Stichtagsinventur einfach erklärt
Definition, gesetzlicher Rahmen und Durchführung der klassischen Inventurmethode

17. Juli 2026, 10:00 Uhr · Quelle: Pressebox
Die Stichtagsinventur erfasst physische Bestände zum Bilanzstichtag und gleicht sie mit den Buchwerten ab.

Dortmund, 17.07.2026 (PresseBox) - Die Stichtagsinventur ist eine klassische Form der Bestandsaufnahme. Dabei werden die körperlich vorhandenen Bestände zu einem festgelegten Bezugszeitpunkt ermittelt und mit den im System geführten Mengen abgeglichen.

In der Praxis stellen sich dennoch häufig Fragen: Was kennzeichnet eine Stichtagsinventur? Welche gesetzlichen Vorgaben gelten? Muss genau am Bilanzstichtag gezählt werden? Und wie lässt sich die Bestandsaufnahme so organisieren, dass der laufende Betrieb möglichst wenig beeinträchtigt wird?

Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Grundlagen von der Definition über den rechtlichen Rahmen bis zur praktischen Durchführung zusammen.

Was eine Stichtagsinventur kennzeichnet

Bei der Stichtagsinventur werden die körperlich vorhandenen Vorräte zu einem bestimmten Zeitpunkt gezählt, gemessen oder gewogen. Ziel ist es, den tatsächlichen Ist-Bestand festzustellen und mit den systemisch geführten Soll-Mengen abzugleichen.

Abweichungen zwischen beiden Werten werden als Inventurdifferenzen bezeichnet. Sie können beispielsweise durch nicht verbuchte Warenbewegungen, Schwund, fehlerhafte Mengeneingaben oder eine falsche Artikelzuordnung entstehen.

Die Stichtagsinventur ist durch drei wesentliche Merkmale gekennzeichnet:

  • Vollständigkeit: Die inventurrelevanten Bestände werden vollständig aufgenommen.
  • Stichtagsbezug: Die ermittelten Mengen müssen sich auf den maßgeblichen Abschlussstichtag beziehen.
  • Körperliche Bestandsaufnahme: Physisch vorhandene Vorräte werden gezählt, gemessen oder gewogen.
Die Ergebnisse fließen direkt in das Inventar ein und bilden eine verlässliche Grundlage für die Bewertung der Vorräte im Jahresabschluss.

Welcher gesetzliche Rahmen für die Inventur gilt

Nach Paragraph 240 HGB hat ein Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes sowie zum Schluss jedes Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen. Darin werden Vermögensgegenstände und Schulden nach Art, Menge und Wert erfasst.

Neben der körperlichen Bestandsaufnahme zum Stichtag sieht Paragraph 241 HGB unter bestimmten Voraussetzungen Inventurvereinfachungsverfahren vor. Dazu gehören:

  • Die Stichprobeninventur auf Grundlage anerkannter mathematisch-statistischer Verfahren.
  • Andere ordnungsgemäße Verfahren, mit denen der Bestand zum Abschlussstichtag zuverlässig festgestellt werden kann.
  • Die verlegte Inventur innerhalb der letzten drei Monate vor oder der ersten beiden Monate nach dem Geschäftsjahresende.
Bei einer verlegten Inventur muss der Bestand durch ein ordnungsgemäßes Fortschreibungs- oder Rückrechnungsverfahren auf den Abschlussstichtag bezogen werden. Welches Verfahren geeignet ist, hängt von der Bestandsführung und den betrieblichen Voraussetzungen ab.

Wann eine Stichtagsinventur durchgeführt wird

Der maßgebliche Bezugszeitpunkt ist grundsätzlich der Schluss des Geschäftsjahres. Entspricht das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr, ist dies regelmäßig der 31. Dezember.

Die körperliche Zählung muss jedoch nicht in jedem zulässigen Verfahren exakt an diesem Tag stattfinden. Entscheidend ist, dass der Bestand zum Abschlussstichtag ordnungsgemäß und nachvollziehbar festgestellt werden kann. Warenbewegungen zwischen Zähltag und Stichtag müssen dafür vollständig dokumentiert und berücksichtigt werden.

Wie eine Stichtagsinventur vorbereitet wird

Eine strukturierte Vorbereitung beginnt deutlich vor dem ersten Scan. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Artikelstammdaten und Barcodes prüfen
  • Verkaufsflächen, Lager und Sonderbereiche klar abgrenzen
  • Mengeneinheiten für Gebinde und Anbruchmengen festlegen
  • Offene Wareneingänge, Retouren und Umlagerungen klären
  • Personal für Zählung, Kontrolle und Leitung einteilen
  • Erfassungsgeräte und Inventursoftware vorbereiten
Je klarer diese Punkte geregelt sind, desto geringer ist das Risiko von Doppelzählungen, Erfassungslücken und aufwendigen Nachkontrollen.

Wie sich die Stichtagsinventur digital durchführen lässt

Eine digitale Stichtagsinventur erfasst Zählplätze, Artikel und Mengen direkt mit mobilen Geräten. Der COSYS Inventurservice kombiniert dafür vorkonfigurierte MDE-Leihgeräte, eine intuitive Inventursoftware und professionellen Support.

Mitarbeitende scannen den Artikelbarcode und geben die gezählte Menge am Gerät ein. Der Abgleich mit dem hinterlegten Artikelstamm reduziert Fehler bei der manuellen Artikelidentifikation. Dank des integrierten Offline- und Online-Mischbetriebs der COSYS Software werden alle erfassten Daten lokal auf dem Gerät gesichert und bei bestehender Netzwerkverbindung automatisch übertragen. Ein Datenverlust in Funklöchern ist somit ausgeschlossen.

Im COSYS WebDesk lassen sich übertragene Erfassungen, Zählbereiche und auffällige Positionen zentral kontrollieren. Nach der Zählung können die Ergebnisse gefiltert, ausgewertet, exportiert und über flexible Schnittstellen wie Webservices oder Dateitransfers an das ERP- oder Warenwirtschaftssystem übergeben werden.

Fazit

Die Stichtagsinventur stellt den körperlichen Bestand zu einem festgelegten Bezugszeitpunkt fest. Ihr Grundprinzip ist einfach, die zuverlässige Durchführung erfordert jedoch gepflegte Stammdaten, klare Zählbereiche, einheitliche Mengenvorgaben und eine nachvollziehbare Dokumentation.

Sie planen Ihre nächste Stichtagsinventur? Fordern Sie eine unverbindliche Beratung zum COSYS Inventurservice an oder testen Sie die COSYS Inventur Demo-App für Android und iOS.

Stichtagsinventur / Inventur / HGB / Bestandsaufnahme / Jahresabschluss / Logistik
[pressebox.de] · 17.07.2026 · 10:00 Uhr
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