Rechtsstreit um Religionszugehörigkeit: Bundesverfassungsgericht entscheidet über kirchliche Einstellungskriterien
Die Diskussion über die Anforderungen an die Religionszugehörigkeit bei kirchlichen Arbeitgebern in Deutschland steht am Scheideweg. Am Donnerstag wird das Bundesverfassungsgericht sein mit Spannung erwartetes Urteil in der Angelegenheit einer Verfassungsbeschwerde der Diakonie verkünden. Diese richtet sich gegen eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2018, das diese Praxis für unzulässig erklärte, außer wenn religiöse Zugehörigkeit als wesentliche Voraussetzung für die konkrete Tätigkeit notwendig sei.
Dieser Fall begann 2012, als eine konfessionslose Sozialpädagogin aus Berlin von der Diakonie abgelehnt wurde, nachdem sie sich auf eine Referentenstelle beworben hatte, bei der der Verband eine protestantische Kirchenzugehörigkeit verlangte. Die abgewiesene Bewerberin klagte und forderte eine Entschädigung von etwa 9.800 Euro, mit der Begründung, dass sie aufgrund ihrer fehlenden Konfessionszugehörigkeit diskriminiert worden sei.
In einem richtungsweisenden Urteil hatten die Richter des Bundesarbeitsgerichts die Praktik der Diakonie beanstandet und sich dabei auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs gestützt. Der EuGH stellte klar, dass die Religionszugehörigkeit als Kriterium nur in bestimmten Fällen mit EU-Recht vereinbar sei – nämlich dann, wenn sie für die Arbeit unabdingbar ist.
Die Diakonie und die Evangelische Kirche setzen nun ihre Hoffnungen auf das Bundesverfassungsgericht, in der Erwartung, dass es die Religionsfreiheit im Rahmen des Grundgesetzes deutlicher konturiert. Eine Sprecherin der Diakonie sprach davon, dass Menschen sich zu Recht darauf verlassen, dass kirchliche Einrichtungen aus einer christlichen Überzeugung heraus arbeiten.
Die evangelische Kirche hat bereits reagiert und ihre Einstellungsrichtlinien an die rechtlichen Gegebenheiten angepasst, indem sie die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche nur noch dort verlangt, wo sie für die jeweilige Tätigkeit tatsächlich notwendig ist. Dies ist von Bedeutung, da Kirchen zu den größten Arbeitgebern Deutschlands zählen. Die evangelische Kirche und die Diakonie beschäftigen zusammen über 927.000 Personen, während die katholische Kirche und deren Caritas mehr als 920.000 Mitarbeiter zählen.

