Russland zu Entschädigungszahlung an Georgien verurteilt – Umsetzung ungewiss
Russland steht durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vor der Verpflichtung, über 253 Millionen Euro Entschädigung an Georgien zu leisten. Anlass ist der russische Umgang mit den Grenzziehungen in den von Georgien kontrollierten Regionen Abchasien und Südossetien nach dem Kaukasuskrieg 2008.
In der Folge erkannte Moskau diese Gebiete als eigenständige Staaten an und entsandte Tausende von Soldaten. Die Straßburger Richter sahen dabei eine Reihe von Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Diese umfassten unter anderem übermäßige Gewaltanwendung, unrechtmäßige Inhaftierungen und Bewegungsfreiheitseinschränkungen, wodurch mehr als 29.000 Menschen beeinträchtigt wurden. Bereits in einem Urteil im Vorjahr hatten die Richter diese Menschenrechtsverletzungen festgestellt.
Nun wurde die finanzielle Entschädigung konkretisiert. Allerdings steht das Urteil noch nicht fest, denn die Prozessparteien haben einen dreimonatigen Anfechtungszeitraum.
Ein weiterer Aspekt stellt die tatsächliche Zahlung des Betrags durch Russland dar, das Urteile des EGMR nicht anerkennt. Russland wurde 2022 wegen seines Angriffskrieges auf die Ukraine aus dem Europarat ausgeschlossen und ist damit nicht mehr Teil der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Folgen der von Russland begangenen Vorfälle, die bis zu sechs Monate nach dem Ausschluss datieren, können jedoch weiterhin gerichtlich behandelt werden. Obwohl der EGMR unabhängig von der Europäischen Union agiert, bleibt die Durchsetzung des Urteils fraglich, da Georgien dennoch mit Schwierigkeiten rechnen könnte, die Mittel zu erhalten.

