Recht bekommen nach Verkehrsunfällen durch zeitnahes Unfallgutachten
Wenn sich nach einem Verkehrsunfall die Beteiligten gegenseitig die Schuld geben, endet der Streit nicht selten vor Gericht. Wer Schadensansprüche geltend machen möchte, muss diese zunächst beweisen. Daher ist eine zeitnahe und qualifizierte Beweissicherung wichtig.
Die wichtigsten Schritte zur Beweissicherung nach einem Unfall
Merken Sie sich die genaue Uhrzeit. Sofern keine Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich sind, sollten Sie sofort nach dem Sichern der Unfallstelle aktiv werden. Es kann eine Weile dauern, bis die Polizei vor Ort ist. Trotzdem sollten die Fahrzeuge nach Möglichkeit an der Unfallstelle stehen bleiben. Wichtiger noch als die Personalien der Beteiligten sind die der Zeugen. Sprechen Sie jede Person an, die infrage kommt.
Im Idealfall erreichen Sie einen Kfz-Gutachter, der noch am Ort des Geschehens die Arbeit aufnimmt. Kfz-Unfallgutachter Berlin beispielsweise sind auch in Brandenburg rund um die Uhr im Einsatz. Zur Sicherheit können eigene Fotos nicht schaden, die Sie mit einem Smartphone in guter Qualität erstellen können. Dabei kommt es nicht nur auf die Schäden an. Die exakte Position der Fahrzeuge im Bild festgehalten ist wertvoller als jede Skizze. Sollte das nicht möglich sein, markieren Sie die entsprechende Stelle oder merken sich Fixpunkte. Auch Bremsspuren und/oder Scherben auf der Straße lassen Rückschlüsse auf den Unfallhergang zu und sollten im Bild festgehalten werden. Je genauer Sie den Unfall schildern können, desto glaubwürdiger erscheinen Ihre Angaben gegenüber der Polizei.
Wer trägt die Kosten für ein Gutachten?
Wenn Sie unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden, muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Kosten aufkommen. Es ist Ihr gutes Recht, einen unabhängigen Gutachter bereits am Unfallort zu beauftragen. Lassen Sie sich nicht von der Gegenseite verunsichern. Die sogenannte Bagatellgrenze ist nicht einheitlich geregelt. Die Gerichte machen hier von ihrem Ermessensspielraum gebrauch. Der Bundesgerichtshof erklärte 2004 einen Schaden von 715,00 Euro zu einem solchen Grenzfall.
Als Laie können Sie nicht beurteilen, ob es sich um einen Bagatellschaden handelt. Daher muss es nicht zwangsläufig zu einem teuren Unfallgutachten kommen. Im Zweifelsfall erstellt Ihr Gutachter eine kurze Schadenprognose mit Bildmaterial, das zur Beweissicherung dient. Diese Kosten muss die gegnerische Haftpflichtversicherung übernehmen. Zu diesem Urteil kam auch das Amtsgericht Böblingen. Laut der aktuellen Rechtsauffassung genügt es, dass Sie die Beurteilung durch einen Sachverständigen als erforderlich erachten durften. Eine verständige Denkweise nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird hierbei vorausgesetzt.
Unfallgutachten bei Schmerzensgeldforderung
Haben Sie als Unfallopfer Verletzungen oder psychische Schäden erlitten, können Sie Schmerzensgeld fordern. Allerdings müssen Sie den Beweis erbringen, dass der Unfall Auslöser Ihrer Beschwerden war. Hierbei ist nicht nur der zeitliche Zusammenhang wichtig. Auch wenn Sie ein ärztliches Attest vorweisen können, wird eine streitbare Versicherung Gründe suchen, die Forderungen abzulehnen. Mithilfe des Unfallgutachtens können Sie einen Zusammenhang plausibel machen. Nicht selten stellen sich Beschwerden erst einige Zeit später ein. Denn die Aufregung und ein erhöhter Adrenalinspiegel verändern Ihre Wahrnehmung.
Fazit
Ein Expertenurteil an Ort und Stelle gibt Ihnen Sicherheit. Sie wissen Ihre Chancen besser einzuschätzen und erfahren gleich, wie groß der Schaden an Ihrem Fahrzeug in etwa ist. Vermeintlich freundliche und entgegenkommende Unfallgegner entpuppen sich womöglich später als arglistig. Ein mündliches Schuldeingeständnis ist Schall und Rauch. Wer sofort handelt, ist auf der sicheren Seite.


