Wegweisendes EU-Lieferkettengesetz vor der finalen Annahme

Die europäische Wirtschaftspolitik steht kurz vor einem einschneidenden Wendepunkt: Das EU-Lieferkettengesetz, das mit dem Ziel entworfen wurde, Menschenrechtsstandards global zu stärken, steht unmittelbar vor der finalen Zustimmung im Ministerrat in Brüssel. Die Richtlinie fordert von großen Unternehmen klare Verantwortlichkeit, falls sie von Menschenrechtsverletzungen wie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit profitieren. Dementsprechend sind sie aufgerufen, Pläne zu entwickeln, die sicherstellen, dass ihre Geschäftsmodelle zum Klimaschutzziel der Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad beitragen.

Europa fordert von betroffenen Unternehmen vertragliche Zusagen von Zulieferern einzuholen und KMUs zu unterstützen. Jochen Geilenkirchen vom Verbraucherzentrale Bundesverband sieht in dem Gesetz eine Entlastung für Konsumenten, indem es Unternehmen zur Verantwortung zieht, anstatt den Verbraucher mit der Korrektur von Lieferkettenproblemen durch Kaufentscheidungen zu belasten.

Trotz befürchteter Kostenerhöhungen durch das Lieferkettengesetz zeigt ein Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, dass diese Kostensteigerungen gering und ein Fortfall von Produkten unwahrscheinlicher als bei der deutschen Gesetzesvariante sind. Auffällig ist, dass im Gegensatz zum nationalen Gesetz eine Haftbarkeit für Sorgfaltspflichtverletzungen im EU-Gesetz durchaus vorgesehen ist.

Das deutsche Lieferkettengesetz betrifft Derzeit Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten, das EU-Gesetz wird dieses Spektrum nach einer Übergangszeit noch erweitern – zunächst für Firmen mit mehr als 5000 Beschäftigten, später auch unterhalb dieser Grenze.

Die EU-Mitgliedsstaaten sind gefordert, Aufsichtsbehörden zu etablieren, welche die Einhaltung der Vorschriften überwachen und Verstöße bestrafen können – mit Geldbußen, die bis zu fünf Prozent des weltweiten Nettoumsatzes betragen können.

Während die Deutsche Industrie- und Handelskammer die Anpassungen zwar begrüßt, kritisiert sie die Praxistauglichkeit des Gesetzes. DIHK-Präsident Peter Adrian betont die bestehende Rechtsunsicherheit und befürchtet bürokratischen Mehraufwand. Marcel Fratzscher vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung sieht hingegen in der EU-Regelung einen wichtigen Schritt, um wirtschaftlichen Schaden für Deutschland zu vermeiden.

Nach einer Enthaltung Deutschlands bei der vorangegangenen Abstimmung infolge interner Uneinigkeiten der Bundesregierung, steht die Veröffentlichung des legislativen Werkes im Amtsblatt der EU aus. Die EU-Staaten haben dann zwei Jahre Zeit für die Implementierung, wobei Bundesarbeitsminister Hubertus Heil eine Doppelbelastung durch parallele Gesetzeslagen ausschließt und Ankündigungen zur Begrenzung von Bürokratie und Unterstützung für Unternehmen macht. (eulerpool-AFX)

Politics
[Eulerpool News] · 24.05.2024 · 06:25 Uhr
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