Stadt muss Parole «From the river to the sea» erlauben

Verwaltungsgerichtshof
Die Verwendung eines als israel- und judenfeindlich geltenden Slogans bei einer geplanten Kundgebung darf nicht untersagt werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Foto: Axel Heimken/dpa/Symbolbild
Bei einer propalästinensischen Demonstration in Frankfurt darf die Stadt die umstrittene Parole «From the river to the sea» nicht verbieten.

Kassel/Frankfurt/Main (dpa) - Die Äußerung der Parole «From the river to the sea» während einer für heute Abend in Frankfurt geplanten propalästinensischen Demonstration darf nicht von der Stadt untersagt werden. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Mittag in Kassel entschieden (AZ 8 B 560/24). Auch ähnliche Verbote für eine Demonstration am Samstag seien rechtswidrig.

Die Kundgebung wurde mit dem Namen «From the river to the sea - Palestine will be free! Für ein freies Palästina für alle Menschen!» («Vom Fluss bis zum Meer - Palästina wird frei sein») angemeldet. Die Parole geht zurück auf die 1960er Jahre. Sie wurde damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet, um auszudrücken, dass ein einziger Staat vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt wird - darunter würde auch das Gebiet Israels fallen. Die Aussage gilt als juden- und israelfeindlich.

Gericht: Verschiedene Mittel und Wege denkbar

Die Stadt Frankfurt untersagte die Aussage «From the river to the sea». Die Organisatoren beantragten dagegen beim Verwaltungsgericht Frankfurt erfolgreich einstweiligen Rechtsschutz. Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs argumentierte, es sei bei der strafrechtlichen Einordnung der Parole zwar zu berücksichtigen, dass damit der Wunsch nach einem freien Palästina vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer, einschließlich des Gebiets Israels in seinen heutigen Grenzen, ausgedrückt werde. Die Parole sage aber nichts darüber aus, wie dieses - politisch hoch umstrittene - Ziel erreicht werden solle.

Grundsätzlich seien politisch verschiedene Mittel und Wege denkbar, dieses abstrakte Ziel zu erreichen, beispielsweise durch völkerrechtliche Verträge, eine Zwei-Staaten-Lösung, einen einheitlichen Staat mit gleichen Bürgerrechten für Israelis und Palästinenser oder aber mittels des bewaffneten Kampfes. Ob diese Wege politisch realistisch seien, sei dabei unerheblich, so die Kasseler Richter.

Der hessische Antisemitismusbeauftragte Uwe Becker (CDU) reagierte entsetzt auf die Entscheidung. «Wenn Israelhasser grünes Licht für ihre Vernichtungswerbung gegen Israel auf deutschen Straßen bekommen, dann ist dies ein schlimmer Tag für Deutschland», sagte er. «Wer vom Fluss bis zur See ein freies Palästina fordert, der will kein freiheitliches, sondern ein judenfreies Land und daher darf es diese Forderung auf deutschen Straßen nicht mehr geben.» Wer dies skandiere, meine die Auslöschung Israels zwischen Jordan und Mittelmeer. Jede andere Auslegung verkenne die gesellschaftliche Realität, sagte Becker.

Politik / Demonstrationen / Konflikte / Krieg / Extremismus / Justiz / Urteil / River to the Sea / Hessen / Deutschland / Israel / Palästinensische Gebiete
22.03.2024 · 19:01 Uhr
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