UEFA im Rechtsstreit um Abseitserkennung unbesorgt
Die Europäische Fußball-Union (UEFA) bleibt trotz eines bevorstehenden Rechtsstreits zuversichtlich. Im Konflikt um eine bahnbrechende Technologie zur Abseitserkennung steht der Verband einem juristischen Tauziehen bevor, sieht jedoch keine Auswirkungen auf die anstehende Europameisterschaft in Deutschland. Eine öffentliche Anhörung ist für den 3. Juni vor der Hamburger Kammer des europäischen Einheitlichen Patentgerichts anberaumt. Dabei steht ein Antrag des niederländischen Unternehmens Ballinno im Zentrum, der auch gegen Kinexon gerichtet ist, wie aus dem Gerichtskalender ersichtlich ist.
Die UEFA hält sich mit Kommentaren zu schwebenden Verfahren zurück und drückte in ihrer Stellungnahme vom Samstag Gelassenheit aus. Einflüsse auf die Verwendung des Videobeweises oder der halbautomatischen Abseitserkennung bei der EM 2024 oder anderen Wettbewerben werden nicht erwartet, unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens. Dies wurde in einer Anfrage der Deutschen Presse-Agentur deutlich gemacht.
Nach Berichten aus den Medien besitzt Ballinno ein Patent auf eine Technologie, welche die Basis für die automatische Abseitserkennung darstellt – eine Methode, die seit 2020 getestet und 2022 in der Champions League implementiert wurde, um Schiedsrichtern eine raschere Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
Das Einheitliche Patentgericht ist für Streitigkeiten im Kontext von Patenten zuständig und soll im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens sowie des neuen EU-Einheitspatents für alle teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten einheitliche Verfahren bei Patentverletzungen und -gültigkeiten gewährleisten. Zu diesem Zweck verfügt es über diverse Kammern in der EU, darunter auch in Hamburg. (eulerpool-AFX)