Winterdienst: Darf ein Wohnungseigentümer eine Fachfirma beauftragen?
(lifepr) Düsseldorf, 23.01.2017 - In der Gemeinschaft von Wohnungseigentümern müssen Entscheidungen bezüglich des Wohnhauses oftmals ganz demokratisch per Mehrheitsbeschluss gefällt und auch gemeinsam umgesetzt werden. So verhält es sich nach Angaben der ARAG Experten jedoch nicht zwangsläufig beim Thema Winterdienst. In einem konkreten Fall hatten die Eigentümer mehrheitlich beschlossen, den Räum- und Streudienst turnusmäßig im Wechsel durchzuführen. Ein neues Mitglied der Gemeinschaft beantragte auf einer Versammlung nun die Vergabe des Winterdienstes an eine Fachfirma, weil es sich nicht in der Lage sah, dieser Pflicht nachzukommen. Die übrigen Eigentümer lehnten dies jedoch ab und verwiesen auf den früher gefassten Beschluss. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass dieser jedoch nichtig ist. Ein Mehrheitsbeschluss umfasst nicht die Befugnis, dem einzelnen Wohnungseigentümer außerhalb der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten Leistungspflichten wie den Winterdienst aufzuerlegen (Bundesgerichtshof, Az.: V ZR 161/11).
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https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/
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