Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein erklärt VW-Abgasregelung für unzulässig
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein stellt eine signifikante Wendung in der langjährigen Auseinandersetzung zwischen Automobilherstellern und Umweltschützern dar. Dem Gericht zufolge war die Freigabe einer bestimmten VW-Software zur Abgasreinigung vonseiten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) nicht rechtens. Im Zentrum des Verfahrens stand ein umstrittenes Software-Update, das Volkswagen in der Folge des Dieselskandals anbot. Die sogenannte Thermofenster-Funktion, die Teil des Updates für den VW Golf Plus TDI (2,0 Liter, Motortyp EA 189 Euro 5) war, reduzierte bei niedrigeren Temperaturen die Effektivität der Abgasreinigung und führte somit zu erhöhter Schadstoffemission.
Viele Jahre lang gab es Debatten darüber, ob diese Praxis akzeptabel ist. Nun bestätigte das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, die Freigabe als rechtswidrig zu beurteilen, nachdem die Deutsche Umwelthilfe erfolgreich Klage eingereicht hatte. Volkswagen reagierte umgehend auf das Urteil und möchte beim Bundesverwaltungsgericht Rechtsmittel einlegen. Das Automobilunternehmen hob hervor, dass das aktuelle Urteil 'keine behördlichen Maßnahmen' wie Stilllegungen von Fahrzeugen oder Hardware-Nachrüstungen zur Folge habe.
Die Entscheidung betrifft nach Aussagen von VW eine verhältnismäßig kleine Anzahl von Fahrzeugen. Das Urteil umfasst die Genehmigung zweier nicht zulässiger Abschalteinrichtungen innerhalb der Motorsteuerungs-Software, die das KBA im Jahr 2016 autorisierte. Entsprechend des Gerichtsurteils ist das KBA nun verpflichtet, VW zur umgehenden Einleitung geeigneter Maßnahmen aufzufordern, um die Gesetzeskonformität der betroffenen Fahrzeuge zu gewährleisten.
VW und das KBA verteidigen die Thermofenster-Funktion als notwendig zum Schutz des Motors vor Schäden und potenziellen Unfällen. Nach Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Thermofenster nur dann legitim, wenn es keine alternativen Mittel gibt, um Risiken abzuwenden. Gleichzeitig führt die Deutsche Umwelthilfe auf Basis dieses Präzedenzfalls weitere Verfahren gegen Diesel-Fahrzeuge von verschiedenen Herstellern, die den Abgasnormen Euro 5 bis Euro 6c entsprechen.

