Wikipedia sagt folgendes dazu - ist das detailliert genug?
Die Gewaltenteilung (in der Schweiz auch Gewaltentrennung) ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats. Sie bedeutet, dass ein und dieselbe Institution grundsätzlich nicht verschiedene Gewaltenfunktionen ausüben darf, die unterschiedlichen Hoheitsbereichen staatlicher Gewalt zugeordnet sind. Sie bedeutet aber auch, dass dieselbe Person nicht verschiedenen Institutionen angehören darf. Nach historischem Vorbild werden dabei die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), ausführende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) unterschieden. Vollziehung ist der Überbegriff für Verwaltung und Justiz, die beide organisatorisch dem Grundsatz nach streng getrennt sind. Die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane dient dem Zweck der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit.
Hier handelt es sich um Zuständigkeiten für unterschiedliche Rechtsgebiete,
in manchen Gegenden wird sie inoffiziell allerdings umgangen, was sich selbst dann nicht ändert, wenn interessante Bücher darüber geschrieben werden (s. Dieter Schmidt..."Big Deal.." oder Johannes Gerster "Bombenstimmung...")
Gewaltenteilung bedeutet die Verteilung von Gesetzgebung (Legislative), der Gesetzesausführung (Exekutive) und der Gerichtsbarkeit (Judikative) auf die Regierung, das Parlament und die Richterschaft.
Die Gewaltenteilung ist das Merkmal einer jeden Demokratie. Exekutive, Legislative und Judikative kontrollieren sich gegenseitig, um Machtmissbrauch zu verhindern.
Ein und dieselbe Institution darf grundsätzlich nicht verschiedene Gewaltenfunktionen ausüben.