Gerichtsverfahren

Urteil im Sommermärchen-Prozess: DFB muss zahlen

25. Juni 2025, 17:33 Uhr · Quelle: dpa
Knapp 16 Monate hat das Landgericht Frankfurt über den Vorwurf der Steuerhinterziehung im Sommermärchen-Prozess verhandelt. Nun ist das Urteil da.

Frankfurt/Main (dpa) - Begleitet von scharfer Kritik des Gerichts ist der Deutsche Fußball-Bund im Sommermärchen-Prozess schuldig gesprochen und wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 110.000 Euro verurteilt worden. «Für die Kammer steht ohne Zweifel fest, dass der DFB Steuern hinterzogen hat und die Beteiligten dies billigend in Kauf genommen haben», sagte die Vorsitzende Richterin Eva-Marie Distler bei der mehr als einstündigen Urteilsverkündung am 34. und letzten Verhandlungstag vor dem Landgericht Frankfurt.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem DFB vorgeworfen, in der Affäre um die Fußball-WM 2006 Steuern in Höhe von rund 2,7 Millionen Euro hinterzogen zu haben und ein Bußgeld von 270.000 Euro gefordert. Das Gericht folgte in seinem Urteil der Ansicht der Anklagebehörde, die in ihrem Plädoyer zu Wochenbeginn von einer hohen kriminellen Energie in dem Fall gesprochen hatte. 

Der DFB wurde deshalb sogar zu einer Zahlung von 130.000 Euro verurteilt. 20.000 Euro davon wurden dem Verband wegen einer «rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung» jedoch erlassen. Allerdings muss der DFB, der laut Distler bei der Aufarbeitung der Affäre ein «katastrophales Bild» abgegeben habe, zusätzlich die Kosten des Verfahrens tragen. Gegen das Urteil kann der DFB innerhalb einer Woche in Revision gehen.

Richterin rügt den DFB

Distler ging in ihrer Urteilsbegründung mit dem Verband hart ins Gericht. Der DFB hätte in der fast zehn Jahre andauernden Aufarbeitung der WM-Affäre mit einer Selbstanzeige im Jahr 2015 frühzeitig den «Stecker ziehen» können. «Das eine Verbandsgeldbuße in einem Strafverfahren ausgesprochen wird, kommt sehr selten vor und ist nicht üblich», sagte die Richterin. 

So sei seither viel Geld verschwendet worden. «Beim DFB ticken die Uhren anders. Hier werden Anwaltskosten in astronomischer Höhe produziert», kritisierte Distler. «Die Verantwortung wird von den Verantwortlichen externalisiert. Mit persönlichen Konsequenzen muss ja keiner rechnen», so Distler. Ihrer Ansicht nach sei «der DFB der Verlierer». 

Zugleich warf die Richterin dem Verband massives Desinteresse an der Klärung der Vorgänge vor. «Weder im Ermittlungsverfahren noch im Prozess hat ein Vertreter des DFB an dem Verfahren teilgenommen», stellte Distler fest und ergänzte: «Da muss man fragen: Nehmen die die Justiz nicht ernst?» Der aktuellen DFB-Führung schrieb sie ins Stammbuch, künftig «eine Kultur des Hinsehens und nicht des Wegschauens» zu etablieren.

DFB sieht sich als unschuldig an 

Die DFB-Anwälte hatten bis zuletzt die Unschuld des Verbandes beteuert. «Wir glauben, es hat keine Steuerhinterziehung gegeben», bekräftigte DFB-Rechtsbeistand Jan-Olaf Leisner in seinem Plädoyer am vergangenen Montag. Der Fiskus habe in dem Fall keinen finanziellen Schaden erlitten, sondern vielmehr einen Zinsvorteil von 650.000 Euro für sich verbucht.

Mit der Verurteilung schwinden die Chancen des Verbandes auf eine erhoffte Steuerrückzahlung von 22 Millionen Euro. Diese Summe hatte der DFB im Jahr 2017 nachzahlen müssen, nachdem ihm wegen der WM-Affäre rückwirkend die Gemeinnützigkeit für 2006 entzogen worden war. 2022 hatte der DFB dagegen eine Klage beim Finanzverwaltungsgericht Kassel eingereicht, über die bislang nicht entschieden wurde. Der Justiz-Krimi, der 2015 begann, wird die Gerichte also weiter beschäftigen.

Darlehensrückzahlung wurde verschleiert

Im Kern ging es in dem Verfahren um eine DFB-Zahlung von 6,7 Millionen Euro an den Weltverband FIFA aus dem April 2005. Diese Summe wurde auf ein Konto von Robert Louis-Dreyfus weitergeleitet und entsprach den zehn Millionen Schweizer Franken, die Franz Beckenbauer 2002 von dem französischen Unternehmer erhalten hatte. 

Der DFB verschleierte die Rückzahlung des Darlehens als Beitrag zu einer geplanten WM-Eröffnungsgala, die später abgesagt wurde, und deklarierte diese ein Jahr später als Betriebsausgabe. Dies war nach Ansicht des Gerichts nicht zulässig. 

Ursprünglich waren in dem Prozess die früheren DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt angeklagt. Das Verfahren gegen alle drei Beschuldigten, die die Vorwürfe stets strikt zurückgewiesen hatten, wurde jeweils gegen eine Geldauflage endgültig eingestellt. «Alle drei handelten mit dem gemeinschaftlichen Willen, dass der wahre Zahlungsgrund nicht öffentlich, sondern verschleiert wird», sagte Distler.

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25.06.2025 · 17:33 Uhr
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