Vereinfachte Gebührenerhöhungen für Banken in Aussicht

Bundesjustizministeriums Vorschlag für stillschweigende Zustimmung bei Preiserhöhungen begeistert Banken, stößt jedoch bei Verbraucherschützern auf Skepsis.
Foto: Eulerpool

Die Regelungsvorschläge des Bundesjustizministeriums könnten bald wieder die stillschweigende Zustimmung bei Preiserhöhungen für Banken ermöglichen. Der Vorschlag von Marco Buschmann (FDP) sieht vor, dass Gebührenanpassungen grundsätzlich greifen, wenn Verbraucher nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Derzeit benötigen Banken die ausdrückliche Zustimmung ihrer privaten Kunden für Gebührenänderungen, was seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im April 2021 gilt. Dies wird von der Kreditwirtschaft als unzumutbar betrachtet, während Verbraucherschützer es als Vorteil für Kunden sehen.

Für Unternehmen soll der Vorschlag des Ministeriums ein Mittel sein, um entsprechende Vertragsklauseln rechtssicher zu formulieren. Eine geplante Ergänzung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) würde es Banken ermöglichen, Preise über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wieder anheben zu können, wie es vor dem Urteil des BGH üblich war. Laut dem Vorschlag soll die sogenannte "Zustimmungsfiktion" für massenhaft geschlossene Verträge im BGB verankert werden. Das bedeutet, dass höhere Preise gelten, wenn Verbraucher nicht widersprechen.

Die Begründung des Vorschlags betont das Bedürfnis von Unternehmen, ihre Vertragsbestände effizient zu verwalten. Allerdings will das Justizministerium Grenzen für die Anwendung der stillschweigenden Zustimmung setzen, um zu verhindern, dass Verträge grundlegend geändert werden. Dies würde gerichtlich überprüft werden können. Das Urteil des BGH vor zweieinhalb Jahren hatte weitreichende Folgen für Banken und Verbraucher. Bis dahin gingen Banken und Sparkassen davon aus, dass Kunden einer Preiserhöhung stillschweigend zustimmen, wenn sie innerhalb von zwei Monaten nicht widersprachen.

Aufgrund der Verwendung ähnlicher AGBs in der gesamten Branche gilt das BGH-Urteil als maßgeblich. Viele Banken haben seitdem ihre Kunden um Zustimmung zu den aktuellen Konditionen gebeten, wobei die meisten Kunden zustimmten. Einige Banken kündigten jedoch die Verträge der Kunden, die nicht zustimmten. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) bat damals um ein Gespräch mit dem Bundesjustizministerium, das dem Wunsch nachkommen wollte, jedoch auch Verbraucherschützer konsultieren wollte. Wegen der bevorstehenden Bundestagswahl kam es jedoch nicht dazu.

Das Bundesjustizministerium prüfte auch dieses Jahr noch eine Änderung des AGB-Rechts und berücksichtigte dabei Vorschläge der Kreditwirtschaft. Der aktuelle Vorschlag des Ministeriums sieht vor, dass nicht nur Neuverträge von der Neuregelung profitieren, sondern auch bestehende Verträge nachträglich geändert werden können. Nun liegt es an den anderen Ressorts, wie der Vorschlag aufgenommen wird. Sollte es zu einer Einigung kommen, wäre das Ministerium von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erneut in der Bankenregulierung tätig, die zu einem Schwerpunkt der Berliner Politik geworden ist.

Finanzen
[Eulerpool News] · 17.11.2023 · 11:21 Uhr
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