Marketing Terminal GmbH GmbH: Vorläufiges Insolvenzverfahren am 15. Oktober 20014 eröffnet

(lifepr) Dieburg, 17.10.2014 - Das Insolvenzverfahren über die Marketing Terminal GmbH wurde bereits am 15. Oktober am Amtsgericht München vorläufig eröffnet. BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller geht davon aus, dass auch das endgültige Insolvenzverfahren bald eröffnet wird. Cäsar-Preller: "Es kann ja nicht ernsthaft von einer Fortsetzung des Geschäftsbetriebes ausgegangen werden!"

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Ulrich Cramer von der Münchner Kanzlei Flöther & Wissing ernannt worden. Es ist sinnvoll, z.B. einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit allen notwendigen Aufgaben für eine Vertretung im Insolvenzverfahren zu beauftragen. Der BSZ ev. Anlegerschutzanwalt Joachim Cäsar-Preller ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und bereits mit zahlreichen Betroffenen aus dem Schneeballsystem der Marketing Terminal GmbH in Kontakt.

Private Ansprüche gegen den Verantwortlichen der Marketing Terminal GmbH können von betroffenen Opfern zusätzlich geltend gemacht werden. Auch dazu sollten sich Opfer an einen Fachanwalt aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. In einem Zivilrechtlichen Verfahren würden dann Ansprüche an die Verantwortlichen der Marketing Terminal GmbH gestellt werden können.

Für die Prüfung von Ansprüchen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht gibt es die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Marketing Terminal ". Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen.

Der BSZ e.V. und seine Partner sorgen dafür, dass Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben, ohne zumindest den Versuch gestartet zu haben, Schadenersatz zu bekommen: Die mit dem BSZ e.V. kooperierende Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die sich auf die Betreuung von geschädigten Kapitalmarktanlegern spezialisiert hat, prüft gerne ob sie für Sie das Prozessrisiko übernimmt. Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für Sie keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft! - Sie haben nicht das geringste Risiko!

Weitere Informationen können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Kontaktformular: http://www.fachanwalt-hotline.eu/Anmeldeformular?PHPSESSID=4ee3cc3de6bba192a2e52913f7177118

Dieser Text gibt den Beitrag vom 17.10. 2014 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.

Cp
Verbraucher & Recht
[lifepr.de] · 17.10.2014 · 15:07 Uhr
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