Bericht über Webmasterlose

Les mal die ersten paar Sätze, die deine Aussage komplett widerlegen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Unschuldsvermutung

Wenn ich nicht will, brauch ich als Beschuldigte nichts sagen und keine Beweise vorlegen. Der Staat ist in der Beweislast, im Strafrecht.

Tja Tom deswegen gibt es Therorie und Praxis und ich spreche da aus Erfahrung :)

Denn ich habe ein Urteil des Eugh das besagt das ich ein Urteil bekommen habe das nicht dem Rechtsstaatsprinziep entspricht und dennoch weigert sich die BRD es aufzuheben nur mal soviel.
 
Auch ich muß das erstmal sacken lassen.

Ich möchte aber hiermit ebenfalls von meinem Sonder Kündigungsrecht Gebrauch machen.

Account "suppermaus"

Guthaben:

G: 367.235,00 Lose
R: 0,00 Lose
W: 0,00 Lose
= 367.235,00 Lose


Bitte an Lose-Remote auszahlten und den Account löschen.

Aber wie man sieht, hier versucht dann doch jeder seinen Rahm ab zu schöpfen, egal was für einen guten Ruf man sonst haben mag. Aber es kommt alles ans Licht.
 
Eindeutig Ja !

Wenn ich Werbung in der Bildzeitung buche, können die auch nicht in meiner Anzeige noch ein Angebot von Media-Markt mit in meiner Anzeige eindrucken.
Ich zahle doch dafür.
Dann kann ich auch von WML erwarten, das wenn ich dort Werbung buche, keine Codes, Cookies ect. an meine Werbung angehangen wird !

Du musst in deinem Beispiel aber unterscheiden, dass deine Werbung auf WML nicht beeinträchtigt werden kann, weil PP-Programme dort nicht beworben werden dürfen. Es entsteht also höchstens ein indirekter Schaden.

Du könntest es in deinem Beispiel etwa so sehen: Wenn die Media-Markt-Anzeige unter deiner Anzeige steht (gehen wir mal davon aus, dass du auch einen Elektromarkt hast), gibts halt Streuverluste. WML hat ja nicht Werbungen überdeckt, sondern Werbung daneben eingebaut. Ist doch ein UNterschied, oder ? Anzeige nebeneinander oder übereinander.

Noch besseres Beispiel:
Media-Markt macht Werbung in der Bild, dass Sie auch Handys von T-Mobile verkaufen, darunter findest du eine Anzeige mit der Webadresse zum T-Mobile-Bild-Volkshandy. Anrüchig? Ja, Betrug: Nein.

Die einzige Frage die bleibt: Ist unsichtbare Werbung erlaubt? Auf das Setzten der Cookies hat WML ja keinen direkten Einfluss, dass macht Zanox, auch wenn das Setzten dieser "gewollt" war. Mir ist aber wie gesagt kein Gesetz bekannt, dass "unsichtbares Aufrufen von Webseiten" in Verbindung mit Betrug bringt.
 
Tja Tom deswegen gibt es Therorie und Praxis und ich spreche da aus Erfahrung :)

Denn ich habe ein Urteil des Eugh das besagt das ich ein Urteil bekommen habe das nicht dem Rechtsstaatsprinziep entspricht und dennoch weigert sich die BRD es aufzuheben nur mal soviel.

Ist es wirklich ratsam mit seiner umfangreichen Erfahrung als Beklagter im Strafrecht anzugeben?

Vielleicht würdest du ja mit mehr Wissen die Anklagebank nicht so oft sehen? Oder lernst du nicht aus solchen Fällen.

Wahrscheinlich warens ja nur Justizirrtümer, Verleumdungen und Attacken des Polizeistaates ;-)
 
Mir ist aber wie gesagt kein Gesetz bekannt, dass "unsichtbares Aufrufen von Webseiten" in Verbindung mit Betrug bringt.
Du liest wohl auch nur das was du lesen willst oder? ;)

§4 UWG schrieb:
Unlauter im Sinne von § 3 handelt insbesondere, wer [...]

[...] Mitbewerber gezielt behindert
Hammi behindert die Mitbewerber in dem Sinne, das er einfach Unsichtbar aufruf, was verboten ist. Ehrliche Webmaster welche sowas nicht machen, haben dadurch sehr geringe Chancen das jemand der auf deren Anzeigen klickt auch bei ihnen zählt ;)

*edit*
Aber du bist ja so erfahren, wie du selbst sagst. Das müsstest du eigentlich auch selbst wissen :)

Gruß
Gremlin
 
Ist es wirklich ratsam mit seiner umfangreichen Erfahrung als Beklagter im Strafrecht anzugeben?

Vielleicht würdest du ja mit mehr Wissen die Anklagebank nicht so oft sehen? Oder lernst du nicht aus solchen Fällen.

Wahrscheinlich warens ja nur Justizirrtümer, Verleumdungen und Attacken des Polizeistaates ;-)


Du Tom ich muss mich dafür nicht Schämen. Ich habe ja das Eugh Urteil das besagt das dieses Urteil der BRD Null und Nichtig ist.

Und ich war nicht öfters auf der Anklagebank Tom erst mal richtig lesen anstatt immer Müll zu Labern.

Von daher standen schon andere vor Gericht die Unschuldig waren und verurteilt wurden.
 
Das geht hier wieder mal irgendwie in die falsche Richtung.

Spekulationen bringen nicht. Erstattet Anzeige und dann werdet ihr doch sehen, ob dieser Fall nun verhandelt wird und wenn, ob er verurteilt wird oder nicht.

Und es wurde hier und schon öfters auch in anderen Threads geschrieben, daß vom Prinzip jeder Anzeige erstatten kann, wenn er der Meinung ist, da stimmt was nicht. Also macht doch einfach mal was. Immer nur labern ist doch für die Katz.



Ich finde es einfach nur daneben, daß diese speziellen Threads immer so zugespammt werden, daß die relevanten Infos immer untergehen.
 
... dieser "gewollt" war. Mir ist aber wie gesagt kein Gesetz bekannt, dass "unsichtbares Aufrufen von Webseiten" in Verbindung mit Betrug bringt....

Nochmal das ist sicher kein Betrug. Der Betrug worüber die User reden geschieht auf Xanox selbst. Das Frame denke ich wird den Richter nur soweit interessieren um nachzuvollziehen, ob er es damit gemacht haben könnte. Durch das einlegen von Cookies über Fremde Seiten führt er eine Datenmanipulation durch.

Bweise sind zu tausend da, wenn es so sein sollte. Die sind bei Xanox. Xanox hat bestimmt in der Datenbank von welcher Seite aus der User kam, und wer dafür abkassiert hat. Oder sagen wir im Zweifelsfall, wie soll er erklären, dass tausende Käufer aus einem Unsichtbaren Frame rechtmäßig auf sein Angebot eingestiegen sind. Ich denke nicht, dass da ein Richter Zweifel haben wird. Aber das ist nur mal in den Wind gestellt.
 
Du liest wohl auch nur das was du lesen willst oder? ;)


Hammi behindert die Mitbewerber in dem Sinne, das er einfach Unsichtbar aufruf, was verboten ist. Ehrliche Webmaster welche sowas nicht machen, haben dadurch sehr geringe Chancen das jemand der auf deren Anzeigen klickt auch bei ihnen zählt ;)

*edit*
Aber du bist ja so erfahren, wie du selbst sagst. Das müsstest du eigentlich auch selbst wissen :)

Gruß
Gremlin

UWG-Verstösse landen aber nicht im Strafrecht oder sind Betrug. Darum gings hier doch von Anfang an.

Meine Aussage war doch: Meiner Meinung nach ist es kein Betrug, und wenn, dann sehr schwer zu beweisen. Das bezog sich rein auf das Strafrecht, wo Betrug angesiedelt ist.

Für den UWG-Verstoss wird der hier als Beweis vorgebrachte Quellcode nie und nimmer reichen, allenfalls für eine Abmahnung. Für den Schadensersatzanspruch sind definitiv die Logs der Beteiligten von Nöten. Also von WML, Zanox, den PPs und aller Geschädigten. Ich wage zu bezweifeln, dass alle vorhanden sind bzw. rechtzeitig gesichert werden.

Und ich habe nie behauptet "erfahren" zu sein, dass war *******, der ja auchg weiss, dass alle Urteile in Deutschland eh nicht rechtskräftig sind. Mensch, könnte ich doch nur die Bild abonieren.
 
WML hat ja nicht Werbungen überdeckt, sondern Werbung daneben eingebaut. Ist doch ein UNterschied, oder ?

Sehe ich etwas anders, da ich dafür zahle, das meine Werbung verbreitet wird, aber da eigene Werbung mit zugelegt wird.

Somit bin ich als Werbebuchender geschädigt,weil meine Werbung zur erschleichung von Leistungen genutzt wird.
Als User werde ich geschädigt weil mein Webmaster geringere Verdinste hat und daher die Payrate in den Keller geht.
Als Webmaster bin ich geschädigt, da ich für Werbung die ich in meine Page einbaue und Partnerprogramme die ich anbiete nicht Honeriert werde.
 
Um wieder zum Thema zu kommen.

Mein Anwalt sagt auch das eine Betrugsanzeige wahrscheinlich nichts bringt. Da es hier eine zu große Grauzone gibt. Rechtlich meinte er wird er höchstens wegen Hackens dran kommen können im Strafrechtlichen Sinne.

Zivilrechtlich höchstens wegen Geschäftsschädigung. Aber wie gesagt da hole ich mir auch noch ne 2. Fachmeinung ein.

Nur um Tom auch mal etwas in Schutz zu nehmen. Ich denke schon das mein Anwalt da Recht hat. Hatte er eigentlich bis jetzt immer gehabt.
 
Irgendwie hab ich das Gefühl, dass die scheinbar "guten" Leute einfach nur abzocken...erst Kleis, dann Hammi... :(

Also ich denke das man nicht alle über einen Kamm scheren kann.
Wenn das so abläuft, mit Cookies usw... dann ist das sicherlich nicht korrekt, dann noch in einem verstecktem Frame. :evil:
Ich mache mich extra für das bessere klicken stark und muss dan von einem verstecktem Frame lesen. :evil:

Auf der anderen Seite, warum sind große Seiten groß?
Das alles mus ja auch unterhalten werden und das ist je nach Anforderung ja auch teilweise nicht billig.

Finde das aber trotzdem nicht korrekt. :(
 
Und ich habe nie behauptet "erfahren" zu sein, dass war *******, der ja auchg weiss, dass alle Urteile in Deutschland eh nicht rechtskräftig sind.
Yo, ist schon spät da verwechsel ich immer Äpfel mit Birnen^^

Ich wage zu bezweifeln, dass alle vorhanden sind bzw. rechtzeitig gesichert werden.
Und wenn würden die sowas eh nicht rausgeben, was meinste wenn das die Sponsoren erfahren würden durch irgend einen dritten 8Odie würden alle absrpingen wenn die bisschen denken können.
 
Nochmal das ist sicher kein Betrug. Der Betrug worüber die User reden geschieht auf Xanox selbst. Das Frame denke ich wird den Richter nur soweit interessieren um nachzuvollziehen, ob er es damit gemacht haben könnte. Durch das einlegen von Cookies über Fremde Seiten führt er eine Datenmanipulation durch.

Bweise sind zu tausend da, wenn es so sein sollte. Die sind bei Xanox. Xanox hat bestimmt in der Datenbank von welcher Seite aus der User kam, und wer dafür abkassiert hat. Oder sagen wir im Zweifelsfall, wie soll er erklären, dass tausende Käufer aus einem Unsichtbaren Frame rechtmäßig auf sein Angebot eingestiegen sind. Ich denke nicht, dass da ein Richter Zweifel haben wird. Aber das ist nur mal in den Wind gestellt.

In den ersten Posts kannst du doch Lesen, dass Zanox nur erfährt, dass der Besucher über WML kommt. Nicht über welche Seite, oder durch welchen Aufruf. Daher kannst du die Logs dann wohl in die Tonne kloppen.
Zu den Cookies: Die werden ja nicht von WML gesetzt sondern von den geladenen Seiten der PP, also von Neckermann.de...., darauf hat WML ja keinen Einfluss, die Cookies werden ja auch nicht manipuliert oder verändert. Es gilt halt nur "Wer zuerst kommt..."
 
Um wieder zum Thema zu kommen.

Mein Anwalt sagt auch das eine Betrugsanzeige wahrscheinlich nichts bringt. Da es hier eine zu große Grauzone gibt. Rechtlich meinte er wird er höchstens wegen Hackens dran kommen können im Strafrechtlichen Sinne.

Zivilrechtlich höchstens wegen Geschäftsschädigung. Aber wie gesagt da hole ich mir auch noch ne 2. Fachmeinung ein.

Nur um Tom auch mal etwas in Schutz zu nehmen. Ich denke schon das mein Anwalt da Recht hat. Hatte er eigentlich bis jetzt immer gehabt.

Uii, du musst wirklich schon oft vor dem Kadi gewesen sein, dass du deinen Anwalt um 2 Uhr morgen erreichst! 24h-Notdienst? ;-)

Aber schön dass du mir Recht gibst. Kannst mich ja als Verfassungsrichter vorschlagen ;-)
 
Uii, du musst wirklich schon oft vor dem Kadi gewesen sein, dass du deinen Anwalt um 2 Uhr morgen erreichst! 24h-Notdienst? ;-)

Aber schön dass du mir Recht gibst. Kannst mich ja als Verfassungsrichter vorschlagen ;-)

Ach Tom mit meinem Anwalt habe ich schon vor einigen wochen darüber geredet :)

Wegen WML. Ich habe mir ja nicht umsonst einen Schutz eingebaut.
 
Das ist im ersten Sinne schon richtig. Aber nur wo das Cookie herkommt. Nicht wo oder worüber der Kauf statt findet. Es ist völlig egal ob WML die Cookies selbst setzt oder sich eines anderen bemächtigt, der das für ihn tut.

Schwer zu beweisen ist natürlich alles was mit Datenverarbeitung zu tun hat. Die Gerichte sind da überfordert. Und es heisst nicht um sonst, dass das Internet Weltweit die größten und meisten Verbrechen bürgt, die mit der niedrigsten Aufklärungsquote sind. Es gibt also nirgend wo mehr Straftaten wie im Internet.

Es kommt darauf an, ob der Richter einen balssen Schimmer von hat, was da abgegangen ist, dann kann er Glück haben. Oder aber der Richter sich damit gut auskennt und das genau so nachvollziehen kann. Auch ich laste ihm nichts an. Aber was soll es schon bringen die Handlung ist ja klar. Ob das bewiesen werden kann ist ein zweiter Blatt.

Dennoch man merkt es die Gesetzeshüter reagieren im Internet mit immer steigender extra geschaffener neuer Gesetze.

Wenn es kein Betrug ist gibt es noch den hier:

Computerbetrug ist in Deutschland gemäß § 263a des Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird.

Der Tatbestand des Computerbetruges dient vor allem dazu, Täuschungshandlungen, die gegenüber Computern oder Automaten in der Absicht begangen werden, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, unter Strafe zu stellen; denn beim Computerbetrug irrt sich kein Mensch, wie es der Tatbestand des Betruges gemäß § 263 StGB fordert. Vor diesem Hintergrund muss die Auslegung des § 263a StGB betrugsnah geschehen, also im Hinblick darauf, ob, wenn an Stelle des Computers ein Mensch stünde, ein Betrug gemäß § 263 StGB gegeben wäre.

Der Tatbestand umfasst zwei generelle Merkmale:

1. es muss eine Datenverarbeitung vorliegen
2. diese wird beeinflusst

Datenverarbeitung ist dabei ein elektronisch-technischer Vorgang, bei dem durch Aufnahme und Verknüpfung von Daten ein Arbeitsergebnis erzielt wird. Die Beeinflussung dieses Datenverarbeitungsvorgangs ist nicht nur das "Hineinregieren" in einen bereits ablaufenden Vorgang, sondern (nach zutreffender Auffassung) auch das Ingangsetzen des Vorgangs.

Daneben regelt § 263a StGB vier Tathandlungen, von denen alternativ eine gegeben sein muss:

1. die unrichtige Gestaltung des Programms
2. die Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten
3. die unbefugte Verwendung von Daten
4. die sonst unbefugte Einwirkung auf den Ablauf.

So jetzt beantworte dir die Fragen ob sie in dem Fall gegeben sind oder nicht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist im ersten Sinne schon richtig. Aber nur wo das Cookie herkommt. Nicht wo oder worüber der Kauf statt findet. Es ist völlig egal ob WML die Cookies selbst setzt oder sich eines anderen bemächtigt, der das für ihn tut.

Schwer zu beweisen ist natürlich alles was mit Datenverarbeitung zu tun hat. Die Gerichte sind da überfordert. Und es heisst nicht um sonst, dass das Internet Weltweit die größten und meisten Verbrechen bürgt, die mit der niedrigsten Aufklärungsquote sind. Es gibt also nirgend wo mehr Straftaten wie im Internet.

Es kommt darauf an, ob der Richter einen balssen Schimmer von hat, was da abgegangen ist, dann kann er Glück haben. Oder aber der Richter sich damit gut auskennt und das genau so nachvollziehen kann. Auch ich laste ihm nichts an. Aber was soll es schon bringen die Handlung ist ja klar. Ob das bewiesen werden kann ist ein zweiter Blatt.

Dennoch man merkt es die Gesetzeshüter reagieren im Internet mit immer steigender extra geschaffener neuer Gesetze.

Wenn es kein Betrug ist gibt es noch den hier:



So jetzt beantworte dir die Fragen ob sie in dem Fall gegeben sind oder nicht!

Hast recht so hat es mein Anwalt auch gesagt und sogar Gerichte zitiert :)