Prozess gegen Demjanjuk terminiert

München (dpa) - Der mutmaßliche NS-Verbrecher John Demjanjuk muss sich vom 30. November an wegen Beihilfe zum Mord in Tausenden von Fällen vor dem Münchner Landgericht verantworten. Für den Prozess sind vorerst 35 Tage bis 6. Mai 2010 angesetzt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.

Die Staatsanwaltschaft München wirft Demjanjuk vor, als Wachmann 1943 im Vernichtungslager Sobibor im besetzten Polen bei der Ermordung von mindestens 27 900 Juden in den Gaskammern geholfen zu haben. Der 89-Jährige sitzt seit seiner Abschiebung aus den USA im Mai in München-Stadelheim in Untersuchungshaft.

Hauptbeweismittel der Ankläger ist ein SS-Dienstausweis mit der Nummer 1393. Zudem geht aus einer Verlegungsliste von März 1943 hervor, dass der gebürtige Ukrainer damals nach Sobibor verlegt wurde.

Ein ärztliches Sachverständigengutachten attestierte Demjanjuk Anfang Juli zwar Verhandlungsfähigkeit. Es schränkte aber ein, dass gegen ihn je Prozesstag nicht länger als zweimal 90 Minuten verhandelt werden darf - insgesamt also nicht mehr als drei Stunden. Außerdem hat sich Demjanjuk bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert, so dass ein langwieriger Indizienprozess zu erwarten ist. Außerdem muss möglicherweise gedolmetscht werden, da der Angeklagte nur wenig Deutsch spricht.

Demjanjuk war als Rotarmist 1942 in deutsche Gefangenschaft geraten und im SS-Ausbildungslager Trawniki zum Wachmann ausgebildet worden. Er war offenbar zuerst auf einem landwirtschaftlichen Gut, dann in Sobibor und anschließend im KZ Flossenbürg eingesetzt. Nach dem Krieg meldete er sich als sogenannte «Displaced Person». Als angebliches Nazi-Opfer und ehemaliger sowjetischer Kriegsgefangener konnte er 1952 in die USA ausreisen.

Jahrzehnte später kam der Verdacht auf, Demjanjuk könnte «Iwan der Schreckliche» von Treblinka gewesen sein. 1988 wurde er in Israel wegen der Beihilfe zum Mord an mehr als 800 000 Juden zum Tode verurteilt. Demjanjuk bestritt jedoch stets, KZ-Wächter gewesen zu sein. Als Beweise auftauchten, die den Zweifel an der Identität bestätigen, hob das Oberste Gericht Israels 1993 das Todesurteil auf. Demjanjuk kehrte in die USA zurück.

Justiz / Nationalsozialismus
08.10.2009 · 11:56 Uhr
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