Reform der Sozialleistungen: Ein neuer Anlauf für die Grundsicherung
Die Sozialpolitik der Bundesregierung nimmt Fahrt auf: Nach der Grundsatzeinigung der schwarz-roten Koalition steht die Umbenennung und Überarbeitung des Bürgergelds bevor. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat hierfür einen Gesetzentwurf zur internen Abstimmung vorgelegt. Laut Regierungskreisen wurde dieses Dokument kurz vor dem Wochenende, unter anderem an das Kanzleramt übermittelt. Diese Information wurde zuvor von der "Bild“-Zeitung berichtet.
Zukünftig soll das Bürgergeld als "Grundsicherung für Arbeitssuchende" bekannt sein. Die Koalitionsspitzen von Union und SPD einigten sich darauf, Teile der Bürgereform von Anfang 2023 teilweise zurückzunehmen. Sanktionen werden verschärft: Wer seine Pflichten gegenüber den Jobcentern verletzt, wird künftig mit härteren Konsequenzen rechnen müssen.
Die Intention hinter den Änderungen ist es, Rechte und Pflichten verbindlicher zu gestalten und mehr Eigeninitiative der Arbeitssuchenden zu fördern. Die Unterstützung bleibt bestehen für jene, die sie benötigen. Allerdings wird von denjenigen, die arbeiten können, erwartet, dass sie aktiv an ihrer beruflichen Reintegration mitwirken.
Der Entwurf zielt nicht auf signifikante Kosteneinsparungen ab. Wie aus Regierungskreisen hervorgeht, werden nennenswerte Effekte durch eine verbesserte Arbeitsmarktintegration und ein verringertes Leistungsbezugsverhältnis erhofft. Im vergangenen Jahr beliefen sich die Ausgaben für das Bürgergeld auf rund 47 Milliarden Euro, laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Nach der internen Regierungsabstimmung steht noch die Anhörung von Verbänden an, bevor der Gesetzentwurf dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt wird. Das Gesetzgebungsverfahren sieht eine Verabschiedung im Parlament noch in diesem Jahr vor. Details könnten sich dabei noch ändern.

