Recht auf Reparierbarkeit: Neue EU-Richtlinie stärkt Verbraucher und Umwelt
Mit einem neuen Gesetzesvorhaben soll das Recht auf Reparatur von Geräten wie Smartphones und Waschmaschinen künftig auch über die Gewährleistungsfrist hinaus gestärkt werden. Diese vorgeschlagene Regelung zielt darauf ab, sowohl die Umwelt zu entlasten als auch den Geldbeutel der Verbraucher zu schonen, indem sie den Herstellern klare Vorgaben macht.
Das Bundesjustizministerium, das auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, erwartet, dass die 2024 beschlossene EU-Richtlinie zum 31. Juli in Deutschland umgesetzt wird. Ein Entwurf, der die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht beschreibt, wurde nun an Länder und Verbände zur Prüfung und Kommentierung gesendet. Diese haben die Möglichkeit, bis zum 13. Februar Vorschläge und Bedenken einzubringen, bevor sich der Bundestag damit auseinandersetzt.
Die Richtlinie sieht vor, dass Hersteller während der normalen Lebensdauer eines Produkts zur Reparatur verpflichtet sind. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist ist es ihnen erlaubt, ein „angemessenes Entgelt“ zu verlangen, wobei eine genaue Definition dieses Begriffs im Entwurf fehlt. Verbraucher müssen die reparierte Ware nach einer entgeltlichen Reparatur zudem annehmen. Die Reparaturleistungen können entweder vom Hersteller selbst oder von Dritten, die näher beim Verbraucher angesiedelt sind, erbracht werden.
Ein weiteres Ziel der Richtlinie ist es, die Reparatur und den Austausch von Produkten zu ermöglichen. Es werden Hürden abgebaut, die bereits jetzt dazu führen, dass Geräte aufgrund von nicht reparierbaren Komponenten durch Neugeräte ersetzt werden müssen. So dürfen künftig bei den betroffenen Geräten keine eingebauten Fehler die Funktionstüchtigkeit nach einer gewissen Nutzungsdauer einschränken.
Zudem werden Hersteller verpflichtet, Ersatzteile über einen längeren Zeitraum bereitzuhalten. Für Smartphones muss die Ersatzteilverfügbarkeit ab Produktionsstopp mindestens sieben Jahre betragen, während sie für Waschmaschinen und Trockner sogar zehn Jahre umfasst.

