Sehe ich etwas anders, da ich dafür zahle, das meine Werbung verbreitet wird, aber da eigene Werbung mit zugelegt wird.
Analysieren wir das mal:
Somit bin ich als Werbebuchender geschädigt,weil meine Werbung zur erschleichung von Leistungen genutzt wird.
Du hast keinen direkten Schaden, weil du weder eigen Traffic, noch direkte Werbekonkurrenz(weil PP auf WML verboten) erdulden musst
Als User werde ich geschädigt weil mein Webmaster geringere Verdinste hat und daher die Payrate in den Keller geht.
Da verquickst du wild Zusammenhänge. Man könnte auch argumentieren, das WML dadurch weniger direkte Betreibergebühren benötigt..oder...oder... Es gibt halt keinen direkten Zusammenhang.
Als Webmaster bin ich geschädigt, da ich für Werbung die ich in meine Page einbaue und Partnerprogramme die ich anbiete nicht Honeriert werde.
Das lasse ich gelten, allerdings würden dann auch eBesucher-Aufrufe oder Traffic-Aufrufe dein Geschäft schädigen, wenn darin die Seite aufgerufen wird.
Ich bleib bei meiner Meinung: Der Aufruf auch in Kundenwerbung ist nicht direkt illegal, höchstens bei 0er Frames.
Strafrechtlich also wahrscheinlich nicht anfechtbar. Wettbewerbsrechtig, OK, könnte man was machen, wird aber auch schwer. Sehr schwer.
Wie gesagt, man könnte eine Abmahung versuche, aber da die Information hier dem Betreiber mitgeteilt wurde und er es sofort geändert hat..Chance gleich null. Und Anwaltshilfe in Zivilsachen...teuer...dann noch zu seinem Amtsgericht fahren...Beweise sichern...teuer und aufwendig.
