TÜV Rheinland: Heizgeräte und Warmwasserbereiter ab September nur noch mit Label in den Markt bringen
ErP-Richtlinie tritt in Kraft / Energielabel für Heizgeräte und Warmwasserbereiter zukünftig verpflichtend / Orientierungshilfe für Verbraucher / TÜV Rheinland erhöht Laborkapazitäten für Tests und Zertifizierungen

(pressebox) Köln, 27.08.2015 - Zum 26.09.2015 tritt die vom Europäischen Parlament beschlossene ErP-Richtlinie - bekannt als Ökodesign-Richtlinie - nun auch für die Heizindustrie in Kraft. Damit ist ein entsprechendes Energielabel für alle Heizgeräte und Warmwasserbereiter verpflichtend. Dank dieser Kennzeichnung können Verbraucher Angebote gut vergleichen und auf einen Blick erkennen, welches System die wenigste Energie verbraucht. "Das bedeutet, dass alle neuen Heizgeräte auf Emissionen und Wirkungsgrad getestet werden müssen" erklärt TÜV Rheinland-Experte Reiner Verbert. Ähnlich dem Energielabel auf beispielsweise Kühlschränken, müssen künftig auf Heizungen und Warmwasserbereitern bis 70 Kilowatt Leistung bzw. 500 Liter Speichervolumen mit der jeweiligen Energieeffizienzklasse gekennzeichnet sein. Nicht gekennzeichnete Produkte dürfen dann nicht mehr verkauft werden.

Die ErP-Richtline gilt für alle sogenannten "Energy Related Products" - damit auch für Öl- und Gas-Heizkessel, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke und Speicher. Um dem neuen Regelwerk gerecht zu werden, hat TÜV Rheinland ein spezielles Labor eingerichtet. An fünf mobilen Testständen, können alle relevanten Prüfungen, die zur Einhaltung der ErP-Richtinie notwendig sind, durchgeführt werden. Von der Wärmeverlust-Messung von Warmwasserspeichern, über Effizienzprüfungen von Wärmeerzeugern, zum Tagesablauf-Testprogramm, der Emissionsmessung, der Feststellung der Verbrennungstechnischen Werten bis hin zu Klimakammern - die gesamte Brandbreite wird angeboten. Dabei spielt die Art des Energieeinsatzes der Geräte keine Rolle. "Wir können Geräte mit Öl, verschiedenen Gasen oder Strom testen", erläutert Energieexperte Reiner Verbert. Nach erfolgreich bestandenen Testreihen erhalten Hersteller ein Zertifikat, dass die Korrektheit des vom Hersteller ausgestellten Energielabels im Sinne der Verordnung bestätigt.
Energie- / Umwelttechnik
[pressebox.de] · 27.08.2015 · 10:00 Uhr
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