Tesla sieht sich mit Autonomen-Fahr-Versprechen vor Gericht konfrontiert
Tesla, der Pionier in Sachen Elektromobilität, muss sich einer Klage stellen, die dem Unternehmen irreführende Werbeaussagen zur Autonomie seiner Fahrzeuge zur Last legt. Ein Käufer des Model S fühlt sich getäuscht durch Versprechungen, die auf eine vollständige Selbstfahrkompetenz der Fahrzeuge hindeuteten. Bereits im Jahr 2016 wurde von Tesla verkündet, dass neue Modelle für autonomes Fahren technisch vorgerüstet seien. Elon Musk, der charismatische Unternehmensleiter, hatte zugesichert, dass bis Ende 2017 ein Tesla quer durch die Vereinigten Staaten fahren könnte, ohne dass der Fahrer werden müsste.
Die Richterin Rita Lin beschied nun zugunsten des Klägers, der nachweislich auf diese Versprechungen vertraute und im Januar 2017 ein Model S erwarb. Zusätzlich investierte er in das "Full Self-Driving" (FSD)-Upgrade, das jedoch bis heute nicht die erhoffte vollständige Autonomie liefert. Stattdessen bietet Tesla eine fortgeschrittene "Autopilot"-Funktion, die in den USA getestet werden kann, aber nach wie vor ein bloßes Assistenzsystem ist, bei dem der Fahrer die Überwachung behält und eingreifen können muss. Tesla hat den Namen "FSD" um den Zusatz "supervised" erweitert, um diesen Aspekt hervorzuheben.
Tesla versuchte, die Klage vollständig abweisen zu lassen, jedoch ließ Richterin Lin nur einzelne Anklagepunkte fallen. Darüber hinaus strebt der Kläger eine Sammelklage an, die Tesla weiter unter Zugzwang setzen könnte; eine Entscheidung darüber steht noch aus. Musk selbst hat eingeräumt, mit seinen Prognosen über die Autonomiefähigkeit seine Fahrzeuge zuweilen übermäßig optimistisch gewesen zu sein. (eulerpool-AFX)