Verbraucherschutz im Fokus: Konsequente Maßnahmen gegen umstrittene Arztpraxen-Leistungen geplant

Die Koalitionsregierung nimmt verstärkt in den Blick, unerwünschte Selbstzahler-Leistungen im Gesundheitswesen einzudämmen, um Patientinnen und Patienten vor unnötigen und potenziell schädlichen Behandlungen zu schützen. "Behandlungen, die medizinischen Fachgesellschaften als schädlich einstufen, sollten in Arztpraxen keinen Platz finden und verboten werden", so Stefan Schwartze, Bundesbeauftragter für Patienten der SPD. Janosch Dahmen, gesundheitspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Grünen, appelliert an einen verstärkten "Schutz vor nicht auf wissenschaftlichen Beweisen basierenden Behandlungsmethoden".

Ein besonderes Augenmerk liegt auf Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL), welche nicht von Krankenkassen abgedeckt und daher von den Patienten privat finanziert werden müssen. Dahmen beklagt die Praxis einiger Arztpraxen, die auf diese lukrativen IGeL-Angebote setzen und damit die seriöse Mehrheit der Ärzteschaft negativ darstellen könnten.

Als exemplarisches Beispiel wird die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung an Eierstöcken und Gebärmutter hervorgehoben – trotz fehlender Belege für deren Nutzen laut IGeL-Monitor des Medizinischen Diensts der Krankenkassen. Der Berufsverband der Frauenärzte jedoch verteidigt die Methode, die insbesondere bei übergewichtigen Patientinnen einen Mehrwert gegenüber einer einfachen Tastuntersuchung bieten soll.

Es zeichnet sich zudem ein fortschrittlicher Weg hinsichtlich des Patientenrechtegesetzes ab. Dahmen fordert ein "Update des veralteten Gesetzes" sowie verbesserte Transparenz und eine angepasste Regelung für die digitale Aufzeichnung von Behandlungen. Zusätzlich soll ein neues Gesetz die finanzielle Absicherung der hausärztlichen Versorgung stärken.

Die Koalition zeigt sich bemüht, das Gesetzgebungsverfahren zügig voranzutreiben, zu dem auch Karl Lauterbach, Bundesgesundheitsminister der SPD, mit einer angekündigten Reform der Patientenrechte beitragen möchte.

IGeL-Leistungen bleiben auch nach Jahren intensiver Debatten ein Thema. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt davor, die Selbstzahler-Angebote pauschal zu verurteilen, während die Deutsche Stiftung Patientenschutz die Praktikabilität eines Verbots solcher Angebote kritisch betrachtet.

Der Gemeinsame Bundesausschuss, zuständig für den Leistungskatalog der Krankenkassen, betont hingegen die Notwendigkeit, auf wissenschaftliche Evidenz zu setzen. Letztendlich haben Studien des Wissenschaftlichen Instituts der AOK ergeben, dass vornehmlich Versicherte mit höherem Einkommen zu den Zielgruppen für IGeL-Leistungen zählen. (eulerpool-AFX)

Pharma
[Eulerpool News] · 04.04.2024 · 20:06 Uhr
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