Unfreiwillig am Fallschirm: Mann soll Schadenersatz bekommen

Münster (dpa) - Nach einem unfreiwilligen Fallschirmsprung soll ein 50-jähriger Familienvater Schadenersatz bekommen. Der Mann hatte 2009 die Freundin seines Sohnes zu ihrem Fallschirmsprung begleitet. Er wollte das Geschehen als Zuschauer vom Flugzeug aus verfolgen. Beim Landeanflug öffnete sich plötzlich der Fallschirm, den er zum Schutz angelegt hatte. Auslöser war eine Automatik am Schirm, die eigentlich abgeschaltet sein sollte. Der Mann wurde über dem Flugplatz im westfälischen Stadtlohn aus dem Flugzeug gerissen. Schwer verletzt landete er auf einem Acker.

Prozesse / Luftverkehr / Urteile
30.12.2011 · 15:57 Uhr
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