UN-Vertrag beleuchtet Rechte indigener Völker im Patentdschungel
In einem beispiellosen Schritt zur Stärkung der Rechte indigener Gruppen hat die UN-Organisation für geistiges Eigentum (Wipo) einen neuen Vertrag ins Leben gerufen, der mehr Transparenz und Gerechtigkeit in die Nutzung traditionellen Wissens bringt. Internationale Firmen, die auf diesem Wissen basierende Produkte entwickeln, sind nun gehalten, Herkunftsangaben zu Pflanzen oder anderen Organismen bei Patentierungen zu machen. Dieser Fortschritt soll sicherstellen, dass der wirtschaftliche Ertrag der Nutzung solchen Wissens auch die ursprünglichen Träger erreicht und somit Biopiraterie entgegenwirken.
Ein Vierteljahrhundert der Verhandlungen fand seinen Höhepunkt am Freitag in Genf, als die Wipo den Vertragsabschluss verkündete. Dieser historische Akt, hervorgehoben durch Wipo-Generaldirektor Daren Tang, zeugt nicht nur von der Anerkennung der Bedürfnisse indigener Gemeinschaften, sondern setzt auch ein klares Zeichen für die Achtung ihres seit Jahrtausenden gepflegten Wissens.
Beispiele wie das Süßmittel aus der Steviapflanze oder spezielle Enzyme für die Produktion verwaschener Jeans illustrieren die Bandbreite der kommerziellen Anwendungen, die auf traditionellem Wissen basieren und sich oft ohne Beteiligung oder Kompensation der Wissensträger entwickelt haben. Der neu verabschiedete Wipo-Vertrag ergänzt das internationale Übereinkommen über die biologische Vielfalt und dient als zusätzliches Instrument, durch das Länder das ihnen zustehende Wissen besser gegen ungerechtfertigte wirtschaftliche Nutzung schützen können. Es beginnt eine neue Ära der Patentgerechtigkeit, sobald der Vertrag von mindestens 15 der 193 Wipo-Mitgliedsländer ratifiziert wird. (eulerpool-AFX)