Ja gut, diese Dinge darf man aber nüchtern auch nicht tunMockingbird schrieb:[...] Du darfst erst belangt werden, wenn du aktiv in das Straßengeschehen eingreifst, d.h. wenn du z.B im angetrunkenen zustand ein Straßenschild kaputt machst oder wenn du besoffen direkt auf einer befahrenen Straße entlang läufst. [...]
Und klar, wenn man jemanden anfährt (der besoffen ist oder nicht), hat man mit Sicherheit einen Schock und wahrscheinlich auch ein kaputtes Auto. Aber das sind nunmal die normalen Gefahren, die man als Autofahrer automatisch mitträgt. Es kann Dir auch passieren, dass Du ein völlig nüchternes Kind anfährst, dass gedankenlos auf die Straße läuft. Es kann so viel passieren, wenn man erstmal fährt, aber das gehört nunmal dazu.
Wenn aber das besoffene Gehen nicht verboten ist, warum dann das besoffene Fahrradfahren? Dann sollte man eben sagen, dass man nur von 0 bis 4 Uhr besoffen fahren darf und dann nur auf dem Gehsteig. Nur mal aus Interesse: Darf man besoffen Inliner fahren? Oder Roller?
Gruß,
Photon
