Marmor, Stein und Eisen bricht - aber bitte die Bierbank nicht

(lifepr) Stuttgart, 22.04.2015 - Bierzelte, Karussells und Süßigkeiten-Stände locken seit dem vergangenen Wochenende wieder zahlreiche Volksfestgänger auf den Cannstatter Wasen: Das Stuttgarter Frühlingsfest hat begonnen. Nicht selten kommt es bei dem oft feuchtfröhlichen Treiben zu Unfällen und Beschädigungen. Ob und wann welche Versicherung zahlt, erläutert die Württembergische Versicherung, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische.

In der baden-württembergischen Landeshauptstadt ist die Festzeltzeit angebrochen: Das Stuttgarter Frühlingsfest hat am Wochenende zum 77. Mal seine Tore geöffnet. Feiern bis in die Morgenstunden ist in den nächsten Wochen bis 10. Mai angesagt. Dabei bleiben Bierzeltbesucher selten lange auf ihren Plätzen sitzen: Auf den Bierbänken stehend wird zur Musik geschunkelt und sich mit Bierkrügen zugeprostet. Bei dem wackligen Vergnügen kann es allerdings leicht zu einem Sturz kommen. Um dann die finanziellen Folgen des Unglücks in Grenzen zu halten, hilft eine private Unfallversicherung. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz greift hier - in der Freizeit - nämlich nicht. Nur wenn ein Unfall während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passiert, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung.

Veranstaltet ein Unternehmen einen Betriebsausflug aufs Frühlingsfest, kann ein Unfall unter Umständen auch als Arbeitsunfall zählen. Dann muss die Veranstaltung aber vom Arbeitgeber geplant und allen Mitarbeitern oder zumindest ganzen Abteilungen offen stehen und auch Vorgesetzte daran teilnehmen. Wenn jemand eigenverschuldet von der Bierbank fällt, gilt das allerdings meist nicht als Arbeitsunfall.

1000 und eine Nacht und es hat Boom gemacht

Wer mit seiner Zigarette ein Brandloch in der Bluse der Herzensdame verursacht, sollte wissen: Wenn man jemanden schädigt, haftet man grundsätzlich mit seinem ganzen Vermögen. Hier hilft eine Privat-Haftpflichtversicherung, die vor den finanziellen Folgen schützt.

Wird man selbst - zum Beispiel von einem stürzenden Festzeltbesucher - zu Boden gerissen und dabei verletzt, kann Anspruch auf Schmerzensgeld bestehen. Dabei hat das eigene Verhalten Auswirkungen auf die Höhe des Schmerzensgeldes. Denn es gilt umsichtig zu sein und auf das Gebaren der Tischnachbarn zu achten.

Ein Prosit der Gemütlichkeit

Zu einem ausgelassenen Frühlingsfest gehört für viele Menschen Alkohol. Wer zu viele Prosit hatte, sollte das Auto stehen lassen. Denn bereits ab 0,5 Promille drohen 500 Euro Strafe, zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot von einem Monat. Wer betrunken Auto fährt und einen Unfall verursacht, riskiert zudem den Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung. Aber nicht nur das, auch in der privaten Unfallversicherung erlischt gegebenenfalls der Versicherungsschutz infolge von Trunkenheit.
Finanzen & Versicherungen
[lifepr.de] · 22.04.2015 · 12:10 Uhr
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