Urteil des Münchner Landgerichts: Amazon Fresh muss Herkunft von Lebensmitteln besser kennzeichnen

Seit 2018 führen Foodwatch und Amazon einen Streit über die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln. Beendet hat ihn nun das Münchner Landgericht – mit einem Urteil, das dem Internetriesen nicht schmecken dürfte.

Der Online-Lebensmittelhändler Amazon Fresh muss in Zukunft die Herkunft von Waren besser kennzeichnen. Das hat das Landgericht München entschieden. Somit gab es einer Klage der Verbraucherorganisation Foodwatch statt, wie das Portal scharf-links.de berichtet.

Klarer Verstoß gegen europäisches Recht

Foodwatch ging gegen Amazon vor, nachdem der Online-Riese im Webshop der Lebensmittel-Tochter für diverse Artikel bis zu 13 Ursprungsländer aufgeführt hatte. Das Landgericht München erklärte in seinem Urteil, dass diese Praxis klar gegen europäisches Recht verstoße. Es schreibt den Händlern vor, bei Lebensmitteln anzugeben, aus welchen Ländern sie stammen. Dieses Gesetz gelte laut Landgericht München auch für Online-Dienstleister.

Auseinandersetzung zwischen Foodwatch und Amazon

Die Auseinandersetzung zwischen Foodwatch und Amazon findet bereits seit März 2018 statt. Damals ließ die Verbraucherorganisation dem Internetriesen eine Abmahnung zukommen, weil dieser seine Produkte unzureichend gekennzeichnet hatte. Amazon ließ sich davon jedoch nicht einschüchtern und verzichtete darauf, der Aufforderung Folge zu leisten. Daraufhin reichte Foodwatch eine Klage beim Münchner Landgericht ein.

IT / Recht, Gesetz & Sicherheit / Abmahnung / Amazon / Gesetz / Klage / Lebensmittel / Urteil / Webshop
[onlinemarktplatz.de] · 22.01.2020 · 08:15 Uhr
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