Wachstumsbooster 2026: Helmut Haimerl rechnet vor – 100 Euro Stundensatz und verbesserte Auftragskonditionen für erfinderische Gründer
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München, 12.02.2026 (PresseBox) - Mit dem „Wachstumsbooster 2026“ zündet der Gesetzgeber die nächste Stufe der Innovationsförderung: Der anrechenbare Stundensatz für eigenbetriebliche Forschungsleistungen von Einzelunternehmern steigt auf 100 Euro. Doch das ist nicht alles – auch die Auftragsforschung wird besser gefördert. Helmut Haimerl, Geschäftsführer der Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH, erklärt anhand eines konkreten Beispiels aus der Chemiebranche, wie sich diese Kombination zu einem massiven Liquiditätsvorteil für Solopreneure summiert.
„Hervorragende Ideen scheitern oft nicht an der Machbarkeit, sondern an der Vorfinanzierung“, weiß Helmut Haimerl, Geschäftsführer der Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH. „Mit den Anpassungen durch das Wachstumschancengesetz und dem nun folgenden Wachstumsbooster 2026 erhalten Einzelunternehmer jedoch ein Instrument an die Hand, das das unternehmerische Risiko signifikant abfedert.“
Der Experte verweist auf zwei zentrale Hebel:
- Eigenleistung: Der Stundensatz für die eigene Arbeit steigt von ursprünglich 40 Euro über 70 Euro auf nun 100 Euro (ab 2026).
- Auftragsforschung: Kosten für externe Dienstleister (z. B. Labore, Testzentren) werden nun mit 70 % (statt bisher 60 %) in die Bemessungsgrundlage einbezogen.
Wie stark sich diese Parameter auf die Liquidität auswirken, rechnet Helmut Haimerl an einem realistischen Szenario vor:
Ein selbstständiger Chemiker entwickelt ein neuartiges Verfahren zur Kunststoffreinigung. Das Projekt läuft über zweieinhalb Jahre (01.02.2025 bis 31.08.2027) bis zum testfähigen Prototypen.
- Arbeitsaufwand: Der Erfinder investiert pro Jahr 1.500 Stunden in das Projekt.
- Externe Expertise: Im Jahr 2025 beauftragt er ein Speziallabor für Analysen (Kosten: 80.000 Euro).
Phase 1: Jahr 2025 (Start & Analysen)
Hier greift bereits die verbesserte Anrechnung für Auftragsforschung (70 %).
- Eigenleistung: 1.500 Std. × 70 € = 105.000 €
- Auftragsforschung: 80.000 € × 70 % (neue Bemessungsgrundlage) = 56.000 €
- Förderfähige Gesamtkosten: 161.000 €
- Zulage (35 % Fördersatz): 56.350 €
Der Stundensatz für die Eigenleistung springt auf das neue Maximum.
- Eigenleistung: 1.500 Std. × 100 € = 150.000 €
- Zulage (35 % Fördersatz): 52.500 €
- Eigenleistung (anteilig 8 Monate): 1.000 Std. × 100 € = 100.000 €
- Zulage (35 % Fördersatz): 35.000 €
„In der Summe erhält dieser Einzelunternehmer eine steuerliche Forschungszulage von 143.850 Euro“, resümiert Helmut Haimerl. „Besonders im ersten Jahr, wo durch die Laborkosten die Belastung am höchsten ist, fließt durch die Kombination aus Eigenleistungs- und Auftragsförderung die höchste Summe zurück. Das ist aktive Wirtschaftsförderung, die direkt auf dem Konto ankommt.“
Hürde: Technische Dokumentation
Voraussetzung für diese Mittel ist die Bescheinigung der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage). Haimerl warnt davor, den Antrag auf die leichte Schulter zu nehmen: „Das Finanzamt zahlt nur, wenn die technische Innovation sauber nachgewiesen ist. Unsere Aufgabe bei Steinbeis ist es, die tägliche Tüftelarbeit unserer Kunden in die Sprache der Fördergeber zu übersetzen, damit diese hohen Summen auch tatsächlich fließen.“
Über die Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH
Die Steinbeis Technologie- & Innovationsberatung GmbH (STI) ist spezialisiert auf die Unterstützung von KMU und Start-ups bei technologischen Innovationsvorhaben. Als Teil des Steinbeis-Verbundes bietet das Unternehmen umfassende Beratung von der Strategieentwicklung bis zur Fördermittelakquise. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Identifikation und Beantragung der steuerlichen Forschungszulage für komplexe technische Projekte.

