Massenüberwachung des BND im Ausland verstößt gegen geltendes Grundrecht
Der deutsche Auslandsgeheimdienst muss sich in Zukunft bei seinen Überwachungsaktivitäten genauer auf die Finger schauen lassen.
Die anlasslose Massenüberwachung des BND im Ausland verstößt in ihrer jetzigen Ausgestaltung gegen Grundrechte und kann so nicht fortgeführt werden.