Spätschicht für Fußballfans: Bundesrat gibt grünes Licht für nächtliches Public-Viewing bei der EM
Fußballbegeisterte können aufatmen: Die Live-Übertragungen der kommenden Fußball-Europameisterschaft werden auch nach 22 Uhr in der Öffentlichkeit zu genießen sein. In einer jüngsten Entscheidung hat der Bundesrat eine Verordnung der Bundesregierung gebilligt, die es erlaubt, dass öffentliche Veranstaltungen – das sogenannte Public-Viewing – in den Abend- und Nachtstunden nicht am Lärmschutz scheitern. Die Freude ist groß bei Fans, die nun in geselliger Runde unter freiem Himmel die Spiele verfolgen können, ohne dass die Uhrzeit ein vorzeitiges Abpfiff-Signal sendet.
Insbesondere betrifft diese Regelung die Spiele, die erst um 21 Uhr beginnen. Dieses späte Anstoßzeitfenster umfasst immerhin mehr als die Hälfte der 51 Turnierbegegnungen. Die Fanszene kann somit das Eröffnungsspiel der deutschen Nationalmannschaft gegen Schottland am 14. Juni in München in voller Länge und mit voller Lautstärke begleiten. Die Verordnung lehnt sich in ihren Grundzügen an ähnliche Regelungen an, die wir bereits bei vergangenen Europameisterschaften sowie Weltmeisterschaften erleben durften. Es bleibt dieses Mal wieder bei der Tradition, dass solche Ausnahmen vom Lärmschutz einzig und allein für Live-Events gelten. Eines ist sicher: Die Vorfreude auf die Nächte, in denen der Ball und die Begeisterung keine Sperrstunde kennen, ist kaum zu bremsen. (eulerpool-AFX)

