habe ich als Antwort erhalten ?!
Oh, nein das Auszählen der Wahl ist nicht öffentlich, das würde zu viel arbeit machen. Und Nein ein Wahlhelfer muss sich mindestens 4 Wochen vorher bei der Gemeinde einschreiben lassen, damit man diesen auch öffentlich bekannt geben kann. Etc. Etc.
Kann ja sein das bei Dir in der Großstadt das alles möglich ist. Aber auf dem Land , da gelten einige andere Regeln.
Das Wahlgesetz ist überall gültig und gleich. Die Wahlhandlung und damit auch die Auszählung ist ÖFFENTLICH. Punkt. Geheim ist nur die Stimmabgabe.
Und für die Bundestagswahl solltest du die 4-Wochen-Frist einhalten können...