ich würde sagen auf dem Grundstück wo es runter gefallen ist gehört es dem greundstücksbesitzer auch wenn es der baum vom Nachbar ist wieso ist denn dan der Baum so blöd gepflanzt das etwas rüberfallen kann
Dieses sogenannte Überfallobst gehört demjenigen, in dessen Garten es gefallen ist.
Dem eigentümer des baumes..
Obst gehört Eigentümer des Baumes.
alles was fällt gehört dem jenigen auf desen Grundstück es liegt, alles andere dem jenigen dem der Baum gehört
Ihr Nachbar
Grundsätzlich gehört das Obst dem Eigentümer des Baumes, und zwar auch dann, wenn es sich an Zweigen befindet, die über die Grundstücksgrenze hängen (§ 911 BGB). Sind die Früchte allerdings bereits auf das Grundstück des Nachbarn gefallen, darf dieser sie aufsammeln und behalten. Pflücken darf sie der Nachbar aber nicht, auch das Schütteln des Baumes ist nicht erlaubt.
Dem Nachbarn. Wenn du Google nutzt wirst du einige Gerichtsurteile dazu finden