Ratgeber: Für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll?
Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft ist nicht für jede Ehe optimal. Fachbeitrag von Selzer Reiff Notare, Frankfurt bietet Orientierung.
Frankfurt, 12.12.2023 (PresseBox) - Ohne Ehevertrag sind Eheleute in Deutschland in der Regel automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet. Für viele Paare ist das jedoch nicht mehr optimal. Durch einen Ehevertrag kann die Zugewinngemeinschaft rechtssicher modifiziert und auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche angepasst werden.
Wie das funktioniert, für wen es sinnvoll oder sogar dringend anzuraten ist und welche Gestaltungsmöglichkeiten es gibt, erklären die Notarinnen Bettina Selzer und Sonja Reiff in einem Ratgeber auf ihrer Kanzleihomepage. Weiterhin geben sie Hilfestellung, um den Vertragsschluss beim Notar optimal vorzubereiten, und beantworten häufig gestellte Fragen rund um das Thema Ehevertrag:
https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/ehevertrag-ratgeber/
„Die gesetzlichen Regelungen zur Ehe sind grundsätzlich für angestellte Ehepaare mit zwei Kindern gemacht, bei denen einer von beiden Ehegatten aufgrund der Betreuung der Kinder mehr berufliche Nachteile hat als der andere“, erklärt Notarin Bettina Selzer. „Sind diese Rahmenbedingungen nicht genau so vorhanden, können die gesetzlichen Vorgaben teils gravierende Nachteile haben. Besonders deutlich wird dies, wenn einer der Ehepartner ein eigenes Unternehmen besitzt.“
Auch in vielen anderen Fällen ist die Modifizierung der Zugewinngemeinschaft vorteilhaft. „Einen Ehevertrag sollten insbesondere voll berufstätige Paare, Paare ohne Kinderwunsch, Paare, die sich Gütertrennung wünschen, Geschiedene, die erneut eine Ehe schließen, Beschenkte und Erben von Immobilien oder größeren Vermögen, Unternehmer und Selbstständige sowie Paare mit unterschiedlicher Staatsbürgerschaft in Betracht ziehen“, ergänzt Notarin Sonja Reiff. „Die Möglichkeiten, den Ehevertrag individuell zu gestalten, sind vielfältig. So kann z. B. der Zugewinn nicht nur ganz, sondern auch beschränkt auf bestimmte Vermögenswerte oder Ereignisse ausgeschlossen werden, etwa für den Zeitraum vor der Geburt des ersten Kindes. Damit lässt sich eine optimal passende Vorsorge für den Fall einer Scheidung treffen.“
Aufgrund der großen Tragweite, die die Regelungen in einem Ehevertrag für die Ehegatten haben können, schreibt der Gesetzgeber vor, dass dieser zwingend beim Notar beurkundet werden muss. Der Notar berät die Ehegatten zudem neutral bei der Vertragsgestaltung und erstellt anschließend den Vertragsentwurf. Diese Leistungen sind bereits mit den ebenfalls gesetzlich festgelegten Beurkundungsgebühren abgegolten.
Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt, die zusätzliche Kosten verursacht, ist meist nicht notwendig. Sofern sich die Partner über die Gestaltung des Ehevertrags uneins sind, kann es jedoch sinnvoll sein, dass sich die Ehepartner jeweils von einem Anwalt beraten lassen.
Über Selzer Reiff Notare, Frankfurt
In ihrem Notarbüro in Frankfurt am Main bieten Notarin Bettina Selzer und Notarin Sonja Reiff sämtliche notariellen Dienstleistungen in allen Rechtsgebieten an, unter anderem im Familienrecht, im Erbrecht, im Grundstücks- und Immobilienrecht, im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht sowie bei klassischen Treuhandtätigkeiten.
Sie beraten und unterstützen beispielsweise bei Eheverträgen, Lebenspartnerschaftsverträgen, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Vermögensübertragungen unter Ehegatten und Lebenspartnern,
der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, dem Verkauf oder Erwerb von Immobilien und Grundstücken sowie der Gründung und Umwandlung und dem Verkauf von Unternehmen.
Die Kanzlei existiert bereits seit 1998. Seit einigen Jahren sind RA Bettina Selzer und RA Sonja Reiff ausschließlich als Notare tätig. Die Kanzleiräume liegen in Frankfurt am Main in zentraler Lage nahe der Alten Oper im Westend (U-Bahn Alte Oper und S-Bahn Taunusanlage).
Leistungsübersicht im Familienrecht und Eherecht:
https://www.selzer-reiff.de/leistungen/familienrecht/
Tag-It: Ehevertrag, Zugewinngemeinschaft, Güterstand, modifizierter Zugewinnausgleich, Ehegattenunterhalt, Betreuungsunterhalt, Versorgungsausgleich, Unternehmensanteile, notarieller Ehevertrag