Wärmepumpen im Aufwind: Bundesregierung hält an Förderung für Heizungstausch fest
Die Bundesregierung hat die Fortsetzung der finanziellen Unterstützung für den Austausch von Heizungen zugesichert. Bundesumweltminister Carsten Schneider betonte, dass Haushalte mit geringem Einkommen weiterhin bis zu 70 Prozent Zuschuss erhalten können. "Das werden wir beibehalten", erklärte der SPD-Politiker in einer Fernsehsendung.
Besonders die Installation von Wärmepumpen erfährt einen Boom. Schneider hob hervor, dass jüngst mehr dieser Anlagen verbaut wurden als Gasheizungen, und die Regierung fördert dies mit einer Summe von 12 Milliarden Euro, sozial gestaffelt.
Die aktuelle schwarz-rote Koalition plant eine Überarbeitung des umstrittenen Heizungsgesetzes. Im Koalitionsvertrag wird sogar eine Abschaffung angedeutet, was auf Druck von CDU und CSU erfolgt. Dennoch betonte Schneider, dass die Kernprinzipien des Gesetzes, insbesondere in Bezug auf CO2-Reduktionen, bestehen bleiben. Aufgrund internationaler Verpflichtungen und wirtschaftlicher Vorteile sieht er diese Maßnahmen als klug an, zumal fossile Brennstoffe durch Emissionshandel verteuert werden, während klimafreundliche Technologien günstiger würden.
Ein weiteres Anliegen ist die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045, ein Ziel, das die Koalition fest im Blick hat. Schneider wies auf bestehende Defizite im Wärme- und Verkehrssektor hin und unterstrich die Notwendigkeit, Fortschritte zu erzielen. "Das gehört zum Liefern dazu", so Schneider. Klimaneutralität bedeutet, dass der Ausstoß von Treibhausgasen nicht höher ist als deren Bindungskapazität.
Das Gebäudeenergiegesetz, das Anfang 2024 in Kraft trat, zielt darauf ab, die CO2-Belastung im Gebäudesektor durch den schrittweisen Ersatz von Öl- und Gasheizungen zu senken. Ein zentraler Punkt ist, dass neue Heizungen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien betrieben werden müssen, was jedoch zunächst nur für Neubaugebiete gilt. Die kommunale Wärmeplanung spielt bei Bestandsgebäuden eine entscheidende Rolle und soll gestaffelt ab 2026 für Städte mit über 100.000 Einwohnern und ab 2028 für kleinere Kommunen umgesetzt werden.

