Das regelt Ziffer 2 von §263:
2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,
Dazu noch:
Es muss bewiesen werden, dass dies in Betrügerischer Absicht stattfand. WML sichert keinem Werbetreibenden Exklusivität zu. Also ist es Betrug wenn die Seite in einen 0er Frame geladen wird, wenn Sie in einem 1-Pixel-Frame geladen wird oder wenn die Seite mit zwei anderen geladen werden? WML kann keine eigenen Kundenkampagnen schädigen, weil PP-Programme ausgenommen sind.
Überleg doch mal weiter:
Ist es dann Betrug wenn ich eine PP-Seite bei eBesucher rotieren lasse? Oder Sie als Traffic aufrufen lasse? Möchte ich nicht dabei auch die Provision, eventuell auf Kosten der anderen Webmaster? Kann einer von euch ausschliessen, dass er bei irgendeinem Nutzer ein Cookie gesetzt hat, welches einen Lead ausgelöst, obwohl der Nutzer von einer anderen Seite kam?
Wie gesagt: 0er Frames sind nicht gesetztlich verboten, und die AGBs von WML sagen auch nicht davon, dass User-Kampagnen nicht damit ausgeliefert werden. Also wogegen wurde RECHTLICH verstossen.