Osteopathie: Ohne Gesetzesänderung drohen rechtliche Probleme

Immer mehr Menschen entdecken die Osteopathie als ganzheitliche Form der Medizin für sich. Dabei sind das Berufsbild des Osteopathen und die zugehörige Ausbildung bisher nicht gesetzlich geregelt. Das führt zu Unsicherheit bei den Patienten. Auch die Behandelnden sehen sich trotz langjähriger Erfahrung im schlimmsten Fall mit einem Berufsverbot konfrontiert.

Der Verband der Osteopathen Deutschlands e.V. (VOD) zählt derzeit über 4.000 Mitglieder. Zu seinen Aufgaben gehört es nicht nur Patienten über Osteopathie zu informieren, der Verband kämpft darüber hinaus für die rechtliche Anerkennung des Berufsbilds Osteopath. Denn noch immer gibt es keine verbindlichen Vorgaben für die Ausbildung zum Osteopathen. Zudem dürfen Physiotherapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis nicht osteopathisch tätig sein. Das gilt auch dann, wenn sie eine umfassende Ausbildung zum Osteopathen und langjährige Berufserfahrung in diesem Bereich vorweisen können. Im Gespräch mit finanzen.de erklärt Prof. Marina Fuhrmann, Erste Vorsitzende des VOD, welche Probleme sich dadurch für Behandler und Patienten ergeben.

Osteopathen ohne Heilpraktikererlaubnis müssen Abmahnungen fürchten

Prof. Fuhrmann, was droht einem Physiotherapeuten ohne Heilpraktikererlaubnis, der Osteopathie praktiziert?

Prof. Fuhrmann: Nach aktueller Rechtsprechung (OLG Düsseldorf vom 8.09.2015) ist Osteopathie Heilkunde und darf nur von Ärzten oder Heilpraktikern praktiziert werden, unabhängig von ihrer tatsächlichen Qualifikation auf dem Gebiet der Osteopathie. Diese Rechtslage kann zu Abmahnungen durch Wettbewerber führen, aber auch zu Strafverfahren, die von den Aufsichtsbehörden, in diesem Falle das Gesundheitsamt, initiiert werden. In der Folge kann die Ausübung der Osteopathie untersagt werden, was für die Betroffenen, die mitunter seit vielen Jahren osteopathisch tätig sind, existenzbedrohend ist.

Der VOD kritisiert die bestehende Situation und das fehlende Berufsgesetz, da derzeit viele hochqualifizierte Osteopathen ohne Heilpraktikererlaubnis davon betroffen sind. Der Heilpraktikerstatus alleine stellt jedoch keine Qualifikation und Qualität der Osteopathie sicher. Ein unhaltbarer Zustand, unter dem Patienten und Osteopathen gleichermaßen leiden.

Haftpflicht für Osteopathen: Situation für Versicherer unübersichtlich

Wie sieht es generell mit der Haftung bei Osteopathen aus? Ist ein Arzt, der Osteopathie anwendet, beispielsweise bei einem Fehler durch die Berufshaftpflichtversicherung geschützt? Gibt es hier gegebenenfalls Probleme mit der Anerkennung durch die Versicherung?

Prof. Fuhrmann: Generell ist die Situation auch für Versicherungen höchst unübersichtlich, da diese aufgrund des fehlenden Berufsgesetzes und der fehlenden gesetzlichen Regelung der Osteopathie keine belastbare Möglichkeit haben, die Qualifikation im Bereich Osteopathie zu überprüfen. Ärzte und Heilpraktiker dürfen beispielsweise nach der aktuellen Gesetzeslage osteopathisch tätig sein, auch wenn sie keine fundierte osteopathische Ausbildung absolviert haben.

Das kann im Einzelfall zu schwierigen Haftungsfragen führen: Durfte ein Osteopath tatsächlich osteopathisch tätig sein? Selbst wenn er rechtssicher praktizieren durfte, war er überhaupt ausreichend qualifiziert? Es besteht das Risiko, dass Haftpflichtversicherungen im Haftungsfall die Leistung ablehnen, wenn der nicht-ärztliche Osteopath nicht über die Heilpraktikererlaubnis verfügt. Gerade diese Unsicherheit im Haftungsfall ist aus unserer Sicht ein ganz starkes Argument für eine baldige gesetzliche Regelung. Man sollte nicht erst abwarten, bis es zu Schadensfällen kommt, bei denen die Versicherung nicht greift.

Wann zahlen die Krankenkassen für Osteopathie?

Die Osteopathie ist eine Zusatzleistung und muss von Kassenpatienten aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Allerdings bieten mittlerweile viele Krankenkassen eine Kostenerstattung an. Georg Schöner vom Berufsverband Osteopathie hat finanzen.de erklärt, worauf Patienten achten sollten.

Osteopathen leben weiter mit schwieriger rechtlicher Situation

Welche Folgen hat es für Patienten, wenn sie sich an einen Osteopathen wenden, der keine Heilpraktikererlaubnis hat, beispielsweise bei Beschwerden nach einer Behandlung?

Prof. Fuhrmann: Grundsätzlich sagt die Heilpraktikererlaubnis nichts über die Fähigkeiten und die Qualifikation in Osteopathie aus. Auf diese kommt es bei der Diagnose und späteren Behandlung aber maßgeblich an. Fachlich verfügen Osteopathen, wie sie der VOD vertritt, über die notwendige Qualifikation für eine sichere Diagnostik und Behandlung.

Durch die fehlende gesetzliche Regelung bestehen bei den Osteopathen ohne Heilpraktikererlaubnis die oben genannten Risiken. Trotz dieser schwierigen rechtlichen Situation muss man jedoch unterstreichen, dass die Osteopathie durch einen qualifizierten Osteopathen eine sichere Form der Medizin darstellt.

Vielen Dank, Prof. Fuhrmann!

[finanzen.de] · 23.06.2016 · 09:47 Uhr
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