Lauterbach verweist Kritik an Cannabis-Amnestie in die Schranken
Im Zuge der bevorstehenden Cannabis-Legalisierung in Deutschland, verteidigt Gesundheitsminister Karl Lauterbach die geplante Amnestie-Regelung gegenüber aufkommender Kritik. Die Warnungen vor einer Überlastung der Justiz hält er für stark überzogen und betont die Machbarkeit der erforderlichen Prüfungsfälle. Die Bedenken der Länder seien ausgeräumt, da sich herausstellte, dass die Zahl der zu überprüfenden Fälle geringer ist als zunächst angenommen.
Lauterbach, der sich für das reibungslose Vorantreiben der Gesetzesinitiative einsetzt, gibt zu verstehen, dass eine gewisse Arbeitsbelastung der Justiz unvermeidlich sei, jedoch niemand ungerechtfertigt in Haft verbleiben dürfe, um diese zu umgehen. Durch die Abstimmung mit Bundesjustizminister Marco Buschmann wurde klar, dass von den circa 41.000 Strafgefangenen lediglich ein kleiner Teil aufgrund von Delikten in Verbindung mit Cannabis inhaftiert ist, wobei noch weniger Fälle unter die neu festgelegten Grenzwerte des kommenden Cannabisgesetzes fallen.
Der Deutsche Richterbund hatte zuvor seine Sorge um eine mögliche massive Überlastung durch über 100.000 zu überprüfende Akten ausgedrückt, eine Zahl, die von Lauterbach und Buschmann in Frage gestellt wird. Die angestrebte Amnestie soll im Einklang mit dem neuen Gesetz stehen, welches Besitz und Anbau von Cannabis für Erwachsene zum persönlichen Gebrauch unter strengen Auflagen legalisiert.
Das Gesetz, welches bereits im Bundestag beschlossen wurde, steht nun dem Bundesrat zur endgültigen Verabschiedung bevor. Obgleich keine Zustimmungspflicht besteht, könnten die Länder ihr Recht nutzen, das Gesetzgebungsverfahren zu verzögern, indem sie einen Vermittlungsausschuss einberufen. (eulerpool-AFX)