UBS in Frankreich: Geldbuße und Schadenersatz neu verhandelt
Das oberste französische Gericht hat das Urteil des Pariser Berufungsgerichts in der Steueraffäre um die Schweizer Großbank UBS teilweise gekippt. Während der Schuldspruch bestehen bleibt, werden das Strafmaß sowie die Geldbuße und der Schadenersatz neu verhandelt.
Die UBS wurde vor knapp zwei Jahren der Geldwäsche aus Steuerbetrug und des illegalen Anwerbens von Kundschaft für schuldig befunden. Das Pariser Berufungsgericht hatte damals eine Geldbuße von 3,75 Millionen Euro sowie die Einbehaltung von einer Milliarde Euro Kaution und einen Schadenersatz von 800 Millionen Euro für den französischen Staat verhängt.
Der langjährige Streit der UBS mit der französischen Justiz setzt sich damit fort. Bereits in erster Instanz war die Bank im Februar 2019 zu einer Rekordbuße von mehr als 3,7 Milliarden Euro verurteilt worden, die im Dezember 2021 deutlich reduziert wurde. Nun wird das Strafmaß erneut vor dem Berufungsgericht verhandelt.
Der Fall geht auf die Jahre 2004 bis 2012 zurück. Die UBS soll damals Mitarbeiter nach Frankreich geschickt haben, um vermögende Kunden zum Anlegen ihres Geldes in der Schweiz zu bewegen und dabei den französischen Fiskus zu umgehen. Die Bank hatte die Vorwürfe damals bestritten, doch die Ermittlungen kamen ins Rollen, nachdem ehemalige UBS-Mitarbeiter Hinweise lieferten.
Die Steueraffäre ist nicht das einzige rechtliche Problem, mit dem die UBS konfrontiert ist. Auch in anderen Ländern geriet das Institut wegen Geschäften mit Steuerhinterziehern ins Visier der Behörden. So einigte sich die Bank 2014 in Deutschland auf eine Buße von rund 300 Millionen Euro und musste bereits 2009 in den USA eine Strafe von 780 Millionen Dollar zahlen. (eulerpool-AFX)