Neue Richtung im Lieferkettengesetz: Entlastung bei Berichtsauflagen geplant
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Umfang der Berichtspflichten im Rahmen des Lieferkettengesetzes erheblich reduziert. Künftig sollen Unternehmen nur noch bei schwerwiegenden Verstößen gegen menschenrechtliche Sorgfaltspflichten Sanktionen fürchten müssen. Dies soll vor allem durch die Harmonisierung mit EU-Vorgaben erreicht werden, um unnötige doppelte Berichtspflichten zu vermeiden. Das bestehende nationale Lieferkettengesetz bleibt vorerst in Kraft, bis die europäische Lieferkettenrichtlinie ihre Nachfolge antritt.
Diese Anpassungen sind Teil der Bemühungen der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig die Verpflichtungen aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen. Die Diskussionen auf EU-Ebene über eine Reform der Richtlinie laufen derzeit. Diese geplante Entschärfung führt jedoch zu kontroversen Reaktionen.
Während Vertreter der Wirtschaft, wie Steffen Kampeter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, die Entscheidung als Bestätigung der Belastungen kritisieren, äußern Menschenrechtsexperten Bedenken. Armin Paasch von Misereor sieht darin einen Rückschritt beim Menschenrechtsschutz. Auch die Grünen sehen die Änderungen als Verwässerung bisheriger Regeln im Bereich der Lieferkettensorgfalt.
Dennoch verteidigt Arbeitsministerin Bärbel Bas die Neuregelung als ausgewogene Entlastung für Unternehmen. Sie betont, dass der Einsatz gegen negative Arbeitsbedingungen global weitergeführt wird, auch wenn die Berichtslast für Unternehmen sinkt.

