Neue Maßstäbe für das Wohlergehen von Tieren: Bundeskabinett stimmt Gesetzentwurf zu
Das Bundeskabinett hat einem neuen Gesetzesvorhaben zugestimmt, das weitreichende Verbesserungen für die Lebensbedingungen von landwirtschaftlichen Nutztieren sowie Heimtieren vorsieht. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hat den Entwurf, der vom Kabinett nun im Umlaufverfahren gebilligt wurde, maßgeblich vorangetrieben. Ziel der Gesetzesänderung ist es, den Tierschutz zu intensivieren und die Regularien an die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse anzupassen.
Der Gesetzesentwurf enthält konkrete Maßnahmen, um das Wohl der Tiere zu verbessern. So ist beispielsweise eine obligatorische Installation von Videokameras in Schlachthöfen vorgesehen. Der Online-Handel mit Heimtieren soll durch strengere Vorgaben reguliert werden, um eventuellen Missbrauch besser kontrollieren zu können. Zudem werden zusätzliche Beschränkungen für physische Eingriffe bei Tieren, wie das Amputieren von Schweineschwänzen, festgelegt.
Eine der markantesten Änderungen soll ein fundamentales Verbot der Anbindung von Tieren sein. Allerdings sind für bestehende Betriebe, besonders in der süddeutschen Rinderhaltung, bestimmte Ausnahmen unter strengen Auflagen vorgesehen.
Nach der Zustimmung des Kabinetts kann der Entwurf nun dem Bundestag zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt werden. Das Agrarministerium hatte bereits im Februar einen ersten Gesetzesvorschlag eingereicht. SPD, Grüne und FDP hatten sich bereits im Koalitionsvertrag auf eine Schließung der Lücken in der Nutztierhaltungsverordnung und eine Verstärkung des Tierschutzgesetzes geeinigt. (eulerpool-AFX)