Palästinenser erhalten erweiterte UN-Rechte – USA pochen auf Zweistaatenlösung
In einer entschiedenen Abstimmung hat die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Rolle Palästinas als Beobachterstaat gestärkt. Der angenommenen Resolution zufolge wird Palästina nun erweiterte Teilnahmemöglichkeiten bei Sitzungen der Vollversammlung eingeräumt. Dies umschließt das Recht, zu verschiedenen Themen zu sprechen, Anträge zu stellen sowie Tagesordnungspunkte zu empfehlen. Eine Aufstockung zu regulären Stimmrechten ist hiermit allerdings nicht verbunden.
Die 193 Mitglieder umfassende Gemeinschaft stimmte mit einer Mehrheit von 143 zu 9 bei 25 Enthaltungen für den Vorstoß. Unter den sich enthaltenden Staaten war auch Deutschland, das die uneingeschränkte Staatlichkeit Palästinas noch nicht anerkennt. Die Vereinigten Staaten, als engster Verbündeter Israels, votierten gegen den Beschluss.
Die Resolution regt den Sicherheitsrat an, den Antrag Palästinas auf Vollmitgliedschaft "noch einmal wohlwollend zu prüfen", was aufgrund des US-Vetos im mächtigsten UN-Gremium jedoch unwahrscheinlich bleibt. Im Lichte der jüngsten Kampfhandlungen im Gazastreifen diente die Abstimmung auch als Barometer für internationale Positionen im anhaltenden Nahostkonflikt.
Die angenommene Vorlage betont, dass Palästina nicht für UN-Organe kandidieren kann, und stellt klar, dass dies als Ausnahmefall ohne Präzedenzcharakter für umstrittene Gebiete wie Kosovo, Taiwan oder Berg-Karabach zu sehen ist.
Deutschlands offizielle Position sieht die palästinensischen Gebiete nicht als souveränen Staat, auch wenn das UN-System Palästina als solchen betrachtet. Bedenken bestehen, inwieweit die Palästinenser in internationalen Organisationen agieren können. In den USA könnte der Kongressbeschluss zu einem Finanzierungsstopp für die UN führen, sollten diese einer nicht vollständig als Staat anerkannten Gruppe Mitgliedschaft gewähren. Juristisch ergibt sich aus der aktuellen Resolution allerdings keine Änderung hinsichtlich der Mitgliedschaft Palästinas. (eulerpool-AFX)