Mondelez wegen Wettbewerbsverzerrung mit Millionenstrafe belegt

In einem beispiellosen Schritt hat die Europäische Kommission eine empfindliche Strafe gegen den Süßwarenkonzern Mondelez verhängt. Die Wettbewerbshüter der EU haben festgestellt, dass das Unternehmen über einen bedeutenden Zeitraum hinweg den europäischen Wettbewerb verzerrt und seine Produkte dabei künstlich verteuert hat. Die finanziellen Konsequenzen für Mondelez sind mit einer Sanktionierung in Höhe von 337,5 Millionen Euro ausgesprochen stolz.

Die Kommission kritisiert insbesondere den Versuch von Mondelez, grenzüberschreitende Geschäfte zwischen Ländern mit variierenden Preisstrukturen zu unterbinden. Diese Strategie sei darauf ausgerichtet gewesen, dass Mondelez seine Produkte zu höheren Preisen absetzen kann, was schlussendlich einen Nachteil für die europäischen Verbraucher bedeutete.

Im Detail wurden diverse wettbewerbswidrige Vorgehensweisen aufgedeckt, an denen Mondelez zwischen 2012 und 2019 beteiligt war. Dabei ging es auch um Praktiken, die dazu führten, dass Exportkunden höhere Preise entrichten mussten. Besonders hervorgehoben wurde der Fall, in dem ein deutscher Händler vorsätzlich nicht beliefert wurde, um den Weiterverkauf preisgünstigerer Produkte in Österreich, Belgien, Bulgarien und Rumänien zu verhindern.

Obwohl die Geldstrafe noch höher hätte ausfallen können, erhielt Mondelez eine Ermäßigung von 15 Prozent, da das Unternehmen kooperativ war und die Verantwortung für die Vorfälle übernahm.

Mondelez selbst deutet auf die historische Natur dieser Vorfälle hin und betont, dass diese meist im Geschäft mit Zwischenhändlern auftraten und nur einen Bruchteil des europäischen Geschäfts des Konzerns betreffen. Das Unternehmen versichert, die Einhaltung von Vorschriften sehr ernst zu nehmen und die internen Prozesse dementsprechend angepasst zu haben. Mondelez gibt außerdem zu verstehen, dass es bereits finanzielle Rücklagen für die erwartete Strafe im Jahr 2023 geschaffen hat und keine zusätzlichen Maßnahmen zur Begleichung der Strafzahlung nötig sein werden. (eulerpool-AFX)

Finanzen / Business
[Eulerpool News] · 23.05.2024 · 13:28 Uhr
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