Berlin (dpa) - Vor der Geschlechtsanpassung zur Frau hat ein Mann seinen Samen konservieren lassen - für das damit gezeugte Kind kann die Transsexuelle aber rechtlich nur der Vater, jedoch nicht die Mutter sein. Das entschied jetzt ein Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Wie es in dem ...

Kommentare

(6) bs-alf · 04. Januar 2018
Und ich dachte die Gerichte sind mit den ganzen Schwarzfahrern beschäftigt. 8)
(5) setto · 04. Januar 2018
@4 du hast mich falsch verstanden, in der Sache gebe ich dir vollkommen recht,mit komisch meinte ich, das dafür ein Urteil gefällt werden muss. Man schüttelt so oft den Kopf, mit was für Sachen die Gerichte beschäftigt werden, was eigentlich der logische Menschenverstand einem sagen müsste und da setzt das bei einigen Leuten ein was ich schrieb
(4) Troll · 04. Januar 2018
@3 : Auch das was du beschreibst ist komisch. Es gibt Sachen, die sind einfach logisch. Wenn man einfach mal logisch denkt, sind Sachen häufig eindeutig. Da kann man gar nicht anderer Meinung sein. Und bei der biologischen Zeugung eines Kindes gibt es einen mütterlichen Teil (die Eizelle) und einen väterlichen (das Spermium). Hinzu kommt, daß die Mutter das Kind austrägt. Also im vorliegenden Fall hat die Transsexuelle das Sperma "beigesteuert" und ist somit eindeutig der Vater. Einfache Logik.
(3) setto · 04. Januar 2018
@1 wieso komisch? Das ist in vielen Fällen bezeichnend für die heutige Gesellschaft: ICH will recht haben und ziehe das bis zur letzten Instanz durch und selbst wenn die sagen es ist nicht habe ich immer noch recht
(2) Philonous · 04. Januar 2018
Problematisch. Beispiel: Besuch auf der Intensivstation: Kind: "Ich will meinen Vater besuchen." Arzt: "Ist nicht, die Patientin ist eine Frau."
(1) Troll · 04. Januar 2018
Komisch, daß es dafür ein Urteil braucht. Ist doch klar, daß der der Vater ist, der das Sperma beigesteuert hat. Anders könnte es bei einer Adoption aussehen. Aber davon ist hier ja nicht die Rede.
 
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